Rechtsprechung
   VG Greifswald, 21.04.2016 - 3 A 413/14   

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https://dejure.org/2016,11105
VG Greifswald, 21.04.2016 - 3 A 413/14 (https://dejure.org/2016,11105)
VG Greifswald, Entscheidung vom 21.04.2016 - 3 A 413/14 (https://dejure.org/2016,11105)
VG Greifswald, Entscheidung vom 21. April 2016 - 3 A 413/14 (https://dejure.org/2016,11105)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Keine Wahrung des Schriftformerfordnisse durch einfache E-Mail

  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht Schuldner der Abwassergebühr!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Widerspruch mit einfacher E-Mail unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter ist in der Regel nicht Schuldner der Abwassergebühren! (IMR 2016, 395)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Schwerin, 24.06.2011 - 8 A 1250/03

    Kommunalrecht: Gebührenschuldner bei Wasserversorgung und Abwasserentsorgung;

    Auszug aus VG Greifswald, 21.04.2016 - 3 A 413/14
    Daher kann auch ein Mietkäufer wirtschaftlicher Eigentümer sein (vgl. VG Schwerin, 24.06.2011 - 8 A 1250/03 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65

    Schriftform des Widerspruchs - Recht der amtsenthobenen Beamten - Entlassungsgeld

    Auszug aus VG Greifswald, 21.04.2016 - 3 A 413/14
    Abweichendes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es für die Wahrung der Schriftform genügt, "wenn zwar die Unterschrift fehlt, wenn sich aber aus dem Schriftstück in Verbindung mit den möglicherweise beigefügten Anlagen hinreichend sicher - d.h. ohne Notwendigkeit einer Klärung durch Rückfrage oder durch Beweiserhebung - ergibt, dass es von dem Widersprechenden herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gebracht wurde" (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1968 - II C 112.65 -, juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 03.11.2005 - 1 TG 1668/05

    Schriftformerfordernis; Email; qualifizierte elektronische Signatur erforderlich

    Auszug aus VG Greifswald, 21.04.2016 - 3 A 413/14
    Dies dient dem Zweck, sicherzustellen, dass der Widerspruch tatsächlich mit Wissen und Wollen des Widerspruchsführers in den Verkehr gelangt ist und der Vergewisserung der Behörde, über die Identität des Widerspruchsführers und über die Frage, ob es sich bei dem sie erreichenden Schriftstück nicht lediglich um einen Entwurf handelt (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 03.11.2005 - 1 TG 1668/05 -, juris Rn. 3 und VG Dresden, Urt. v. 16.09.2015 - 3 K 1566/12 -, juris Rn. 27).
  • VG Dresden, 16.09.2015 - 3 K 1566/12
    Auszug aus VG Greifswald, 21.04.2016 - 3 A 413/14
    Dies dient dem Zweck, sicherzustellen, dass der Widerspruch tatsächlich mit Wissen und Wollen des Widerspruchsführers in den Verkehr gelangt ist und der Vergewisserung der Behörde, über die Identität des Widerspruchsführers und über die Frage, ob es sich bei dem sie erreichenden Schriftstück nicht lediglich um einen Entwurf handelt (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 03.11.2005 - 1 TG 1668/05 -, juris Rn. 3 und VG Dresden, Urt. v. 16.09.2015 - 3 K 1566/12 -, juris Rn. 27).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2012 - 1 L 19/09

    Antrag nach § 124a Abs 4 VwGO; Ernstliche Zweifel; Rüge der Verletzung

    Auszug aus VG Greifswald, 21.04.2016 - 3 A 413/14
    Zwar kann Zurechnungssubjekt neben dem zivilrechtlichen Eigentümer - also den Klägern - auch der wirtschaftliche Eigentümer sein (vgl. zur Straßenreinigungsgebühr: OVG Greifswald, Beschl. v. 16.07.2012 - 1 L 19/09 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 4.80

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Greifswald, 21.04.2016 - 3 A 413/14
    An diesem Ergebnis ändert es schließlich nichts, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.10.1982 - 2 C 4/80 -, juris Rn. 10) eine von der zuständigen Behörde über einen verspäteten Widerspruch erlassene Sachentscheidung dazu führt, dass die Klage nicht mehr wegen der Verfristung als unzulässig abgewiesen werden darf.
  • FG Düsseldorf, 23.05.2005 - 11 K 3234/03

    Einheitsbewertung; Erbbaurecht; Wirtschaftliches Eigentum; Grundstückspächter;

    Auszug aus VG Greifswald, 21.04.2016 - 3 A 413/14
    Bei Grundstücken erlangt der Erwerber wirtschaftliches Eigentum regelmäßig ab dem Zeitpunkt, von dem er nach dem Willen der Vertragspartner über das Grundstück verfügen kann (FG Düsseldorf, Urt. v. 23.05.2005 - 11 K 3234/03 BG -, juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 08.10.2018 - 3 K 1546/16

    Abrechnungsfähige Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Es ist anerkannt, dass die Widerspruchsbehörde einen nicht fristgerecht erhobenen oder mit Formmängeln behafteten Widerspruch grundsätzlich in der Sache bescheiden darf und damit den Klageweg wieder eröffnen kann, indem sie vorbehaltlos auf die materielle Rechtslage eingeht und sich mithin über die Form- oder Fristversäumnis hinwegsetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 -, BVerwGE 28, 305, 308, juris Rn. 10; Urteil vom 4. August 1982 - BVerwG 4 C 42.79 -, NVwZ 1983, 285, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Dezember 2006 - 7 A 568/06 -, BRS 70 Nr. 105, juris Rn. 38; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 K 409/09.NW -, juris Rn. 29; a.A.: VG Greifswald, Urteil vom 21. April 2016 - 3 A 413/14 -, juris Rn. 16; Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 70 Rn. 20; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 70 Rn. 11; Kastner, in: Fehling/Kastner/Störmer, VerwR, 4. Aufl. 2016, VwGO § 70 Rn. 9, 15).
  • VG Minden, 17.12.2020 - 12 K 3051/18
    vgl. dazu ausführlich: BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2020 - 2 WRB 1.20 -, juris Rn. 15 ff.; VG Greifwald, Urteil vom 21. April 2016 - 3 A 413/14 -, juris Rn. 12 ff.
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