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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1997 - 3 A 1466/94   

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https://dejure.org/1997,14070
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1997 - 3 A 1466/94 (https://dejure.org/1997,14070)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.11.1997 - 3 A 1466/94 (https://dejure.org/1997,14070)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 1997 - 3 A 1466/94 (https://dejure.org/1997,14070)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Benutzbarkeit einer Wohnstraße; Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung einer Vorausleistung ; Erschließungsbeitrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2004 - 2 S 2220/03

    Verzinsung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

    Etwaige Pfützenbildungen bei starken Regenfällen müssen für die Beurteilung der Benutzbarkeit der Straße im Sinne des § 133 Abs. 3 S. 3 BauGB nach der oben genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.10.1981, aaO) ohnehin außer Betracht bleiben (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.1997 - 3 A 1466/94 -, Juris Rechtsprechung; sowie dazu den Beschluss des BVerwG vom 8.4.1998 - 8 B 38.98 -, DVBl. 1998, 1224, mit welchem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OVG NRW vom 28.11.1997 zurückgewiesen wurde).
  • BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 38.98

    Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge; Anspruch auf Rückzahlung und

    BVerwG 8 B 38.98 OVG 3 A 1466/94.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2013 - 15 A 530/08

    Zurückverlangen von bereits gezahlten Vorausleistungen auf den

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 1998 - 8 B 38.98 -, BRS 75 Nr. 166, und Urteil vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 -, BVerwGE 64, 186 (194 ff.); OVG NRW, Urteil vom 28. November 1997 - 3 A 1466/94 -, Gemeindehaushalt 2000, 261 f.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03

    Beitragsrecht

    Schließlich führt auch der Einwand des Klägers, die Beklagte habe es anders als bei ihm in anderen Beitragsfällen bei Ablösevereinbarungen belassen, nicht zur Zulassung der Berufung; denn selbst wenn dieser Einwand zutreffen würde, hat der Kläger wegen der Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im "Unrecht" (BVerwG, Urt. v. 26.02.1993 - BVerwG 8 C 20.92 -, BVerwGE 92, 152; VGH BW, Urt. v. 16.09.1993 - 2 S 1934/91 - OVG NW, Urt. v. 28.11.1997 - 3 A 1466/94 - [beide juris]).
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