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   OVG Sachsen, 26.10.2015 - 3 A 407/15   

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https://dejure.org/2015,46344
OVG Sachsen, 26.10.2015 - 3 A 407/15 (https://dejure.org/2015,46344)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.10.2015 - 3 A 407/15 (https://dejure.org/2015,46344)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - 3 A 407/15 (https://dejure.org/2015,46344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    B StP
    Erkennungsdienstliche Behandlung; Prognose bei Täter mit pädosexueller Störung; sexueller Missbrauch von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 77/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung, sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.10.2015 - 3 A 407/15
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris Rn. 5).

    Damit weiche der vorliegende Fall von dem Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2013 (a. a. O.) ab, da er hier anders als dort therapiert sei.

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.10.2015 - 3 A 407/15
    Bei der Abwägung sind die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftat, der Zeitraum, während dessen er polizeilich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, und die sonstige Beurteilung der Persönlichkeit wesentlich (BVerwG, Urt. v. 20. Februar 1990 - 1 C 30.86 -, juris).
  • BVerwG, 18.05.2011 - 6 B 1.11

    Erkennungsdienstliche Unterlagen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.10.2015 - 3 A 407/15
    Es handelt sich bei § 81b 2. Alt. StPO nicht um eine Regelung im Bereich der Strafverfolgung, sondern um die Ermächtigung zu Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge (BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 2011, NVwZ-RR 2011, 710).
  • OVG Sachsen, 20.01.2015 - 3 A 139/14

    Beweiskraft der Kontrolle über das Ergebnis zur Rücknahme einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.10.2015 - 3 A 407/15
    Zweifel in diesem Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2015 - 3 A 139/14 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.10.2015 - 3 A 407/15
    Die konkreten Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 30. August 2011 - 3 A 522/10 - Rn. 3 m. w. N., Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 27 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 19.04.2018 - 3 A 215/17

    Pädophile Sexualpräferenz; pädophil-sexueller Missbrauch; erkennungsdienstliche

    Nach Sinn und Zweck der Ermächtigungsgrundlage bestimmt sich die Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Beschuldigten gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen den Betroffenen überführend oder entlastend fördern könnten (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 26. Oktober 2015 - 3 A 407/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 26. Oktober 2015 - 3 A 407/15 -, juris Rn. 9) ist dabei davon auszugehen, dass Sexualdelikte regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt sind, weswegen bereits bei der einmaligen Begehung die Gefahr der Wiederholung von pädophil-sexuellem Missbrauch gegeben sein kann.

  • OVG Sachsen, 01.08.2017 - 3 A 418/16

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Anfangsverdacht

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 26. Oktober 2015 - 3 A 407/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Beschl. v. 26. Oktober 2015 - 3 A 407/15 -, juris Rn. 9) davon ausgegangen, dass Sexualdelikte regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt sind, weswegen bereits bei der einmaligen Begehung die Gefahr der Wiederholung von pädophil-sexuellem Missbrauch gegeben sein kann.

  • OVG Sachsen, 18.10.2016 - 3 A 325/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Prognose; Beurteilungsspielraum;

    Nach Sinn und Zweck der Ermächtigungsgrundlage bestimmt sich die Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Beschuldigten gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen den Betroffenen überführend oder entlastend fördern könnten (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 26. Oktober 2015 - 3 A 407/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • VG Cottbus, 30.11.2017 - 3 L 681/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung einer erkennungsdienstlichen

    Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass Sexualdelikte regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt sind, weswegen bereits bei der erstmaligen Begehung die Gefahr der Wiederholung von pädophil-sexuellem Missbrauch gegeben sein kann (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. August 2017 - 3 A 418/16 -, juris, Rn. 13 und Beschluss vom 26. Oktober 2015 - 3 A 407/15 -, Rn. 9, juris sowie Beschluss vom 8. Juli 2015, aaO., Rn. 9, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Behandlung, Prognoseentscheidung,

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung bestimmt sich danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Beschuldigten gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen den Betroffenen überführend oder entlastend fördern könnten (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 26. Oktober 2015 - 3 A 407/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.03.2017 - 3 A 853/16

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Einstellung der Ermittlungsverfahren;

    Nach Sinn und Zweck der Ermächtigungsgrundlage bestimmt sich die Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Beschuldigten gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen den Betroffenen überführend oder entlastend fördern könnten (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 26. Oktober 2015 - 3 A 407/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16

    Datenspeicherung; erkennungsdienstliche Maßnahme; Prognose; Straflosigkeit

    Nach Sinn und Zweck der Ermächtigungsgrundlage bestimmt sich die Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Beschuldigten gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen den Betroffenen überführend oder entlastend fördern könnten (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 26. Oktober 2015 - 3 A 407/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.07.2017 - 3 A 670/16

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Nach Sinn und Zweck der Ermächtigungsgrundlage bestimmt sich die Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Beschuldigten gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen den Betroffenen überführend oder entlastend fördern könnten (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 26. Oktober 2015 - 3 A 407/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
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