Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31841
VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07 (https://dejure.org/2007,31841)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21.06.2007 - 3 A 19/07 (https://dejure.org/2007,31841)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 3 A 19/07 (https://dejure.org/2007,31841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,31841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86 Abs 1 S 1 BG ND
    Ablenkung; Alltag; Beamter; Benzin; Betankung; Dienstfahrzeug; Dienstkraftwagen; Dienstpflicht; Diesel; Gespräch; grobe Fahrlässigkeit; Pflichtverletzung; Polizist; Schadensersatz; Schadensersatzpflicht; Sorgfaltspflicht; Tanken; Tankvorgang; Verletzung; Zapfpistole

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
    Anspruchsbegründende grobe Fahrlässigkeit kann ausgeschlossen sein, wenn der Beamte bei angewöhnten alltäglichen Handlungsabläufen infolge von äußeren Umständen abgelenkt wird und infolge dieser Ablenkung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt (entspr. BGH, U. v. 8.2.1989, IVa ZR 57/88; 8.7.1992, IV ZR 223/91).

    Dabei gilt nicht ein ausschließlich objektiver, nur auf die Verhaltensanforderungen des Verkehrs abgestellter Maßstab, sondern es sind auch Umstände zu berücksichtigen, die die subjektive, personale Seite der Verantwortlichkeit betreffen (BGH, U. v. 08.07.1992, IV ZR 223/91, juris = BGHZ 119, 147 ff; Plog u.a., BBG, § 78 Rn. 25).

    Schuldmindernd kann (auch) zu berücksichtigen sein, wenn das "Augenblicksversagen" seine Ursache in einer Konzentrationsschwäche hat, die darauf beruht, dass der Handelnde mit einer bestimmten Tätigkeit dauerhaft beschäftigt ist, die ständig seine Konzentration erfordert (BGH, U. v. 08.07.1992, a.a.O.).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
    Anspruchsbegründende grobe Fahrlässigkeit kann ausgeschlossen sein, wenn der Beamte bei angewöhnten alltäglichen Handlungsabläufen infolge von äußeren Umständen abgelenkt wird und infolge dieser Ablenkung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt (entspr. BGH, U. v. 8.2.1989, IVa ZR 57/88; 8.7.1992, IV ZR 223/91).

    Das Vergessen eines von verschiedenen Handgriffen in einem zur Routine gewordenen Handlungsablauf, das auch einer üblicherweise sorgfältig agierenden Person passieren könne, verdient nicht das Verdikt der groben Fahrlässigkeit (BGH, U. v. 08.02.1989, IVa ZR 57/88, juris = NJW 1989, 1354 ff).

  • VG Osnabrück, 30.03.2006 - 3 A 100/04

    Kostentragung für Reparatur eines Dienstkraftwagens bei Betanken mit falschem

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
    Der vorstehenden Auffassung stehen die Rechtsausführungen des OVG Koblenz (B. v. 26.02.2004, 2 A 11982/03.OVG, juris = NVwZ-RR 2004, 366, im Anschluss ebenso VG Osnabrück, U. v. 30.03.2006, 3 A 100/04, NdsOVG-Datenbank) nicht entgegen.
  • BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abgrenzung

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
    Unter dem Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit wird ein Handeln oder Unterlassen verstanden, bei dem nach den gesamten Umständen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maß verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind, und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B. v. 19.08.1998, 2 B 6/98, juris; NdsOVG, B. v. 15.07.2005, 2 LA 1172/04, NdsOVG-Datenbank).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2004 - 2 A 11982/03

    Falsch getankt - Beamter muss Schaden ersetzen

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
    Der vorstehenden Auffassung stehen die Rechtsausführungen des OVG Koblenz (B. v. 26.02.2004, 2 A 11982/03.OVG, juris = NVwZ-RR 2004, 366, im Anschluss ebenso VG Osnabrück, U. v. 30.03.2006, 3 A 100/04, NdsOVG-Datenbank) nicht entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04

    Augenblicksversagen; Einweiser; Fürsorgepflicht; grobe Fahrlässigkeit;

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
    Unter dem Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit wird ein Handeln oder Unterlassen verstanden, bei dem nach den gesamten Umständen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maß verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind, und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B. v. 19.08.1998, 2 B 6/98, juris; NdsOVG, B. v. 15.07.2005, 2 LA 1172/04, NdsOVG-Datenbank).
  • VG Hannover, 29.01.2008 - 13 A 8415/06

    Schadenersatz eines Soldaten wegen Falschbetankung eines Dienstfahrzeugs

    (für grobe Fahrlässigkeit beim Falschbetanken vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2006 - 2 K 1340/06 - , OVG Koblenz, a.a.O., VG Kassel, Urt. vom 08.03.2007 - 1 E 889/06 - hinsichtlich eines Ausnahmefalles, in dem grobe Fahrlässigkeit zu verneinen ist s.a. VG Osnabrück, Urteil vom 21.06.2007 - 3 A 19/07 -, jew. zit. n. Juris).
  • VG Aachen, 08.02.2011 - 1 K 1880/10

    Haftung des Beamten wegen grob fahrlässigen Handelns bei der Betankung des

    Schuldmindernd kann in diesem Sinne berücksichtigt werden, wenn das "Augenblicksversagen" seine Ursache in einer Konzentrationsschwäche hat, etwa wenn ein Polizeibeamter zum Beginn des Tankvorgangs von einem Bürger angesprochen, in ein Gespräch verwickelt, hierdurch so abgelenkt wird, dass er irrtümlich die falsche Zapfpistole greift und diesen Irrtum erst nach Betanken des Fahrzeugs bemerkt, vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 21. Juli 2007 - 3 A 19/07 -, juris, Rdnr. 18 bis 20.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht