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   VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08   

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VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08 (https://dejure.org/2009,2081)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.02.2009 - 3 A 1207/08 (https://dejure.org/2009,2081)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 3 A 1207/08 (https://dejure.org/2009,2081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für ein Zwischenlager schwachradioaktiver Abfälle; Bedürfnis einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle ; Ordnungsgemäße ortsübliche Bekanntmachung einer Veränderungssperre; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 14; ; BauGB § 16; ; BauGB § 17; ; HBO § 58; ; HBO § 64; ; HBO § 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Industrielle Konversionsfläche und Veränderungssperre: Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Industrielle; Konversionsfläche; Planungsabsichten; unzulässige Verhinderungsplanung; Veränderungssperre

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Industrielle Konversionsfläche und Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Baugenehmigung für atomares Zwischenlager in Hanau - Veränderungssperre steht Baugenehmigung entgegen

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 3.2.2009)

    Atomkraft nein danke // Veränderungssperre stoppt atomares Zwischenlager

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Veränderungssperre für Konversionsfläche möglich! (IBR 2009, 420)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 521
  • BauR 2009, 859
  • ZfBR 2009, 478
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Frankfurt/Main, 14.11.2007 - 4 E 3298/06

    Unwirksame Veränderungssperre zur Verhinderung eines Zwischenlagers für

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. November 2007 - 4 E 3298/06 - abgeändert.

    Mit Urteil vom 14. November 2007 - 4 E 3298/06 - hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 7. September 2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15. Januar 2007 verpflichtet, die von der Klägerin am 27. April 2006 beantragte Baugenehmigung zum Umbau und zur Umnutzung des NCS-Gebäudes 15 zu einem Zwischenlager für radioaktive Abfälle bis zur Abgabe in ein Endlager auf dem Grundstück xxxxxxxxxxxxxxxxx, 63457 Hanau zu erteilen.

    die Klage unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. November 2007 - 4 E 3298/06 (1) - abzuweisen.

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08
    Eingesetzt werden darf dies Institut jedoch nur, wenn die Gemeinde ein bestimmtes Planungsziel, und zwar ein "positives" Planungsziel, besitzt oder aus Anlass eines Bauantrages entwickelt und deshalb das Entstehen vollendeter Tatsachen verhindern will (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 - in juris-online).

    Auf der Respektierung des Rechts der Gemeinde, ihre Bauleitplanung - unter Beachtung der gesetzlichen Regeln - jederzeit nach ihren eigenen Vorstellungen zu betreiben, beruht auch die Rechtsprechung, nach der die Gemeinde sogar der Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Verpflichtungsurteil mit einem nachträglich geänderten Bauleitplan entgegentreten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2004, - 4 CN 16.03 - in juris-online m.w.N.; BVerwG Urteil vom 13.12.2007 - 4 C 9.07 - in juris-online).

  • BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08
    Nicht erforderlich ist ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept (BVerwG, Beschluss vom 10.10.2007 - 4 BN 36.07 - in juris-online unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 10.09.1976 - 4 C 39.74 - in BVerwGE 51, 121 und vom 19.02.2004 - 4 CN 13.03 - NVwZ 2004, 984).

    Änderungen einzelner Planungsvorstellungen nach Erlass der Veränderungssperre sind daher für deren Rechtmäßigkeit ohne Bedeutung, solange die Planungskonzeption der Gemeinde im Zeitpunkt ihres Erlasses hinreichend konkretisiert und erkennbar ist, die darin zum Ausdruck kommende Grundkonzeption der Planung nicht aufgegeben worden ist und die mit der Veränderungssperre verfolgte Sicherungsfunktion fortbesteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.2007 - 4 BN 36.07 - in juris-online).

  • BVerwG, 21.12.2005 - 4 BN 61.05

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach Bedindungen für den Erlass einer

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08
    Letzteres ist der Fall, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzungen nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2005 - 4 BN 61/05 - in juris-online unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 - NVwZ 1994, 685 m.w.N.).

    Ein nicht heilbarer Mangel liegt namentlich vor, wenn eindeutig ist, dass sich die Planungskonzeption nicht verwirklichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2005, a.a.O. unter Hinweis auf Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 14 Rdnr. 57).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08
    Nicht erforderlich ist ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept (BVerwG, Beschluss vom 10.10.2007 - 4 BN 36.07 - in juris-online unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 10.09.1976 - 4 C 39.74 - in BVerwGE 51, 121 und vom 19.02.2004 - 4 CN 13.03 - NVwZ 2004, 984).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08
    Unabhängig davon, ob für das von der Klägerin beantragte Zwischenlager für radioaktive Abfälle eine Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung oder nach dem Atomgesetz erforderlich ist, bedarf die Errichtung eines derartigen Zwischenlagers in beiden Fällen einer Baugenehmigung durch die zuständige Landesbehörde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2008 - 1 BvR 2456/06 - in juris-online), so dass sich hinsichtlich der Zuständigkeit der Beklagten zur Erteilung der Baugenehmigung keine weiteren Fragen stellen.
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08
    Letzteres ist der Fall, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzungen nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2005 - 4 BN 61/05 - in juris-online unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 - NVwZ 1994, 685 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 10.07.2008 - 3 A 49/08
    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08
    Der Senat hat mit Beschluss vom 30. Mai 2008 - 3 A 49/08.Z - (Bl. 771 GA), zugestellt am 4. Juni 2008, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main wegen besonderer rechtlicher und tatsächlicher Schwierigkeiten zugelassen.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08
    Sie sind nur dann unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990, 4 NB 8.90, in juris online).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08
    Nicht erforderlich ist ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept (BVerwG, Beschluss vom 10.10.2007 - 4 BN 36.07 - in juris-online unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 10.09.1976 - 4 C 39.74 - in BVerwGE 51, 121 und vom 19.02.2004 - 4 CN 13.03 - NVwZ 2004, 984).
  • VGH Hessen, 28.11.2005 - 3 TG 2774/05

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfgegenstand; Nachbarschutz;

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

  • VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18

    Kein Zwischenlager für radioaktive Abfälle in einem Gewerbegebiet

    Nach Zulassung der Berufung durch Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Mai 2008 - 3 A 49/08.Z - änderte der Senat das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main mit Berufungsurteil vom 3. Februar 2009 - 3 A 1207/08 - und wies die Klage der Klägerin ab.

    Aus diesem Grund wurde auch in dem vor dem Senat unter dem Az. 3 A 1207/08 geführten Berufungsverfahren, das mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 2009 - 4 B 34.09 - seinen Abschluss gefunden hat, zwischen den Beteiligten die von dem Senat verneinte Frage diskutiert, ob es sich bei den Planungen der Beklagten um eine - unzulässige - Verhinderungsplanung handelt.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 3. Februar 2009 - 3 A 1207/08 - dargelegt, dass es der Beklagten weder zum Vorwurf gemacht werden kann, dass sie anlässlich des Bauvorhabens der Klägerin planerisch tätig geworden ist, noch dass sie die städtebauliche Vorstellung verfolgt, dem vormals von der Brennelementeproduktion geprägten geschlossenen Industriegebiet nunmehr einen anderen, für Gewerbebetriebe geöffneten Charakter zu geben und das Gebiet insgesamt einer Konversion mit Neuausrichtung zu unterwerfen.

    Vielmehr hat sie mit in ihren Abwägungsprozess einzustellen gehabt, welche Auswirkungen bestimmte Nutzungen auf andere im Plangebiet vorgesehene oder außerhalb des Plangebiets befindliche Nutzungen haben bzw. haben werden (vgl. Seite 23 Urteilsabdruck 3 A 1207/08).

  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 103/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Insbesondere setzt der rechtmäßige Erlass einer Veränderungssperre nicht voraus, dass die Gemeinde bereits über ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept verfügt (BVerwG, Urteile vom 10. September 1976 - 4 C 39.74 -, BVerwGE 51, 121, und 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 -, NVwZ 2004, 984; Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 -, BRS 2007, Nr. 116; Hess. VGH, Urteil vom 3. Februar 2009 - 3 A 1207/08 -, DVBl 2009, 521).

    Dies gilt aber nur dann, wenn die Gemeinde gleichzeitig ein positives Planungsziel besitzt oder aus Anlass eines Bauantrags entwickelt und deshalb das Entstehen vollendeter Tatsachen verhindern will (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 -, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 3. Februar 2009 - 3 A 1207/08 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.07.2009 - 2 BV 08.2465

    Ablehnung des Bauantrages wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses

    30 bis 47 zu Art. 59 BayBO; BayVGH vom 27.10.1999 Az. 2 CS 99.2387 [Nachbarrechtsbehelf; Standsicherheit]; vom 16.7.2002 Az. 2 B 00.1545, juris RdNr. 21 [großflächige Diaprojektions-Werbeanlage; Verkehrssicherheit]: ggf. zeitgleiche bauaufsichtliche Maßnahmen, wenn das Vorhaben die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet; BayVGH vom 25.7.2002 Az. 2 B 02.164 [Megalight-Wechselwerbeanlage; Verkehrssicherheit]; vom 24.2.2003 Az. 2 CS 02.2730 [Megalight-Wechselwerbeanlage; Verkehrssicherheit; Beschränkung des Bildwechseltakts]; BayVGH vom 28.12.1998 Az. 14 B 95.1255 [Baumwurfgefahr; Sachbescheidungsinteresse]; Beschluss vom 6.6.2002, juris RdNr. 16 = BayVBl 2003, 478 [Nachbarklage; Hochwasserschutz]: selbstständige (wasserrechtliche) Anordnung, die auch mit der zu erteilenden Baugenehmigung in einem Bescheid verbunden werden kann, ohne aber den Regelungsgehalt der Baugenehmigung zu verändern; BayVGH vom 24.1.2006 Az. 14 ZB 04.3116 [Megalight-Wechselwerbeanlage; Verkehrssicherheit; (fehlendes) Sachbescheidungsinteresse]; vom 23.3.2006 Az. 26 B 05.555 BayVBl 2006, 537 [Megalight-Wechselwerbeanlage; Verkehrssicherheit; Sachbescheidungsinteresse]: fehlendes Sachbescheidungsinterese nur bei "offensichtlichem" Verstoß; vom 17.11.2008 Az. 14 B 06.3096 a.a.O. [Werbeanlage; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs; Sachbescheidungsinteresse]; OVG Rh.-Pf. vom 22.10.2008, ZfBR 2009, 167 [Werbeanlage; Verunstaltung; (bejahtes) Sachbescheidungsinteresse]: nur "Evidenzkontrolle" der nicht zum gesetzlichen Prüfprogramm gehörenden Vorschriften; OVG NRW vom 28.1.2009 Az. 10 A 1075/08 [Einbau eines Giebelfensters; Brandschutz; Abweichung]; HessVGH vom 3.2.2009 Az. 3 A 1207/08, juris RdNr. 47 [Verhältnis von Baugenehmigung zur strahlenschutz- oder atomrechtlichen Genehmigung; (bejahtes) Sachbescheidungsinteresse]; zum Meinungsstand in der Literatur vgl. Jäde BayVBl. 2004, 481/487, 2005, 301 und 2006, 538; Fischer BayVBl. 2005, 299).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2009 - 7 D 103/08

    Kraftwerksbetreiber unterliegen: Veränderungssperre in Paderborn nicht zu

    Die Absicht, Festsetzungen zugunsten einzelner Schutzgüter vorzunehmen, reiche ohne positives Plankonzept nicht - wie der VGH Kassel jüngst mit Urteil vom 3. Februar 2009 - 3 A 1207/08 - bestätigt habe -, zumal wenn ein untypisch weiträumiger Planbereich gewählt werde.

    Keinesfalls folge aus dem von den Antragstellerinnen zitierten Urteil des VGH Kassel vom 3. Februar 2009 - 3 A 1207/08 -, eine sicherungsfähige Planung sei nur gegeben, wenn sie "geradezu herausgefordert" werde.

  • VG Gießen, 19.07.2010 - 1 K 318/10

    Klage von Aldi auf Erteilung einer Baugenehmigung abgewiesen

    Es ist einer Gebietskörperschaft nicht versagt, auch bereits überbaute Bereiche zu überplanen und die Art der Nutzung lenkend zu verändern und diese einer differenzierteren Planung zu unterwerfen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 03.02.2009 - 3 A 1207/08 -, DVBl. 2009, 521; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.1998 - 3 S 3113/97 -, VBlBW 1999, 174).
  • VG Wiesbaden, 11.06.2012 - 6 K 1377/11

    Unwirksame Veränderungssperre

    Diese Notwendigkeit fehlt immer dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzungen nicht zu erreichen ist, wenn der beabsichtigte Bebauungsplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. HessVGH, Urt. v. 03.02.2009, Az. 3 A 1207/08, DVBl 2009, 521-524).
  • VG Wiesbaden, 07.09.2009 - 4 K 806/09

    Unwirksamkeit einer Veränderungssperre

    Diese Notwendigkeit fehlt immer dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzungen nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bebauungsplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 03.02.2009, DVBl. 2009, 521 ff.).
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