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   VG Schleswig, 08.04.2014 - 3 A 192/13   

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https://dejure.org/2014,6244
VG Schleswig, 08.04.2014 - 3 A 192/13 (https://dejure.org/2014,6244)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.04.2014 - 3 A 192/13 (https://dejure.org/2014,6244)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. April 2014 - 3 A 192/13 (https://dejure.org/2014,6244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Alkoholverbots in Regionalzügen zu einem Fußballspiel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Verbot von Alkohol im Zug zum Fußballspiel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Alkoholverbot in Regionalzügen zu Fußballspiel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit des Alkoholverbots in Regionalzügen zu einem Fußballspiel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Generelles Alkoholverbot in Regionalzügen anlässlich eines Fußballspiels rechtmäßig - Alkoholkonsum von Problemfans ist wesentlicher Faktor für Straftaten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2012 - 4 MB 71/12

    Alkoholverbot in Regionalzügen zu einem Fußballspiel

    Auszug aus VG Schleswig, 08.04.2014 - 3 A 192/13
    Eine Beschwerde des Klägers wurde vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26.10.2012 (4 MB 71/12) zurückgewiesen.
  • VG Osnabrück, 11.02.2010 - 6 B 9/10

    Allgemeinverfügung gegen öffentlichen Alkoholkonsum

    Auszug aus VG Schleswig, 08.04.2014 - 3 A 192/13
    Richtig ist auch seine Einschätzung, dass der Besitz und Konsum von Alkohol grundsätzlich keine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt und daher für sich genommen grundsätzlich noch nicht die Gefahrenschwelle überschreitet (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 11.02.2010, 6 B 9/10; Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.07.2011, 4 A 370/10).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.04.2014 - 3 A 192/13
    Geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, wie etwa Leben und Gesundheit von Menschen, so kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.07.2002, 6 CN 8.01).
  • OVG Sachsen, 07.07.2011 - 4 A 370/10

    Niederlassen zum Alkoholkonsum bleibt Gemeingebrauch

    Auszug aus VG Schleswig, 08.04.2014 - 3 A 192/13
    Richtig ist auch seine Einschätzung, dass der Besitz und Konsum von Alkohol grundsätzlich keine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt und daher für sich genommen grundsätzlich noch nicht die Gefahrenschwelle überschreitet (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 11.02.2010, 6 B 9/10; Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.07.2011, 4 A 370/10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - 4 K 2/99

    Niederlassen zum Alkoholgenuß keine Sondernutzung

    Auszug aus VG Schleswig, 08.04.2014 - 3 A 192/13
    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat dementsprechend zu einer sogenannten "Trinkersatzung" mit Urteil vom 16.06.1999 (4 K 2/99) entschieden, dass ein Niederlassen zum Zwecke des Alkoholgenusses auf öffentlichen Straßen und Plätzen angesichts der allgemeinen Akzeptanz von Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit in aller Regel weder straf- noch ordnungswidrigkeitenrechtlich relevant sei.
  • VG Berlin, 11.01.2019 - 1 L 363.18

    Vorerst kein Verbot von gefährlichen Werkzeugen im Berliner Nahverkehr

    Anders als in Sonderzügen für (gewaltbereite) Fußballfans (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 8. April 2014 - 3 A 192/13, abrufbar unter https://www.zvr-online.com/fileadmin/doc/VG_Schleswig_-_Alkoholverbot_in_Regionalexpress.pdf) ergibt sich in dem räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung typischerweise keine Gemengelage zwischen Ansammlungen gewaltbereiter Personen, Beamten der Bundespolizei und nicht beteiligten Dritten in stark ausgelasteten oder gar überfüllten Zügen.
  • VG Düsseldorf, 05.06.2023 - 18 L 896/23

    Per Allgemeinverfügung angeordnetes Bettelverbot in der Krefelder Innenstadt

    Anders als etwa im Falle des per Allgemeinverfügung angeordneten Verbots des Mitführens von Glasbehältern im Straßenkarneval, vgl. VG Köln, Urteil vom 16. September 2010 - 20 K 441/10 -, juris, Rn. 18, sowie nachfolgend OVG NRW, Urteil vom 9. Februar 2012 - 5 A 2375/10 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 L 376/14.TR -, BeckRS 2014, 47862, im Falle eines durch Allgemeinverfügung ausgesprochenen Glasverbots bei einem Schützenfest, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2013 - 18 K 6433/12 -, juris, oder eines per Allgemeinverfügung angeordneten allgemeinen Alkoholverbots in den Regionalzügen zwischen Rostock und Dortmund anlässlich eines Fußballspiels, vgl. VG Schleswig, Urteil vom 08. April 2014 - 3 A 192/13 -, juris, bei denen es aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls in einem zeitlich und räumlich eng abgegrenzten Bereich zu einer gegenüber dem restlichen Jahr gesteigerten Gefahrenlage, etwa im Falle des Glasmitführungsverbots durch erhöhtes Glasaufkommen, kommt, das im Vergleich zu der im restlichen Jahr bestehenden (nur) abstrakten Gefahr zusätzlich eine konkrete (Verletzungs-)Gefahr für die Teilnehmer begründet, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1961 - I C 54.57 -, juris, Rn. 41 ff., das die durch Endiviensalat ausgelöste Typhusepidemie als ausreichenden konkreten Anlass für ein Endiviensalatverkaufsverbot per Allgemeinverfügung angesehen hat; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, juris, Rn. 54, das die weltweite Covid-19-Pandemie als ausreichenden Anlass für einen konkreten Regelungsgrund durch Allgemeinverfügung ansieht, ist vorliegend nichts dafür dargetan oder sonst ersichtlich, dass in dem hier in Rede stehenden räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung ein konkreter Anlass für eine über die ortsrechtliche Regelung des § 2 Abs. 5 Nr. 5 OBV hinausgehende Regelung wegen einer dort bestehenden konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.
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