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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 3 A 3644/96   

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https://dejure.org/1999,13129
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 3 A 3644/96 (https://dejure.org/1999,13129)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.11.1999 - 3 A 3644/96 (https://dejure.org/1999,13129)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. November 1999 - 3 A 3644/96 (https://dejure.org/1999,13129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Feststellung der Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache; Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Erhebung eines Erschließungsbeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 18 K 802/94
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 3 A 3644/96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 3 A 3644/96
    Eine solche einseitig gebliebene Erledigungserklärung eines Klägers hat zur Folge, daß das Gericht allein noch darüber zu befinden hat, ob sich aufgrund eines nach Klageerhebung eingetretenen außerprozessualen Ereignisses die Hauptsache des Rechtsstreits erledigt hat - vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 87, 62 (64 f.); Urteil vom 25. April 1989 - 9 C 61.88 -, BVerwGE 82, 41 (42) -, wenn nicht der Beklagte sich ausnahmsweise auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Feststellung berufen kann, daß die ihm gegenüber erhobene Klage von Anfang an unzulässig oder unbegründet war - vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990, a.a.O., S. 64 f., 67; Urteil vom 25. April 1989, a.a.O., S. 42 -.

    Ein schutzwürdiges - entsprechend dem berechtigten Interesse eines Klägers für eine Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) zu beurteilendes - vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990, a.a.O., S. 67 - Interesse des Beklagten daran, daß der Senat - auch - in Höhe der vom Beklagten zwischenzeitlich erbrachten Zahlung über die ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit der Klage entscheidet, ist nicht erkennbar.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990, a.a.O., S. 65.

  • BGH, 06.07.1995 - III ZR 176/94

    Berufung einer Gemeinde auf Vertretungsmangel wegen Verletzung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 3 A 3644/96
    Dem Schreiben vom 29. November 1992 käme im übrigen, wollte man ihm den von den Klägern angenommenen Inhalt unterstellen, auch deshalb keine die Stadt verpflichtende Wirkung - vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1995 - III ZR 176/94 -, DVBl. 1996, 371 (372 f.) - zu, weil es, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt, nicht den förmlichen Anforderungen des § 56 GO NW a.F. entspricht und auch nicht mit diesem Inhalt im Nachhinein von den zuständigen Gremien der Stadt E. genehmigt worden ist.
  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 3 A 3644/96
    Eine solche einseitig gebliebene Erledigungserklärung eines Klägers hat zur Folge, daß das Gericht allein noch darüber zu befinden hat, ob sich aufgrund eines nach Klageerhebung eingetretenen außerprozessualen Ereignisses die Hauptsache des Rechtsstreits erledigt hat - vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 87, 62 (64 f.); Urteil vom 25. April 1989 - 9 C 61.88 -, BVerwGE 82, 41 (42) -, wenn nicht der Beklagte sich ausnahmsweise auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Feststellung berufen kann, daß die ihm gegenüber erhobene Klage von Anfang an unzulässig oder unbegründet war - vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990, a.a.O., S. 64 f., 67; Urteil vom 25. April 1989, a.a.O., S. 42 -.
  • OVG Thüringen, 22.08.2005 - 4 ZKO 654/05

    Benutzungsgebührenrecht; Keine Verpflichtung eines fehlerhaften Zweckverbandes

    Es stellt keine Ungleichbehandlung dar, wenn es der Beklagte bei der Bestandskraft unanfechtbar gewordener Gebührenbescheide belässt und diese nicht ebenso aufhebt wie die noch nicht bestandskräftigen Gebührenbescheide, gegen die die Betroffenen rechtzeitig Rechtsbehelfe eingelegt haben (vgl. ebenso OVG NW, Urteil vom 24.11.1999 - 3 A 3644/96 - zitiert nach Juris).
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