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   OVG Sachsen, 16.04.2014 - 3 A 274/12   

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https://dejure.org/2014,15708
OVG Sachsen, 16.04.2014 - 3 A 274/12 (https://dejure.org/2014,15708)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.04.2014 - 3 A 274/12 (https://dejure.org/2014,15708)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. April 2014 - 3 A 274/12 (https://dejure.org/2014,15708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    StPO § 81b
    Prognoseentscheidung der Wiederholungsgefahr, Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 31.01.2013 - 3 A 565/11

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Beziehungstat, Entlastung, Erforderlichkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2014 - 3 A 274/12
    Zudem ist Voraussetzung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme lediglich, dass der Betroffene zu diesem Zeitpunkt Beschuldigter ist; der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft ist hingegen unerheblich (SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2013 - 3 A 565/11 -, juris).

    Hiervon ist etwa bei der Verletzung der Unterhaltspflicht auszugehen (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2013 a. a. O. Rn. 10 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 77/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung, sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2014 - 3 A 274/12
    Das Verwaltungsgericht hat sich von den von der Rechtsprechung hierfür aufgestellten Grundsätzen (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris Rn. 5 mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats) leiten lassen und sie zutreffend angewandt.

    Hieraus kann nicht gefolgert werden, dass das Gericht eine Verfahrenseinstellung wegen vollständiger Ausräumung des Verdachts einer strafbaren Handlung beschlossen hat (zu diesem Kriterium in ständiger Rspr. SächsOVG, vgl. zuletzt Beschl. v. 16. Dezember 2013 a. a. O. Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht;

    Die Eignung entfällt daher nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Betroffene stets nur in gleicher Weise straffällig wird und dabei stets als Täter zu erkennen ist oder wenn nur eine besondere deliktstypische oder schutzgutspezifische Gefährdungslage gegeben ist, die die Erhebung einzelner oder aller Merkmale überflüssig erscheinen lässt (Senatsurt. v. 17.11.2015 - 11 LB 32/15 - und v. 20.11.2014 - 11 LB 15/14 -, juris, Rdnr.59; Sächs. OVG, Beschl. v. 16.4.2014 - 3 A 274/12 -, juris, Rdnr. 15 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.11.2015 - 3 A 455/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Strassenverkehrsdelikte; Fahren ohne

    Zudem ist Voraussetzung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme lediglich, dass der Betroffene zu diesem Zeitpunkt Beschuldigter ist; der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft ist hingegen unerheblich (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2014 - 3 A 274/12 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

    Hiervon ist etwa bei der Verletzung der Unterhaltspflicht auszugehen (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2014 a. a. O. Rn. 15 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Behandlung, Prognoseentscheidung,

    Hiervon ist etwa bei der Verletzung der Unterhaltspflicht auszugehen (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2014 - 3 A 274/12 -, juris Rn. 15).
  • VG Aachen, 10.09.2014 - 6 K 2525/13

    Erkennungsdienstliche Maßnahme, Anordnung, Einstellung des Verfahrens

    vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. April 2014 - 3 A 274/12 -, juris Rn. 15 (unter Anführung des Beispiels der "Verletzung der Unterhaltspflicht" als Straftat, bei der typischerweise die Identität des Täters nicht zweifelhaft ist).
  • VG Berlin, 06.11.2018 - 1 L 200.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Daher können die eingangs genannten Verfahren, mit Ausnahme des Verfahrens, in dem die Antragstellerin freigesprochen wurde, bei der anzustellenden Beurteilung über die Notwendigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen Berücksichtigung finden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 16. April 2014 - 3 A 274/12, juris).
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