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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1999 - 3 A 1311/96, 3 A 1312/96, 3 A 1203/96   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1999 - 3 A 1311/96, 3 A 1312/96, 3 A 1203/96 (https://dejure.org/1999,50889)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.10.1999 - 3 A 1311/96, 3 A 1312/96, 3 A 1203/96 (https://dejure.org/1999,50889)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 1999 - 3 A 1311/96, 3 A 1312/96, 3 A 1203/96 (https://dejure.org/1999,50889)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2021 - 2 S 379/21

    Zur Berechnung des Streitwerts für eine Klage auf zinslose Stundung von

    Der Anteil von 21 Prozent errechnet sich aus dem Zinssatz nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einhalb Prozent je Monat, mithin 6 Prozent pro Jahr, multipliziert nach Maßgabe von § 9 Satz 1 ZPO mit dem Dreieinhalbfachen des Jahresbetrages (so auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.03.2015 - 6 C 15.573 - juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.10.2012 - 5 E 89/12 - juris Rn. 3 und 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.1999 - 3 A 1311/96, u.a. - juris Rn. 5; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, juris Rn. 1707; Rottenwallner, KStZ 2013, 126, 130).

    Insoweit handelt es sich bei der Anwendung von § 238 Abs. 1 Satz 1 AO um eine zulässige Typisierung im Interesse der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07 - juris Rn. 29; BFH, Beschluss vom 29.05.2013 - X B 233/12 - juris Rn. 4).Dieser Vorteil kann sich aus der mit dem Stundungsbegehren bezweckten Einsparung sonst erforderlicher Aufwendungen für Stundungszinsen ergeben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.1999 - 3 A 1311/96, u.a. - juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.03.1998 - 6 C 97.3792 - juris Rn. 3) oder aus etwaig ersparten Zinsaufwendungen für die Inanspruchnahme von Kredit.

    Der Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr ist nach Maßgaben von § 9 Satz 1 ZPO auf das Dreieinhalbfache des Jahreswertes zu begrenzen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.03.2015 - 6 C 15.573 - juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.10.2012 - 5 E 89/12 - juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.1999 - 3 A 1203/96 - juris Rn. 5; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, juris Rn. 1707; Rottenwallner, KStZ 2013, 126, 130).

    Hinzu kommt, dass die mit dem Stundungsbegehren bezweckte wiederkehrende Einsparung sonst erforderlicher Aufwendungen für Stundungszinsen wirtschaftlich mit der Erlangung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen im Sinne von § 9 ZPO vergleichbar ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.1999 - 3 A 1311/96, u.a. - juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.03.1998 - 6 C 97.3792 - juris Rn. 3).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2000 - 16 A 4144/99

    Gegenstandswert für zinslose Stundung rückständiger Darlehensraten bei

    Nachdem die Streitwertpraxis in abgaberechtlichen Streitigkeiten sich zwischenzeitlich geändert hat und bei Klagen auf unbefristete zinslose Stundung etwa einer Erschließungsbeitragsforderung in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 9 Abs. 1 ZPO der Streitwert mit dem dreieinhalbfachen Wert der Stundungszinsen (6 %), also mit 21 % des gestundeten Betrages, angenommen wird, vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 18. März 1998 - 6 C 97.3792 -, NVwZ-RR 1998, 788; OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 3 A 1311/96 u.a. -, NVwZ-RR 2000, 732, hält der Senat ebenfalls eine Änderung seiner Spruchpraxis in dieser Richtung für angebracht.
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