Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1999 - 3 A 1311/96, 3 A 1312/96, 3 A 1203/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2021 - 2 S 379/21
Zur Berechnung des Streitwerts für eine Klage auf zinslose Stundung von …
Der Anteil von 21 Prozent errechnet sich aus dem Zinssatz nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einhalb Prozent je Monat, mithin 6 Prozent pro Jahr, multipliziert nach Maßgabe von § 9 Satz 1 ZPO mit dem Dreieinhalbfachen des Jahresbetrages (so auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 31.03.2015 - 6 C 15.573 - juris Rn. 3; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 24.10.2012 - 5 E 89/12 - juris Rn. 3 und 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.1999 - 3 A 1311/96, u.a. - juris Rn. 5;… Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, juris Rn. 1707; Rottenwallner, KStZ 2013, 126, 130).Insoweit handelt es sich bei der Anwendung von § 238 Abs. 1 Satz 1 AO um eine zulässige Typisierung im Interesse der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07 - juris Rn. 29; BFH…, Beschluss vom 29.05.2013 - X B 233/12 - juris Rn. 4).Dieser Vorteil kann sich aus der mit dem Stundungsbegehren bezweckten Einsparung sonst erforderlicher Aufwendungen für Stundungszinsen ergeben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.1999 - 3 A 1311/96, u.a. - juris Rn. 5; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 18.03.1998 - 6 C 97.3792 - juris Rn. 3) oder aus etwaig ersparten Zinsaufwendungen für die Inanspruchnahme von Kredit.
Der Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr ist nach Maßgaben von § 9 Satz 1 ZPO auf das Dreieinhalbfache des Jahreswertes zu begrenzen (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 31.03.2015 - 6 C 15.573 - juris Rn. 3; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 24.10.2012 - 5 E 89/12 - juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.1999 - 3 A 1203/96 - juris Rn. 5;… Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, juris Rn. 1707; Rottenwallner, KStZ 2013, 126, 130).
Hinzu kommt, dass die mit dem Stundungsbegehren bezweckte wiederkehrende Einsparung sonst erforderlicher Aufwendungen für Stundungszinsen wirtschaftlich mit der Erlangung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen im Sinne von § 9 ZPO vergleichbar ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.1999 - 3 A 1311/96, u.a. - juris Rn. 5; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 18.03.1998 - 6 C 97.3792 - juris Rn. 3).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2000 - 16 A 4144/99
Gegenstandswert für zinslose Stundung rückständiger Darlehensraten bei …
Nachdem die Streitwertpraxis in abgaberechtlichen Streitigkeiten sich zwischenzeitlich geändert hat und bei Klagen auf unbefristete zinslose Stundung etwa einer Erschließungsbeitragsforderung in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 9 Abs. 1 ZPO der Streitwert mit dem dreieinhalbfachen Wert der Stundungszinsen (6 %), also mit 21 % des gestundeten Betrages, angenommen wird, vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 18. März 1998 - 6 C 97.3792 -, NVwZ-RR 1998, 788; OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 3 A 1311/96 u.a. -, NVwZ-RR 2000, 732, hält der Senat ebenfalls eine Änderung seiner Spruchpraxis in dieser Richtung für angebracht.