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Rechtsprechung
   VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 157/09 HAL   

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https://dejure.org/2012,4369
VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 157/09 HAL (https://dejure.org/2012,4369)
VG Halle, Entscheidung vom 22.03.2012 - 3 A 157/09 HAL (https://dejure.org/2012,4369)
VG Halle, Entscheidung vom 22. März 2012 - 3 A 157/09 HAL (https://dejure.org/2012,4369)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erteilung der Genehmigung zur Erbringung von Leistungen im Bereich des bodengebundenen Rettungsdienstes

  • forum-vergabe.de

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach RettDG LSA - doch nach GWB?

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rettungsdienste: Submissionsmodell unterfällt dem Vergaberecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 415 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Rettungsdienstleistungen V

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 157/09
    Wegen verschiedener Fehler im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, deren Bestehen hier nicht streitbefangen ist, stellte das Oberlandesgericht Naumburg mit Beschluss vom 03. September 2009 (Az.: 1 Verg 4/09) die Nichtigkeit des zwischen der Beigeladenen und dem Beklagten geschlossenen Vertrages über die Leistungserbringung fest und verpflichtete den Beklagten zur Aufhebung des Vergabeverfahrens.

    Diese ergebe sich aus den vom OLG Naumburg im Beschluss vom 03. September 2009 (- 1 Verg 4/09 -) festgestellten Fehlern innerhalb des Vergabeverfahrens.

    Mit dem rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 03. September 2009 (- 1 Verg 4/09 - juris) wurde das der Genehmigung vom 11. Februar 2009 zugrundeliegende Angebotsverfahren aufgehoben und festgestellt, dass der zwischen dem Beklagten und der Klägerin geschlossene Vertrag über die Rettungsdienstleistungen nichtig ist.

    Auch konnte nicht beurteilt werden, ob bei der Festlegung der Mindesteignungskriterien ein ausreichender Bezug zum ausgeschriebenen Auftrag bestand und ob eine etwaige Beschränkung des potenziellen Bieterkreises im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot sachlich gerechtfertigt war (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 03. September 2009 - 1 Verg 4/09 - juris).

    Ungeachtet dieser Fehler verletzte der Beklagte darüber hinaus seine gegenüber der Klägerin bestehende Vorabinformations- und Wartepflicht nach § 13 Vergabeverordnung (VgV) a.F., sodass der Vertragsschluss auch gegen das Verbot des § 13 Satz 6 VgV a.F. verstieß (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 03. September 2009 a.a.O.).

  • VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10

    Rücknahme einer Genehmigung zur Teilnahme am bodengebundenen Rettungsdienst wegen

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 157/09
    Am 02. Dezember 2010 hat die Beigeladene gegen den Bescheid des Beklagten vom 02. November 2010 bei Gericht (-3 A 893/10 HAL -) Klage erhoben, über die ebenfalls heute entschieden worden ist.

    Der Beklagte beantragt, das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 3 A 893/10 HAL auszusetzen, hilfsweise werde der geltend gemachte Aufhebungsanspruch anerkannt.

    Den Antrag des Beklagten, das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 3 A 893/10 HAL auszusetzen, hat das erkennende Gericht abgelehnt, weil die Voraussetzungen für eine solche Aussetzung nach Maßgabe von § 94 VwGO nicht gegeben sind.

  • OLG Saarbrücken, 05.07.2006 - 1 Verg 6/05

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrag gemäß §§ 123 S. 3, 114 Abs. 2

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 157/09
    Insoweit steht dem Auftraggeber aufgrund seiner vorhergehenden Selbstbindung ein Ermessensspielraum nicht - mehr - zu (vgl. Saarl. OLG, Beschluss vom 05. Juli 2006 - 1 Verg 6/05 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - VII-Verg 1/08, Verg 1/08 - juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 02. Februar 2009 a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 1/08

    Zu den Voraussetzungen der Präklusion einer Verfahrensrüge - Zum

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 157/09
    Insoweit steht dem Auftraggeber aufgrund seiner vorhergehenden Selbstbindung ein Ermessensspielraum nicht - mehr - zu (vgl. Saarl. OLG, Beschluss vom 05. Juli 2006 - 1 Verg 6/05 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - VII-Verg 1/08, Verg 1/08 - juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 02. Februar 2009 a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 157/09
    Gegen eine Ausnahme im Sinne der Art. 51 und 52 AEUV spricht auch, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag eines Aufgabenträgers des bodengebundenen Rettungsdienstes mit einem dritten Leistungserbringer nach den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes Land Sachsen-Anhalt als öffentlicher Dienstleistungsauftrag zu bewerten ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 2 Verg 10/11 - juris).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 157/09
    Bereits die unterbliebene Bekanntmachung über das Ergebnis des Verfahrens zur Auftragsvergabe im Rahmen des in Sachsen-Anhalt bei der Vergabe von Aufträgen über öffentliche Notfall- und qualifizierte Krankentransportleistungen zur Anwendung kommenden Submissionsmodells, stellt einen Verstoß gegen Art. 10 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in Verbindung mit Art. 16 dieser Richtlinie bzw., seit 1. Februar 2006, aus Art. 22 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in Verbindung mit Art. 35 Absatz 4 dieser Richtlinie dar (vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2010 - C-160/08 - juris) dar.
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 157/09
    Dieses Recht fällt in die Zuständigkeit der Polizei- und Justizbehörden (vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2010 a.a.O.; BGH, Beschluss vom 01. Dezember 2008 - X ZB 31/08 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2009 - 3 M 555/08

    Vorläufiger Rechtsschutz im Genehmigungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2, 11 RettDG

    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 157/09
    Denn auch nach dieser Ansicht ist der Träger, der sich entscheidet, das Angebotsverfahren nach Maßgabe des § 11 Absatz 2 RettDG LSA durchzuführen, dann auch an die sich daraus ergebenden materiell-rechtlichen Vorgaben gebunden (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 02. Februar 2009, - 3 M 555/08 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2000 - 1 M 316/00
    Auszug aus VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 157/09
    Weil sich das Angebotsverfahren in Bezug auf die Genehmigungsentscheidung als unselbstständige, nicht selbständig vollstreckbare Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a Satz 1 VwGO darstellt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 1 M 316/00 - juris und Beschluss vom 02. Februar 2009, a.a.O.), ist der Beklagte an die materiell-rechtlichen Vorgaben des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebunden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 501/11

    Organisationsentscheidung des Landkreises für Erbringung der Leistungen des

    Dagegen erhob ein weiterer Genehmigungsbewerber, die (...) Rettungsdienst GmbH, Klage beim Verwaltungsgericht Halle (3 A 157/09 HAL) und beim Oberlandesgericht Naumburg (1 Verg 4/09).

    Das Verwaltungsgericht Halle hob die der Bietergemeinschaft erteilte Genehmigung mit Urteil vom 22. März 2012 - 3 A 157/09 HAL - auf.

  • VG Halle, 31.05.2011 - 3 B 74/11

    Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen im bodengebundenen Rettungsdienst für

    Bis zu einer die Instanz beendenden Entscheidung in dem Verfahren 3 A 157/09 HAL wird dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, sich nach dem 31. Mai 2011 zur Erbringung von Leistungen in seinem bodengebundenen Rettungsdienst weiterhin der Antragstellerin zu bedienen, und zwar beschränkt auf den Bereich, in dem bislang die E. als Mitglied der Antragstellerin diese Aufgaben wahrgenommen hat.

    Die genannte Klage ist Gegenstand eines noch nicht entschiedenen Verfahrens vor dem beschließenden Gericht ( - 3 A 157/09 HAL Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Antragsgegner die dort gegenständliche Genehmigung mit Bescheid vom 02. November 2010 wieder zurückgenommen hat, weil er sich nunmehr dazu entschlossen hat, die gesamten Aufgaben des bodengebundenen Rettungsdienstes selbst wahrzunehmen und hierzu auch bereits eine Reihe von Einsatzfahrzeugen angeschafft hat.

  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Rettungsdienstleistungen V

    Zugleich erhob die Antragstellerin Klage gegen den Genehmigungsbescheid nach § 11 RettDG LSA beim Verwaltungsgericht Halle, dort rechtshängig unter Geschäftszeichen 3 A 157/09 HAL.
  • OLG Naumburg, 03.07.2009 - 1 Verg 4/09
    Zugleich erhob die Antragstellerin Klage gegen den Genehmigungsbescheid nach § 11 RettDG LSA beim Verwaltungsgericht Halle, dort rechtshängig unter Geschäftszeichen 3 A 157/09 HAL.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.09.2010 - 3 A 157/09   

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https://dejure.org/2010,19647
OVG Sachsen, 02.09.2010 - 3 A 157/09 (https://dejure.org/2010,19647)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.09.2010 - 3 A 157/09 (https://dejure.org/2010,19647)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. September 2010 - 3 A 157/09 (https://dejure.org/2010,19647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1, § 56 Abs. 1 S. 4
    Im Anschluss an SächsOVG, Beschl v. 5.3.2008 - 3 BS 278/07, Voraussetzungen für Ausnahme von Regelfall, kumulatives Vorliegen von besonderem Ausweisungsschutz

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung; Begriff der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Ausweisungsschutz bei Erfüllung mehrerer Tatbestandsmerkmale des § 56 Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung; Begriff der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Ausweisungsschutz bei Erfüllung mehrerer Tatbestandsmerkmale des § 56 Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz ( ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.09.2010 - 3 A 157/09
    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte unter Anschluß an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2007 (BVerwGE 129, 367) ausgeführt, dass es der dort für die Bejahung einer Ausnahme von dem Regelfall des § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG herangezogenen besonderen Verwurzelung des dortigen Klägers nicht bedürfe, um einen Ausnahmefall bejahen zu können.
  • OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07

    Einstweiliger Rechtsschutz; Ausweisung; Regelausweisung; Ermessensausweisung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.09.2010 - 3 A 157/09
    Indem das Gericht folgere, es sei nicht ersichtlich, dass sich seine Situation vom Normalfall familiärer Beziehungen etwa wegen eines besonderen Angewiesenseins der Kinder auf ihren Vater unterscheide, weiche es von dem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5.3.2008 (- 3 BS 278/07 -) ab.
  • OVG Sachsen, 20.04.2010 - A 3 A 671/08

    Blutrache

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.09.2010 - 3 A 157/09
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenstellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20.4.2010 - A 3 A 671/08 - std. Rspr.).
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