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   OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15   

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https://dejure.org/2016,60743
OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15 (https://dejure.org/2016,60743)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.10.2016 - 3 A 221/15 (https://dejure.org/2016,60743)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 3 A 221/15 (https://dejure.org/2016,60743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5, Stopp § 81b Abs. 2
    Erkennungsdienstliche Behandlung, Behandlung, Prognoseentscheidung, Ermittlungsverfahren, Einstellung, Beweisantragsablehnung, Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen, 12.06.2012 - 3 A 846/10
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15
    Für die Beschuldigteneigenschaft kommt es allein darauf an, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Ausgangsbehörde der Betroffene formell betrachtet Beschuldigter eines Strafverfahrens war (SächsOVG, Urt. v. 20. April 2016 - 3 A 187/15 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 12. Juni 2012 - 3 A 846/10 -, n. v. Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 20.04.2016 - 3 A 187/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15
    Für die Beschuldigteneigenschaft kommt es allein darauf an, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Ausgangsbehörde der Betroffene formell betrachtet Beschuldigter eines Strafverfahrens war (SächsOVG, Urt. v. 20. April 2016 - 3 A 187/15 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 12. Juni 2012 - 3 A 846/10 -, n. v. Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 26.10.2015 - 3 A 407/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Prognose bei Täter mit pädosexueller Störung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15
    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung bestimmt sich danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Beschuldigten gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen den Betroffenen überführend oder entlastend fördern könnten (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 26. Oktober 2015 - 3 A 407/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 05.05.2014 - 3 A 82/13

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, Unschuldsvermutung, abweichende

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15
    Aufgrund der präventiv-polizeilichen Ausrichtung der erkennungsdienstlichen Behandlung entfällt deren Notwendigkeit nicht in Folge einer Verfahrenseinstellung nach § 153, § 153 a oder § 170 Abs. 2 StPO, mithin bei Ermittlungs- oder Strafverfahren, die nicht wegen erwiesener Unschuld des Klägers zur Einstellung gelangt sind (SächsOVG, Beschl. v. 5 Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.04.2014 - 3 A 274/12

    Prognoseentscheidung der Wiederholungsgefahr, Notwendigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15
    Hiervon ist etwa bei der Verletzung der Unterhaltspflicht auszugehen (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2014 - 3 A 274/12 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 77/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung, sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 558.82

    Sachverständigengutachten - Antrag auf Einholung - Beweiserhebung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15
    Der Amtsermittlungsgrundsatz wird jedoch - wie sich aus § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. VwGO ergibt - durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten in der Weise begrenzt, dass die Tatsachengerichte nicht in Ermittlungen einzutreten brauchen, die durch das Vorbringen der Beteiligten nicht veranlasst sind (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1984 - 9 C 558/82 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15
    Bei der Abwägung sind die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, wesentlich (BVerwG, Urt. v. 20. Februar 1990 - 1 C 30.86 -, juris Rn. 37).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

  • OVG Sachsen, 19.04.2018 - 3 A 215/17

    Pädophile Sexualpräferenz; pädophil-sexueller Missbrauch; erkennungsdienstliche

    Ob die erkennungsdienstliche Behandlung trotz der Einstellung des Strafverfahrens notwendig ist, richtet sich danach, ob weiterhin Verdachtsmomente gegen den Betroffenen bestehen oder ob diese derart ausgeräumt worden sind, dass eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist (st. Rspr. des Senats, SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. Juni 2016 - 1 S 71.15 -, juris Rn. 13; OVG M-V, Urt. v. 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, juris Rn. 53).

    Aufgrund der präventiv-polizeilichen Ausrichtung der erkennungsdienstlichen Behandlung entfällt die Notwendigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen nicht infolge derartiger Verfahrenseinstellungen, mithin bei Ermittlungs- oder Strafverfahren, die nicht wegen erwiesener Unschuld des Klägers zur Einstellung gelangt sind (SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016, a. a. O. Rn. 7; Beschl. v. 5. Mai 2014, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 18.10.2016 - 3 A 325/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Prognose; Beurteilungsspielraum;

    Ob die erkennungsdienstliche Behandlung trotz der Einstellung des Strafverfahrens notwendig ist, richtet sich danach, ob weiterhin Verdachtsmomente gegen den Betroffenen bestehen oder ob diese derart ausgeräumt worden sind, dass eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist (st. Rspr. des Senats, SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 13. Juni 2016 - 1 S 71.15 -, juris Rn. 13; OVG M-V, Urt. v. 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, juris Rn. 53).
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 149-IV-16
    Mit seiner am 17. November 2016 per Fax ohne Anlagen und am 21. November 2016 im Original mit Anlagen bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Verfügung der Polizeidirektion Dresden vom 18. August 2011 (5494/11/268310), das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. März 2015 (6 K 814/12) sowie den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 7. Oktober 2016 (3 A 221/15) und beantragt den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

    Daraufhin beantragte der Beschwerdeführer die Zulassung der Berufung durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht, was dieses mit Beschluss vom 7. Oktober 2016 ablehnte (3 A 221/15).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 3 O 27/20

    Notwendigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Zwar lässt der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 20; NdsOVG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 - juris Rn. 12; SächsOVG, Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 - juris Rn. 4.
  • OVG Sachsen, 07.03.2017 - 3 A 853/16

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Einstellung der Ermittlungsverfahren;

    Ob die erkennungsdienstliche Behandlung trotz der Einstellung des Strafverfahrens notwendig ist, richtet sich danach, ob weiterhin Verdachtsmomente gegen den Betroffenen bestehen oder ob diese derart ausgeräumt worden sind, dass eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist (st. Rspr. des Senats, SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. Juni 2016 - 1 S 71.15 -, juris Rn. 13; OVG M-V, Urt. v. 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, juris Rn. 53).

    Aufgrund der präventiv-polizeilichen Ausrichtung der erkennungsdienstlichen Behandlung entfällt die Notwendigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen nicht infolge derartiger Verfahrenseinstellungen, mithin bei Ermittlungs- oder Strafverfahren, die nicht wegen erwiesener Unschuld des Klägers zur Einstellung gelangt sind (SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 - Rn. 7 n. V.; Beschl. v. 5. Mai 2014, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris Rdnr. 20; OVG Nds, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 12; Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 -, juris Rn. 4 ).
  • OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16

    Datenspeicherung; erkennungsdienstliche Maßnahme; Prognose; Straflosigkeit

    Ob die erkennungsdienstliche Behandlung trotz der Einstellung des Strafverfahrens notwendig ist, richtet sich danach, ob weiterhin Verdachtsmomente gegen den Betroffenen bestehen oder ob diese derart ausgeräumt worden sind, dass eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist (st. Rspr. des Senats, SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. Juni 2016 - 1 S 71.15 -, juris Rn. 13; OVG M-V, Urt. v. 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, juris Rn. 53).10 Von diesen Grundsätzen hat sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung leiten lassen.
  • VG Lüneburg, 01.09.2015 - 6 A 131/14
    2 0 1 4 - A 11 S 1721/13 - InfAusIR 2014, 293; OVG NW, Beschl. v. 16.6.2015 - 1 3 A 221/15.A - juris, Rn. 19; Urt. v. 7.3.2014 - 1 A 21/12.A - DVBI 2014, 790; OVG LSA, Urt. v. 2.10.2013 - 3 L 643/12 - juris; ebenso Bergmann, ZAR 2015, 8 1, 88).
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