Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 3 A 11300/05.OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund ungenehmigter Nebentätigkeit; Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit als Versicherungsmakler; Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit während eines krankheitsbedingt entschuldigten Fernbleibens vom Dienst; ...
- Judicialis
LDG § 11; ; LDG § 11 Abs. 2; ; LDG § 11 Abs. 2 Satz 1; ; LDG § 11 Abs. 2 Satz 2; ; LBG § 64; ; LBG § 64 Abs. 1; ; LBG § 64 Abs. 1 Satz 1; ; LBG § 65; ; LBG § 65 Satz 2; ; LBG § 73;... ; LBG § 73 Abs. 1; ; LBG § 214; ; LBG § 214 Satz 1; ; LBG § 214 Satz 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 28.07.2005 - 3 K 1613/04
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 3 A 11300/05.OVG
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.11.2001 - 1 D 60.00
Dienstvergehen wegen Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit in erheblichem …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 3 A 11300/05
Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Aberkennung des Ruhegehalts bei Ruhestandsbeamten insbesondere Zwecke der Generalprävention und der Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes verfolgt (BVerwG, Urteil vom 14. November 2001 - 1 D 60/00 -).
- VG Trier, 03.02.2016 - 3 K 2619/15
Dienstentfernung Polizeibeamter
Ein derartiges Gebaren stößt sowohl bei dem Dienstherrn als auch bei der Allgemeinheit auf Unverständnis und weckt in der Regel derart erhebliche Zweifel an der Integrität eines Beamten als auch an derjenigen des öffentlichen Dienstes insgesamt, dass die Entfernung aus dem Dienst geboten sein kann (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Mai 2001 - 3 A 10366/01.OVG, vom 10. März 2004 - 3 A 10118/04.OVG, vom 9. Dezember 2005 - 3 A 11300/05.OVG). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2008 - 3 A 11334/07
Polizeibeamter wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit als Internethändler …
Die Rechtsprechung erkennt insbesondere dann auf eine Entfernung aus dem Dienst, wenn die Nebentätigkeit in Zeiten der Dienstunfähigkeit ausgeübt wird (vgl. BVerwGE 113, 337 [338]; OVG RP, Urteil vom 9. Dezember 2005 - 3 A 11300/05.OVG -, juris). - VG Saarlouis, 08.06.2018 - 7 K 88/16
Disziplinarrechtliche Ahndung von leistungsorientiertem Triathlontraining während …
Dazu gehört, dass er seine Kräfte schont und sie nicht vorzeitig [...] einsetzt (vgl. BVerwGE 113, 337 [338 f.) [...](…Vgl. OVG Rheinland-Pfalz 3. Senat, Urteil vorn 18.12.2007, Az 3 A 11017/07 (bei Juris Rn. 38); vgl. OVG Rheinland-Pfalz 3. Senat, Urteil vom 09.12.2005, Az. 3 A 11300/05 (bei Juris Rn. 24); vgl. BVerwG 1. Disziplinarsenat…, Urteil vom 14.11.2001, Az. 1 D 60/00 (bei JURIS Rn. 27)).Ein Polizeibeamter hat sich jedoch in Zeiten krankheitsbedingt entschuldigten Fernbleibens vom Dienst in seinem äußeren Auftreten größtmögliche Zurückhaltung aufzuerlegen und nicht einmal den Eindruck aufkommen zu lassen, er sei entweder gar nicht dienstunfähig, oder er lasse es an den notwendigen Bemühungen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit fehlen(Vgl.: OVG Rheinland-Pfalz 3. Senat, Urteil vom 09.12.2005, Az. 3 A 11300/05 (bei Juris Rn. 24)).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06
Disziplinarrecht - Auswertung von personenbezogenen Daten aus in elektronischer …
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats verletzt ein Polizeibeamter, der in erheblichen Umfang einer entgeltlichen Nebentätigkeit nachgeht, obwohl er aus gesundheitlichen Gründen nicht dienstfähig ist, seine ihm gemäß §§ 64, 214 LBG auferlegten Dienstpflichten in einem so erheblichen Maße, dass regelmäßig die schärfste Disziplinarmaßnahme zu auszusprechen ist (vgl. zuletzt Urteil vom 9. Dezember 2005 - 3 A 11300/05.OVG -, veröffentlicht in Juris und ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 3 A 10242/09
Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt
Die Rechtsprechung erkennt insbesondere dann auf eine Entfernung aus dem Dienst, wenn die Nebentätigkeit in Zeiten der Dienstunfähigkeit ausgeübt wird (vgl. BVerwGE 113, 337 [338]; OVG RP, Urteil vom 9. Dezember 2005 - 3 A 11300/05.OVG -, juris). - VG Hannover, 31.05.2012 - 18 A 3237/11
Dienstvergehen; Entfernung; Erkrankung; Krankschreibung; Nebentätigkeit; …
Auch das OVG Koblenz hat mehrmals entschieden, dass ein Polizeibeamter, der in erheblichen Umfang einer entgeltlichen Nebentätigkeit nachgeht, obwohl er aus gesundheitlichen Gründen nicht dienstfähig ist, seine ihm gemäß §§ 64, 214 LBG auferlegten Dienstpflichten in einem so erheblichen Maße verletzt, dass regelmäßig die schärfste Disziplinarmaßnahme auszusprechen ist (vgl. Beschl. v. 12.01.2007 - 3 B 11367/06 - zit. n. juris und Urteil vom 9. Dezember 2005 - 3 A 11300/05.OVG -, veröffentlicht in Juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2007 - 3 A 11017/07
Polizeibeamter wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit entlassen
Die Rechtsprechung erkennt insbesondere dann auf eine Entfernung aus dem Dienst, wenn die Nebentätigkeit in Zeiten der Dienstunfähigkeit ausgeübt wird (vgl. BVerwGE 113, 337 [338]; OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 9. Dezember 2005 - 3 A 11300/05.OVG -, juris). - VG Meiningen, 17.08.2009 - 6 D 60009/07
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur disziplinarischen Ahndung von …
Letztlich ausschlaggebend ist insoweit aber, dass der Beklagte ihm mögliche und zumutbare rechtliche Schritte gegen die Versagung der Nebentätigkeitsgenehmigung nicht unternommen und die Verfügung des Leiters der PD G hat bestandskräftig werden lassen (zur unerlaubten Nebentätigkeit eines Beamten vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 28.04.2008 - 3 A 11334/07 -, Juris; U. v. 09.12.2005 - 3 A 11300/05 -, Juris; VG Trier, U. v. 04.03.2008 - 3 K 985/07.TR -, Juris). - VG Trier, 04.03.2008 - 3 K 985/07
Disziplinarklage gegen die Entfernung aus dem Dienst bei vorhandenem …
Ein Beamter, der über einen Zeitraum von mehreren Jahren in erheblichem Umfang einer ungenehmigten Nebentätigkeit nachgeht, obwohl er während dieses Zeitraums wegen Dienstunfähigkeit keinen Dienst verrichtet, ist regelmäßig für den öffentlichen Dienst untragbar (OVG Koblenz, Urteil vom 09. Dezember 2005 - 3 A 11300/05.OVG -).