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   VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 193/11 MD   

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https://dejure.org/2012,30589
VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 193/11 MD (https://dejure.org/2012,30589)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 11.10.2012 - 3 A 193/11 MD (https://dejure.org/2012,30589)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 3 A 193/11 MD (https://dejure.org/2012,30589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der vertraglichen Versorgung eines Krankenhauses mit Arzneimitteln über mehrere Apotheken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Versorgung eines Krankenhauses mit Arzneimitteln

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Klinikversorgung darf nur aus "einer Hand" erfolgen

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch mehrere Apotheken

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Arzneimittelversorgung im Krankenhaus nur über eine externe Apotheke

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch mehrere Apotheken unzulässig - Arzneimittelsicherheit nur bei Arzneimittelversorgung "aus einer Hand" gewährleistet

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Apotheke; Krankenhausapotheke; Arzneimittelversorgung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 193/11
    Schließlich ergebe sich auch aus dem Urteil des EuGH vom 11.9.2008 - Aktenzeichen: C 141/07 -, dass eine Trennung von Standard- und Notfallversorgung nicht praktikabel und auch nicht gewollt sei.

    Dass ausschließlich eine krankenhausversorgende Apotheke selbst und eigenständig sämtliche in § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ApoG genannten Voraussetzungen erfüllen müsse, mithin eine Delegation von Teilleistungen auf verschiedene Apotheken rechtswidrig sei, ergebe sich bereits aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 5 ApoG, aus dem Gesetzgebungsverfahren und der Gesetzesbegründung zu § 14 ApoG aus dem Jahr 2005, einer systematischen Gesamtschau der apothekenrechtlichen Normen, dem Urteil des EuGH vom 11.9.2008 - C-141/07 - sowie dem Schlussantrag des Generalanwaltes zu dieser Rechtssache vom 10.4.2008.

    Es kommt in diesem Sinne nicht darauf an, dass in der ursprünglichen Fassung des Entwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Apothekengesetzes die Möglichkeit der Delegation von Teilleistungen auf verschiedene Apotheken und nicht nur auf eine Einzelapotheke vorgesehen war (vgl. EuGH, Urt. v. 11.9.2008 - C-141/07 -, S. 6 Ziff. 6., zit. nach juris).

    Wie in dem Urteil des EuGH v. 11.9.2008 - C-141/07 - im Einzelnen ausgeführt worden ist, erweist sich die Vorschrift des § 14 Abs. 5 Satz 2 ApoG als mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar.

    Die Klägerin vermag sich für die von ihr begehrte Genehmigung nicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11.9.2008 - C-141/07 - zu berufen.

  • VG Magdeburg, 07.07.2011 - 3 A 249/09

    Vermögensstrafe

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 193/11
    Die Klinik behandelt alle Phasen der neurologischen Rehabilitation von der Frührehabilitation der Phase B inklusive Beatmung bis hin zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung (vgl. zu Einzelheiten u.a. S. 2 des Urteilsabdruckes in dem Verfahren 3 A 249/09 MD sowie Bl. 226 bis 237 der Beiakte B).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, die Gerichtsakten 3 A 249/09 MD, 3 A 250/09 MD, 3 A 194/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 194/11

    Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 193/11
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, die Gerichtsakten 3 A 249/09 MD, 3 A 250/09 MD, 3 A 194/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.
  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Fast fünf Stunden sind zu viel

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 193/11
    Dies verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit der Apotheker nach Art. 12 Abs. 1 GG, denn es liegen anders als in dem von der Klägerin herangezogenen Fall des Impfstoffversandes (BVerfG, Beschl. v. 11.2.2003, BVerfGE 107, 186) aus den dargelegten Erwägungen hinreichende Gründe des Gemeinwohls vor, die eine solche Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen.
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Krankenhausapotheker muss vor Ort sein können

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 193/11
    Zwar bildet der Wortlaut einer Norm außerhalb des Strafrechts nicht unbedingt eine unübersteigbare Schranke für die Auslegung (vgl. BVerfG, Urt. v. 20.3.2002 - 2 BvR 794/95 -, Rn. 79, zit. nach juris) im Sinne des klägerischen Begehrens, aber auch alle anderen Auslegungsmethoden sprechen nicht für die Sichtweise der Klägerin.
  • VG Münster, 09.12.2008 - 5 K 169/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 193/11
    Aufgrund der zu gewährleistenden Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung (vgl. insoweit VG Münster, Urt. vom 9.12.2008 - 5 K 169/07 -, RdNr. 24, zit. nach juris, lt.
  • BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 24.11
    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 193/11
    Pressemitteilung des BVerwG v. 30.8.2012 bestätigt durch Urteil - 3 C 24.11 -) deutet dies darauf hin, dass die Versorgung aus einer Hand erfolgen soll.
  • VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 194/11

    Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch mehrere Apotheken

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, die Gerichtsakten 3 A 249/09 MD, 3 A 250/09 MD, 3 A 193/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.
  • VG Magdeburg, 07.07.2011 - 3 A 249/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den beigezogenen Verwaltungsvorgang und die Gerichtsakte 3 A 250/09 MD sowie die Gerichtsakten 3 A 193/11 MD und 3 A 194/11 MD Bezug genommen.
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   VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 194/11   

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https://dejure.org/2012,49454
VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 194/11 (https://dejure.org/2012,49454)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 11.10.2012 - 3 A 194/11 (https://dejure.org/2012,49454)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der vertraglichen Versorgung eines Krankenhauses mit Arzneimitteln über mehrere Apotheken

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Klinikversorgung darf nur aus "einer Hand" erfolgen

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch mehrere Apotheken

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Arzneimittelversorgung im Krankenhaus nur über eine externe Apotheke

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 194/11
    Schließlich ergebe sich auch aus dem Urteil des EuGH vom 11.9.2008 - Aktenzeichen: C-141/07 -, dass eine Trennung von Standard- und Notfallversorgung nicht praktikabel und auch nicht gewollt sei.

    Dass ausschließlich eine krankenhausversorgende Apotheke selbst und eigenständig sämtliche in § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ApoG genannten Voraussetzungen erfüllen müsse, mithin eine Delegation von Teilleistungen auf verschiedene Apotheken rechtswidrig sei, ergebe sich bereits aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 5 ApoG, aus dem Gesetzgebungsverfahren und der Gesetzesbegründung zu § 14 ApoG aus dem Jahr 2005, einer systematischen Gesamtschau der apothekenrechtlichen Normen, dem Urteil des EuGH vom 11.9.2008 - C-141/07 - sowie dem Schlussantrag des Generalanwaltes zu dieser Rechtssache vom 10.4.2008.

    Es kommt in diesem Sinne nicht darauf an, dass in der ursprünglichen Fassung des Entwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Apothekengesetzes die Möglichkeit der Delegation von Teilleistungen auf verschiedene Apotheken und nicht nur auf eine Einzelapotheke vorgesehen war (vgl. EuGH, Urt. v. 11.9.2008 - C-141/07 -, S. 6 Ziff. 6., zit. nach juris).

    Wie in dem Urteil des EuGH v. 11.9.2008 - C-141/07 - im Einzelnen ausgeführt worden ist, erweist sich die Vorschrift des § 14 Abs. 5 Satz 2 ApoG als mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar.

    Die Klägerin vermag sich für die von ihr begehrte Genehmigung nicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11.9.2008 - C-141/07 - zu berufen.

  • VG Münster, 09.12.2008 - 5 K 169/07

    Krankenhausapotheker muss vor Ort sein können

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 194/11
    Aufgrund der zu gewährleistenden Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung (vgl. insoweit VG Münster, Urt. vom 9.12.2008 - 5 K 169/07 -, RdNr. 24, zit. nach juris, lt.
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 194/11
    Zwar bildet der Wortlaut einer Norm außerhalb des Strafrechts nicht unbedingt eine unübersteigbare Schranke für die Auslegung (vgl. BVerfG, Urt. v. 20.3.2002 - 2 BvR 794/95 -, Rn. 79, zit. nach juris) im Sinne des klägerischen Begehrens, aber auch alle anderen Auslegungsmethoden sprechen nicht für die Sichtweise der Klägerin.
  • BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 24.11

    Apotheke; Krankenhausapotheke; Arzneimittelversorgung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 194/11
    Pressemitteilung des BVerwG v. 30.8.2012 bestätigt durch Urteil - 3 C 24.11 -) deutet dies darauf hin, dass die Versorgung aus einer Hand erfolgen soll.
  • VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 193/11

    Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch mehrere Apotheken

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 194/11
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, die Gerichtsakten 3 A 249/09 MD, 3 A 250/09 MD, 3 A 193/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.
  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 194/11
    Dies verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit der Apotheker nach Art. 12 Abs. 1 GG, denn es liegen anders als in dem von der Klägerin herangezogenen Fall des Impfstoffversandes (BVerfG, Beschl. v. 11.2.2003, BVerfGE 107, 186) aus den dargelegten Erwägungen hinreichende Gründe des Gemeinwohls vor, die eine solche Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen.
  • VG Magdeburg, 07.07.2011 - 3 A 249/09

    Fast fünf Stunden sind zu viel

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 194/11
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, die Gerichtsakten 3 A 249/09 MD, 3 A 250/09 MD, 3 A 193/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.
  • VK Südbayern, 03.05.2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15

    Genehmigung eines Versorgungsvertrags einer Apotheke

    Auch der Sinn und Zweck des Gesetzes erfordere den Vertragsschluss mit einer einzigen Apotheke, da nur so die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung gewährleistet werden könne (vgl. VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 194/11).
  • VG Magdeburg, 11.10.2012 - 3 A 193/11
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, die Gerichtsakten 3 A 249/09 MD, 3 A 250/09 MD, 3 A 194/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.
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