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   VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00   

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VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00 (https://dejure.org/2003,12336)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 15.01.2003 - 3 A 132/00 (https://dejure.org/2003,12336)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 3 A 132/00 (https://dejure.org/2003,12336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zwangsteilzeitbeschäftigung neu eingestellter Beamter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80c Abs 1 BG ND; § 94 VwGO
    Abstrakte Normenkontrolle; anderweitige Normgültigkeitsprüfung; Aussetzung; Beamter; Einstellungsbewerber; Einstellungsteilzeit; gegen den Willen; Rechtsfrage; Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00
    Letzteres anzunehmen gibt es hier gute Gründe: Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte; sie sind der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (BVerfG, B. v. 09.02.2001 - 1 BvR 781/98 -, DVBl. 2001, 892; stRspr. seit BVerfGE 18, 85).

    Die Anwendung eines Gesetzes mit einer bestimmten Auslegung prüft das Bundesverfassungsgericht nur an von der Verfassung vorgegebenen Maßstäben, etwa der richtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts (vgl. B. v. 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99 -, NVwZ 2001, 190) oder dem Willkürverbot (vgl. B. v. 09.02.2001, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01

    Arbeitszeit; Beamter; Bewerberauswahl; Dienstleistungspflicht; Eignung;

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00
    Denn eine Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des Beamten ist mit dem hergebrachten Grundsatz (Art. 33. Abs. 5 GG) der hauptberuflichen vollen Dienstleistungspflicht des Beamten, der die Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung des vollen amtsangemessenen Unterhalts gegenübersteht, sowie mit dem Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG) nicht zu vereinbaren (Nds. OVG, U. v. 13.12.2001 - 5 LB 2723/01 -, NdsRPfl 2002, 174, im Anschluss an BVerwG, U. v. 02.03.2000 - 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363, bestätigt durch BVerwG, B. v. 18.06.2002 - 2 B 13.02 -).

    Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf das den Beteiligten bekannte Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 13.12.2001, a.a.O.) Die Klägerin, das ist unstreitig, hat sich nicht aus freien Stücken für eine Teilzeitbeschäftigung vom Zeitpunkt ihrer Einstellung an entschieden.

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 337/97

    Aussetzung des Verfahrens wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00
    Die Rechtsprechung wendet die Vorschrift allerdings überwiegend - mit Zustimmung in der Kommentarliteratur zur Verwaltungsgerichtsordnung (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 94 RN 44 ff.; Kopp, VwGO, 13. Aufl. § 94 RN 4a, jeweils m. w. N.) - bei einer anderweitig anhängigen Normgültigkeitsprüfung entsprechend an (mit eingehender Begründung: BGH, B. v. 25.3.1998 - VII ZR 337/97 -, NJW 1998, 1957 zur entspr. Vorschrift des § 148 ZPO).
  • BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99

    Semesterticket verfassungsrechtlich unbedenklich

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00
    Die Anwendung eines Gesetzes mit einer bestimmten Auslegung prüft das Bundesverfassungsgericht nur an von der Verfassung vorgegebenen Maßstäben, etwa der richtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts (vgl. B. v. 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99 -, NVwZ 2001, 190) oder dem Willkürverbot (vgl. B. v. 09.02.2001, a.a.O.).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00
    Denn eine Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des Beamten ist mit dem hergebrachten Grundsatz (Art. 33. Abs. 5 GG) der hauptberuflichen vollen Dienstleistungspflicht des Beamten, der die Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung des vollen amtsangemessenen Unterhalts gegenübersteht, sowie mit dem Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG) nicht zu vereinbaren (Nds. OVG, U. v. 13.12.2001 - 5 LB 2723/01 -, NdsRPfl 2002, 174, im Anschluss an BVerwG, U. v. 02.03.2000 - 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363, bestätigt durch BVerwG, B. v. 18.06.2002 - 2 B 13.02 -).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00
    Letzteres anzunehmen gibt es hier gute Gründe: Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte; sie sind der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (BVerfG, B. v. 09.02.2001 - 1 BvR 781/98 -, DVBl. 2001, 892; stRspr. seit BVerfGE 18, 85).
  • BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 13.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfassungsmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00
    Denn eine Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des Beamten ist mit dem hergebrachten Grundsatz (Art. 33. Abs. 5 GG) der hauptberuflichen vollen Dienstleistungspflicht des Beamten, der die Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung des vollen amtsangemessenen Unterhalts gegenübersteht, sowie mit dem Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG) nicht zu vereinbaren (Nds. OVG, U. v. 13.12.2001 - 5 LB 2723/01 -, NdsRPfl 2002, 174, im Anschluss an BVerwG, U. v. 02.03.2000 - 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363, bestätigt durch BVerwG, B. v. 18.06.2002 - 2 B 13.02 -).
  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 347/00

    Alimentation; Ermessen bei Rücknahme; Ermessensreduzierung auf Null;

    Eine Aussetzung analog § 94 VwGO scheidet auch angesichts eines Normbestätigungsverfahrens solange aus, wie das Gericht sich bereits eine abschließende Meinung über die Verfassungsmäßigkeit der zu prüfenden Norm gebildet hat und bei Abwägung der Parteiinteressen eine Aussetzung nicht geboten ist (wie VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 -).

    Auch die seitens der Beklagten mit ihrem weiteren Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht rechtlich zwar möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen hier nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung nicht für geboten, aber doch für sachgerecht hält).

  • VG Lüneburg, 02.06.2004 - 1 A 398/00

    Arbeitsleistung; Arglist; Beamter; Berufsbeamtentum; Besoldung; Ermessen;

    5. Auch die mit dem weiteren Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG rechtlich zwar möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt bei Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 307/00

    Alimentation; Beamte: Schuldienst; Besoldung; erzwungene Teilzeit; Fürsorge;

    Die bei dieser Lage der Dinge seitens der Beklagten mit ihrem Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht rechtlich möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung nicht für geboten, nur für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 399/00

    Aussetzung des Verfahrens; Bestandskraft; Ermessensnichtgebrauch;

    Auch die mit dem weiteren Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG rechtlich zwar möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt bei Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 322/00

    Beamter; Besoldung; Besoldungsdifferenz; Ermessen; erzwungene Teilzeit;

    Die bei dieser Lage der Dinge seitens der Beklagten mit ihrem Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht rechtlich möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung nicht für geboten, nur für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 241/00

    Arbeitslosigkeit; Arbeitszeitkonto; Arbeitszeitregelung; Berufsbeamtentum;

    Die bei dieser Lage der Dinge seitens der Beklagten mit ihrem Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht rechtlich möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung nicht für geboten, sondern nur für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 247/00

    Alimentation; Arbeitslosigkeit; Auslegung; Beamte; Besoldung;

    Die bei dieser Lage der Dinge seitens der Beklagten mit ihrem Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht rechtlich möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung nicht für geboten, sondern nur für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 31.01.2001 - 1 A 328/00

    Zur Zwangsteilzeit bei der Einstellung von Lehrern

    Die bei dieser Lage der Dinge seitens der Beklagten mit ihrem Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht rechtlich möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung nicht für geboten, sondern nur für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 415/00

    Beamte; Berufseinstieg; Einwilligung; Ermessen; Freiwilligkeit;

    Auch die mit dem weiteren Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG rechtlich zwar möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt bei Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A . Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 344/00

    Arglist; Durchentscheiden; Einstellungsteilzeit; Ermessenschrumpfung;

    Auch die mit dem weiteren Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG rechtlich zwar möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt bei Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 03.03.2004 - 1 A 334/00

    Zwangsteilzeit: Wiederaufgreifen des Verfahrens bei einseitig verfügter

  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 293/00

    Amtswahrnehmung; Arbeitsleistung; Beamte; Dienst- und Treueverhältnis; Ermessen;

  • VG Lüneburg, 07.04.2003 - 1 A 281/00

    Alimentationsgrundsatz; Auslegung; beamtenrechtliche Grundprinzipien;

  • VG Lüneburg, 07.04.2003 - 1 A 240/00

    Einstellung; erzwungene Teilzeit; Freiwilligkeit; Gesetzeswille; Gesetzgeber;

  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04

    Alimentationsprinzip; Arglist; Aussetzung des Verfahrens; Besoldungsdifferenz;

  • VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 284/00

    Alimentationsprinzip; Auslegung; Beamter auf Probe; Bedeutungszusammenhang;

  • VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02

    Auslegung; Aussetzung; Aussetzung des Verfahrens; Berufsbeamtentum;

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