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   VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13   

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VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13 (https://dejure.org/2015,19581)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 29.07.2015 - 3 A 46/13 (https://dejure.org/2015,19581)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 3 A 46/13 (https://dejure.org/2015,19581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 BNatSchG; EURL 92/2011; EURL 52/2014; § 4 UmwRG; § 4a UmwRG; § 3a UVPG; § 3c UVPG; Anl 2 UVPG
    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel; Critical Loads; Dokumentationspflicht; Einschätzungsprärogative; Feldlerche; Fortpflanzungsstätten; Gesamtbelastung; Heilung; Kulissenwirkung; Kumulierung; Lebensstätte; lokale Population; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Umweltverbandsklage gegen Schweinemaststall in Melle erfolgreich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umweltverbandsklage gegen Schweinemaststall in Melle erfolgreich

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (31)

  • VG Osnabrück, 21.12.2011 - 2 B 16/11

    Naturschutzverein im Eilverfahren gegen Schweinestall erfolgreich

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13
    Bei einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls fehlt es an einer hinreichenden Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 UVPG, wenn auf den verwendeten Prüfungsbögen von der zuständigen Behörde ausschließlich Ankreuzungen ohne inhaltliche Begründungen vorgenommen werden, so dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt nicht dokumentiert wird (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris).

    Allerdings wies die untere Naturschutz- und Waldbehörde mit Vermerk vom 27.01.2012 unter Bezugnahme auf einen inzwischen rechtskräftigen Beschluss des Gerichts (Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -) darauf hin, dass sie keine abschließende Stellungnahme abgeben könne, da der Prüfbogen nicht hinreichend differenziert sei.

    Nachdem die 2. Kammer des Gerichts durch rechtskräftigen Beschluss vom 21.12.2011 (- 2 B 16/11 -, juris) die UVP-Vorprüfung des Beklagten in einem anderen Genehmigungsverfahren mit der Begründung als nicht nachvollziehbar beanstandet hatte, dass der verwendete Prüfbogen eine Orientierung an den Vorgaben der Anlage 2 zum UVPG nicht erkennen lasse, erarbeitete der Beklagte einen neuen Prüfbogen, den er dem hiesigen Beigeladenen und der mit dem Bauantrag betrauten Entwurfsverfasserin am 09.11.2012 mit der Bitte um Eintragungen übersandte.

    Eine ins Detail gehende Untersuchung, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen tatsächlich vorliegen, soll erst mit der eigentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden (vgl. OVG NRW, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 19/07 - juris, Rn. 69-71 mit Hinweis auf die Gesetzesbegründung BT-Drs. 14/4599, S. 95; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 -, juris, Rn. 19; VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris, Rn. 60; Gassner, UVPG, 1. Aufl. 2006, § 3c UVPG Rn. 8).

    Zum anderen beschränkt sich die richterliche Kontrolle der negativen Feststellung (§ 3a Satz 1 UVPG) nach einer Vorprüfung inhaltlich auf die Frage, ob die Behörde bei ihrer Einschätzung die in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt hat (vgl. § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG) und aufgrund der ihr obliegenden überschlägigen Prüfung insgesamt zu einem den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden, naturschutzfachlich nachvollziehbaren und in diesem Sinne vertretbaren Ergebnis gelangt ist (BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208-230, juris, Rn. 48 ff.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 M 154/12 -, juris, Rn. 44; OVG NRW, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 19/07 - juris, Rn. 72 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris, Rn. 61).

    Insoweit hat die zweite Kammer des erkennenden Gerichts in einem anderen Verfahren, an dem der Kläger und der Beklagte beteiligt waren, ausgeführt (VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris, Rn. 64):.

    fff) Die Kammer nimmt weiter zur Kenntnis, dass der Beklagte offenbar selbst davon ausging, dass die bis zur Erteilung der Genehmigung durchgeführte UVP-Vorprüfung nicht den rechtlichen Anforderungen entsprach, wenn er dem Beigeladenen mit Schreiben vom 09.11.2012 unter Hinweis auf den Beschluss des Gerichts vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 - mitteilte:.

    Erweist sich das Ergebnis der Vorprüfung, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen seien nicht zu besorgen, als nicht nachvollziehbar, knüpft sich daran für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 UmwRG die Rechtsfolge der Aufhebung (zu § 4 Abs. 1 UmwRG a.F.: BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282-293, Rn. 22 ff., insbesondere Rn. 33; OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris, Rn. 184 f. m.w.N; VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris, Rn. 52 ff.).

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13
    (BVerwG, Urteil vom 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, BVerwGE 134, 166-187, juris, Rn. 44 m.w.N.; s.a.: Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39/07 -, BVerwGE 133, 239-280, juris, Rn. 43 ff.; Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, BVerwGE 131, 274-315, juris, Rn. 54).

    § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG begreift nicht den Verbund, sondern dessen einzelne Bestandteile als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte (BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39.07 -, BVerwGE 133, 239-280, juris, Ls. 4, Rn. 69; BVerwG, Urteil vom 28.03.2013 - 9 A 22/11 -, BVerwGE 146, 145-175, juris Rn. 118; BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 C 6/12 -, juris, Rn. 64).

    Unter Berücksichtigung des verfolgten Zwecks der Regelung, die Funktion der Lebensstätte für die geschützte Art zu sichern, ist dieser Schutz aber auszudehnen auf Abwesenheitszeiten der sie nutzenden Tiere einer Art, sofern nach den Lebensgewohnheiten der Art eine regelmäßig wiederkehrende Nutzung zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39.07 -, BVerwGE 133, 239-280, juris, Rn. 66; BVerwG, Urteil vom 28.03.2013 - 9 A 22/11 -, BVerwGE 146, 145-175, juris Rn. 118).

    Vorliegend verschlechtert sich die ökologischen Qualität Fortpflanzungsstätten der Feldlerchen dadurch, dass durch die Kulissenwirkung der Ställe (Meideverhalten) und durch die Überbauung/Versiegelung (Verlust von Nahrungsressourcen) in einem Radius von 200 m um die geplante Anlage alle in diesem Brutrevier als Standort von Nestern für die Feldlerche geeigneten Brutplätze verloren gehen (zu Arten, die ihre Nester in jeder Brutsaison neu bauen: BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39.07 -, BVerwGE 133, 239-280, juris, Rn. 75; BVerwG, Urteil vom 21.06.2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166-182, juris, Rn. 33, zu "Brutstätten" i.S.v. § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG 2002).

    Der in Abs. 5 Satz 2 vorausgesetzte volle Funktionserhalt ist nicht schon dann gegeben, wenn der Eingriff keine messbaren Auswirkungen auf die Reproduktionsbedingungen bzw. Rückzugsmöglichkeiten der lokalen Population als ganzer hat, sondern erst dann, wenn für die mit ihren konkreten Lebensstätten betroffenen Exemplare einer Art die von der Lebensstätte wahrgenommene Funktion vollständig erhalten bleibt, also z.B. dem in einem Brutrevier ansässigen Vogelpaar weitere geeignete Nistplätze in seinem Revier zur Verfügung stehen oder durch Ausgleichsmaßnahmen ohne zeitlichen Bruch bereitgestellt werden (BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39.07 -, BVerwGE 133, 239-280, juris, Rn. 67).

  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12

    Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung;

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13
    Eine "erhebliche" Störung liegt nach der Legaldefinition des § 44 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2 BNatSchG dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (populationsbezogener Ansatz, vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, Rn. 62 m.w.N.; Urteil vom 28.03.2013 - 9 A 22.11 -, BVerwGE 146, 145-175, juris, Rn. 118; Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, BVerwGE 131, 274-315, juris, Rn. 104).

    Dabei ist die Vergrämung, Vertreibung oder Verdrängung einzelner Tiere aus ihren bislang genutzten Bereichen nicht populationsrelevant, solange sie ohne weiteres in für sie nutzbare störungsarme Räume ausweichen können (Gellermann, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 44 BNatSchG Rn. 12; s.a. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris, Rn. 63).

    Auch ist eine Revierverschiebung ohne weiteres nur möglich, wenn die angrenzende Umgebung nicht schon von Feldlerchen besetzt ist (BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris, Rn. 61).

    § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG begreift nicht den Verbund, sondern dessen einzelne Bestandteile als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte (BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39.07 -, BVerwGE 133, 239-280, juris, Ls. 4, Rn. 69; BVerwG, Urteil vom 28.03.2013 - 9 A 22/11 -, BVerwGE 146, 145-175, juris Rn. 118; BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 C 6/12 -, juris, Rn. 64).

    Sind die Voraussetzungen des § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG erfüllt, fehlt es schon tatbestandlich an einem Verbotstatbestand und damit auch insoweit an einem Eingriff, der Anknüpfungspunkt für etwaige Verpflichtungen nach § 15 BNatSchG ist (BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris, Rn. 65).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13
    Anknüpfend an die der zuständigen Behörde in § 3a Satz 4 UVP eingeräumte Beurteilungsermächtigung bestimmt § 4a Abs. 2 UmwRG, dass die behördliche Entscheidung im gerichtlichen Verfahren darauf zu überprüfen ist, ob (1.) der Sachverhalt vollständig und zutreffend erfasst wurde, (2.) die Verfahrensregeln und die rechtlichen Bewertungsgrundsätze eingehalten wurden, (3.) das anzuwendende Recht verkannt wurde oder (4.) sachfremde Erwägungen vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, BVerwGE 148, 353, juris Rn. 32 f.; OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris, Rn. 121-123; ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 08.06.2015 - 22 CS 15.686 -, juris, Rn. 40 unter Bezugnahme auf § 3a Satz 4 UVPG i.V.m. § 3c UVPG).

    Die Kammer folgt daher in dem vorliegenden Verfahren der vorstehenden Rechtsprechung, wobei es hier keiner Entscheidung bedarf, ob die der Behörde mit Blick auf die Sachverhaltsermittlung eingeräumte Einschätzungsprärogative in dem zugestandenen Umfang tatsächlich von § 4a Abs. 2 UmwRG gedeckt ist und ob eine Rechtsprechung, die das Vorliegen von Rechtsfehlern, welche die Nachvollziehbarkeit ausschließen, auf die Fälle beschränkt, dass die Vorprüfung entweder Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass sie ersichtlich auf das Ergebnis durchschlagen konnten, oder wenn das Ergebnis außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzung liegt (VGH BW, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, DVBl 2012, 1506, juris, Rn. 28 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 -, juris, Rn. 19), mit Art. 11 der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) vereinbar ist (zur Nichtanwendung von § 46 VwVfG i.R.d. § 4 UmwRG: OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris, Rn. 184 f. m.w.N.; s.a. EuGH, Urteil vom 07.11.2013 - C-72/12 Gemeinde Altrip u.a. -, ECLI:EU:C:2013:712, juris, Rn. 42 ff.).

    Zudem ist zu berücksichtigen, inwieweit auf der Grundlage der im Vorprüfungsstadium zur Verfügung stehenden Unterlagen bereits geklärt ist und feststeht, dass eine Nebenbestimmung zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen geeignet und ausreichend ist (OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris, Rn. 174 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 25.06.2014 - 9 A 1.13 -, BVerwGE 150, 92-101, juris, 21-23; a.A. mglw. Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 3c UVPG Rn. 27).

    Erweist sich das Ergebnis der Vorprüfung, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen seien nicht zu besorgen, als nicht nachvollziehbar, knüpft sich daran für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 UmwRG die Rechtsfolge der Aufhebung (zu § 4 Abs. 1 UmwRG a.F.: BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282-293, Rn. 22 ff., insbesondere Rn. 33; OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris, Rn. 184 f. m.w.N; VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris, Rn. 52 ff.).

    Die Aufhebung der Zulassungsentscheidung kann zudem unabhängig davon beansprucht werden, ob der Verfahrensfehler die Entscheidung in der Sache beeinflusst hat; § 46 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nds. VwVfG findet keine Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30.10 -, juris, Rn. 21; OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015, a.a.O.; BT-Drs. 16/2495, S. 14).

  • OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10

    BUND stoppt die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13
    Eine ins Detail gehende Untersuchung, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen tatsächlich vorliegen, soll erst mit der eigentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden (vgl. OVG NRW, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 19/07 - juris, Rn. 69-71 mit Hinweis auf die Gesetzesbegründung BT-Drs. 14/4599, S. 95; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 -, juris, Rn. 19; VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris, Rn. 60; Gassner, UVPG, 1. Aufl. 2006, § 3c UVPG Rn. 8).

    Die gerichtliche Prüfung erstreckt sich auch auf die Frage, ob die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit zutreffend ausgelegt hat (zur Erheblichkeit: BVerwG, Urteil vom 20.08.2008 - 4 C 11.07 -, BVerwGE 131, 352-369, juris, Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83-112, juris, Rn. 34; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 -, juris, Rn. 20).

    Die Kontrolle der "Nachvollziehbarkeit" des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung (§ 3a Satz 4 UVPG) bedeutet, dass das Ergebnis der behördlichen Prognose durch ein Gericht nicht auf materielle Richtigkeit, sondern lediglich auf Plausibilität zu überprüfen ist (VGH BW, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, DVBl 2012, 1506, juris, Rn. 28 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 -, juris, Rn. 19).

    Die Kammer folgt daher in dem vorliegenden Verfahren der vorstehenden Rechtsprechung, wobei es hier keiner Entscheidung bedarf, ob die der Behörde mit Blick auf die Sachverhaltsermittlung eingeräumte Einschätzungsprärogative in dem zugestandenen Umfang tatsächlich von § 4a Abs. 2 UmwRG gedeckt ist und ob eine Rechtsprechung, die das Vorliegen von Rechtsfehlern, welche die Nachvollziehbarkeit ausschließen, auf die Fälle beschränkt, dass die Vorprüfung entweder Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass sie ersichtlich auf das Ergebnis durchschlagen konnten, oder wenn das Ergebnis außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzung liegt (VGH BW, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, DVBl 2012, 1506, juris, Rn. 28 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 -, juris, Rn. 19), mit Art. 11 der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) vereinbar ist (zur Nichtanwendung von § 46 VwVfG i.R.d. § 4 UmwRG: OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris, Rn. 184 f. m.w.N.; s.a. EuGH, Urteil vom 07.11.2013 - C-72/12 Gemeinde Altrip u.a. -, ECLI:EU:C:2013:712, juris, Rn. 42 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 21/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13
    Die gerichtliche Kontrolle, ob die getroffene Entscheidung sich hinreichend an den Kriterien der Anlage 2 zum UVPG orientiert hat und nachvollziehbar ist, wird durch die Pflicht zur Dokumentation der Durchführung und des Ergebnisses der Vorprüfung (§ 3c Satz 6 UVPG) ermöglicht (Dienes, in: Hoppe/Beckmann, a.aO., § 3c UVPG Rn. 21, 21.1; OVG NRW, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 21/07.AK -, juris, Rn. 86; VG Würzburg, Urteil vom 19.05.2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086 -, juris, Rn. 34).

    § 3c Satz 6 UVPG greift die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf, wonach eine Entscheidung der zuständigen Behörde, nach der ein Projekt aufgrund seiner Merkmale keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen zu werden braucht, alle Angaben enthalten muss, die erforderlich sind, um kontrollieren zu können, dass sie auf eine angemessene, den unionsrechtlichen Anforderungen entsprechende Vorprüfung gestützt ist (EuGH, Urteil vom 10.06.2004 - Rs. C-87/02 -, Slg. 2004, I-5975, juris, Rn. 49; BT-Drs. 16/2494, S. 7 und 18; BR-Drs. 551/06, S. 1; OVG NRW, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 21/07.AK -, juris, Rn. 82-85).

    Hätte er diesen Leitfaden übernommen, würde dies nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen den Anforderungen des § 3c Satz 6 UVPG unzweifelhaft genügen - ohne dass andere Arten der Dokumentation von vornherein ausgeschlossen wären (OVG NRW, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 21/07.AK -, juris, Rn. 87-89; Dienes, in: Hoppe/Beckmann, a.aO., § 3c UVPG Rn. 21, 21.1).

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13
    Bei der Plausibilitätskontrolle ist von der Behörde für ihr Prüfergebnis gegebene Begründung zu Grunde zu legen; dies bedeutet zugleich, dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Frage der Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282 [288], juris, Rn. 29; BVerwG, Urteil vom 25.06.2014 - 9 A 1.13 -, BVerwGE 150, 92-101, juris, Rn. 25; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 M 154/12 -, juris, Rn. 44).

    Erweist sich das Ergebnis der Vorprüfung, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen seien nicht zu besorgen, als nicht nachvollziehbar, knüpft sich daran für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 UmwRG die Rechtsfolge der Aufhebung (zu § 4 Abs. 1 UmwRG a.F.: BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282-293, Rn. 22 ff., insbesondere Rn. 33; OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris, Rn. 184 f. m.w.N; VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris, Rn. 52 ff.).

    Für das geplante Vorhaben bestand eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da sich die Einschätzung des Beklagten, es seien keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, als nicht nachvollziehbar erweist (vgl. die Gleichstellung in § 4 Abs. 1 Satz 2 UmwRG; BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282, juris, Rn. 23, 33 zu § 4 Abs. 1 UmwRG a.F.).

  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt;

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13
    Eine "erhebliche" Störung liegt nach der Legaldefinition des § 44 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2 BNatSchG dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (populationsbezogener Ansatz, vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, Rn. 62 m.w.N.; Urteil vom 28.03.2013 - 9 A 22.11 -, BVerwGE 146, 145-175, juris, Rn. 118; Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, BVerwGE 131, 274-315, juris, Rn. 104).

    § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG begreift nicht den Verbund, sondern dessen einzelne Bestandteile als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte (BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39.07 -, BVerwGE 133, 239-280, juris, Ls. 4, Rn. 69; BVerwG, Urteil vom 28.03.2013 - 9 A 22/11 -, BVerwGE 146, 145-175, juris Rn. 118; BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 C 6/12 -, juris, Rn. 64).

    Unter Berücksichtigung des verfolgten Zwecks der Regelung, die Funktion der Lebensstätte für die geschützte Art zu sichern, ist dieser Schutz aber auszudehnen auf Abwesenheitszeiten der sie nutzenden Tiere einer Art, sofern nach den Lebensgewohnheiten der Art eine regelmäßig wiederkehrende Nutzung zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39.07 -, BVerwGE 133, 239-280, juris, Rn. 66; BVerwG, Urteil vom 28.03.2013 - 9 A 22/11 -, BVerwGE 146, 145-175, juris Rn. 118).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13
    Nach ständiger Rechtsprechung steht den Behörden dementsprechend grundsätzlich zum einen eine Einschätzungsprärogative im Hinblick auf die Frage zu, ob die vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen (und die eigenen Informationen der Behörde) eine geeignete Grundlage bieten, um unverzüglich (§ 3a Satz 1 UVPG) aufgrund überschlägiger Prüfung über die UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens entscheiden zu können - wobei sich die Vorprüfung nicht in einer oberflächlichen Abschätzung spekulativen Charakters erschöpfen darf (BVerwG, Urteil vom 25.06.2014 - 9 A 1.13 -, BVerwGE 150, 92-101, juris, Rn. 18; Bay. VGH, Beschluss vom 20.08.2014 - 22 ZB 14.94 -, juris, Rn. 11; VG Minden, Urteil vom 11.03.2015 - 11 K 3061/13 -, juris, Rn. 157).

    Bei der Plausibilitätskontrolle ist von der Behörde für ihr Prüfergebnis gegebene Begründung zu Grunde zu legen; dies bedeutet zugleich, dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Frage der Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282 [288], juris, Rn. 29; BVerwG, Urteil vom 25.06.2014 - 9 A 1.13 -, BVerwGE 150, 92-101, juris, Rn. 25; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 M 154/12 -, juris, Rn. 44).

    Zudem ist zu berücksichtigen, inwieweit auf der Grundlage der im Vorprüfungsstadium zur Verfügung stehenden Unterlagen bereits geklärt ist und feststeht, dass eine Nebenbestimmung zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen geeignet und ausreichend ist (OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris, Rn. 174 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 25.06.2014 - 9 A 1.13 -, BVerwGE 150, 92-101, juris, 21-23; a.A. mglw. Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 3c UVPG Rn. 27).

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 16.04

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Flughafenänderung; Plangenehmigung; fiktive

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13
    b) Gemäß § 3a Satz 4 UVPG unterliegt die aufgrund der Vorprüfung getroffene behördliche Feststellung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben soll, einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (so bereits die Rechtsprechung vor der in § 3a Satz 4 UVPG eingeführten "Klarstellung" [BT-Drs. 16/2494, S. 21]; Nds. OVG, Beschluss vom 24.07.2013 - 12 ME 37/13 -, juris, Rn. 14; Urteil vom 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, Rn. 49 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208-230, juris, Rn. 48).

    Zum anderen beschränkt sich die richterliche Kontrolle der negativen Feststellung (§ 3a Satz 1 UVPG) nach einer Vorprüfung inhaltlich auf die Frage, ob die Behörde bei ihrer Einschätzung die in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt hat (vgl. § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG) und aufgrund der ihr obliegenden überschlägigen Prüfung insgesamt zu einem den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden, naturschutzfachlich nachvollziehbaren und in diesem Sinne vertretbaren Ergebnis gelangt ist (BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208-230, juris, Rn. 48 ff.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 M 154/12 -, juris, Rn. 44; OVG NRW, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 19/07 - juris, Rn. 72 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris, Rn. 61).

    Ungeachtet des Prognosecharakters, der der UVP-Vorprüfung im deutschen Recht zuerkannt wird (BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208-230, juris, Rn. 48; Dienes, in: Hoppe/Beckmann, a.a.O., § 3a UVPG Rn. 30.9; Gassner, a.a.O., § 3c UVPG, Rn. 14), kommt es insoweit nämlich in Betracht, dass die durch § 3a Satz 4 UVPG eigeschränkte gerichtliche Kontrolle angesichts der mitgliedsstaatlichen Verantwortung für die Um- und Durchsetzung des Unionsrechts auf der nationalen Ebene zu einem Konflikt in dem Sinne einer direkten Kollision (Tonne, Effektiver Rechtsschutz durch staatliche Gerichte als Forderung des europäischen Gemeinschaftsrechts, Köln 1997, Seite 250 f.; Von Danwitz, Verwaltungsrechtliches System und Europäische Integration, Tübingen 1996, Seite 115) führt, der durch die Verpflichtung zu einer unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Prozessrechts als Folge des allgemeinen Rechtsgrundsatzes des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes aus Art. 4 Abs. 3 Satz 2 EUV oder durch die Kollisionsregel des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gelöst werden muss.

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 2 M 154/12

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Steinbruchbetrieb; Lage des

  • VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3061/13

    Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 19/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • EuGH, 10.06.2004 - C-87/02

    Kommission / Italien

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2009 - 11 S 58.08

    Störung wild lebender Tiere (hier: Biber) durch die Beseitigung oder Öffnung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14

    Normenkontrollantrag eines anerkannten naturschutzrechtlichen

  • VGH Bayern, 12.05.2014 - 10 B 12.2084

    Anordnungen zur Hundehaltung; Anhörung; Begründung; konkrete Gefahr durch freies

  • VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604

    Windkraftanlagen; Nachbarklage; UVPG-Vorprüfung fehlerhaft; fehlerhafte Prüfung

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LC 72/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Zulässigkeit

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4599
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Im Hinblick auf Beeinträchtigungen durch Stickstoffeinträge ist auch für den Biotopschutz das Konzept der Critical Loads zur Bestimmung der Erheblichkeit i.S.d. § 30 Abs. 2 BNatSchG grundsätzlich geeignet (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17.07.2013 - 12 ME 275/12 -, juris RdNr. 51; VG Osnabrück, Urt. v. 29.07.2015 - 3 A 46/13 -, juris RdNr. 121; VG Münster, Urt. v. 12.04.2018 - 2 K 2307/16 -, a.a.O. RdNr. 150; LAI-Papier, S. 28 ff.).
  • VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16

    Antragsbefugnis; Artenschutzrechtliche Einwendungen; Bekanntmachung; Drittschutz;

    Da auch die UVP auf einer sachlich und fachlich fundierten Einschätzung beruhen muss, ist die Behörde verpflichtet, die Inhalte eines landschaftspflegerischen Begleitplanes kritisch zu würdigen und sie zumindest auf ihre Plausibilität zu prüfen (vgl. zur UVP-Vorprüfung VG Osnabrück, Urteil vom 29.07.2015 - 3 A 46/13 -, juris).
  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

    "Denn auch unabhängig von der Frage, ob und ggf. inwieweit sich der individuenbezogene Ansatz der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG prinzipiell für die standort- und damit schutzgebietsbezogene UVP-Vorprüfung des § 3c Satz 2 UVPG fruchtbar machen lässt (vgl. dazu mit verschiedenen Ansätzen VG Osnabrück, Urteil vom 29.07.2015 - 3 A 46/13 - , juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 M 154/12 - , juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.08.2014 - 22 ZB 14.94 - , juris), ist im Rahmen der standortbezogenen UVP-Vorprüfung des § 3c Satz 2 UVPG zu berücksichtigen, dass das Erfordernis einer UVP-Prüfung stets einen Bezug zwischen den betroffenen Umweltbelangen und den Schutzkriterien im Sinne von Nr. 2.3 Anlage 2 zum UVPG voraussetzt.
  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Denn auch unabhängig von der Frage, ob und ggf. inwieweit sich der individuenbezogene Ansatz der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG prinzipiell für die standort- und damit schutzgebietsbezogene UVP-Vorprüfung des § 3c Satz 2 UVPG fruchtbar machen lässt (vgl. dazu mit verschiedenen Ansätzen VG Osnabrück, Urteil vom 29.07.2015 - 3 A 46/13 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 M 154/12 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.08.2014 - 22 ZB 14.94 -, juris), ist im Rahmen der standortbezogenen UVP-Vorprüfung des § 3c Satz 2 UVPG zu berücksichtigen, dass das Erfordernis einer UVP-Prüfung stets einen Bezug zwischen den betroffenen Umweltbelangen und den Schutzkriterien im Sinne von Nr. 2.3 Anlage 2 zum UVPG voraussetzt.
  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908

    Zu den Möglichkeiten der Fehlerheilung bei Missachtung der

    Zugleich würden die Maßnahmen auch gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verstoßen, da davon jede Verschlechterung der ökologischen Qualität erfasst sei, unabhängig davon, ob sie auf einer substanzverletzenden Einwirkung oder einer verlärmungsbedingten Veränderung der Umgebungsbeziehung beruhe (VG Osnabrück, U.v. 29.7.2015 - 3 A 46/13 - juris Rn. 181, Gläß in BeckOK Umweltrecht, Stand Juli 2022, § 44 BNatSchG Rn. 31).
  • VG Osnabrück, 28.04.2016 - 2 A 89/14

    Abschneidekriterium; Beurteilungsgebiet; Bioaerosol; Biotop; Brandschutzkonzept;

    Die richterliche Kontrolle der negative Feststellung nach einer Vorprüfung beschränkt sich zudem inhaltlich auf die Frage, ob die Behörde bei ihrer Einschätzung die in der Anlage 2 - hier Nr. 2.3 - zum UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt hat (vgl. § 3c Satz 2 UVPG) und aufgrund der ihr obliegenden überschlägigen Prüfung insgesamt zu einem den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden, naturschutzfachlich nachvollziehbaren und in diesem Sinne vertretbaren Ergebnis gelangt ist (Beschluss der Kammer vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 - juris; ausführlich ebenso Urteil der 3. Kammer des Gerichts vom 29.07.2015 - 3 A 46/13 - juris).

    Die Kontrolle der "Nachvollziehbarkeit" des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung (§ 3a Satz 4 UVPG) bedeutet, dass das Ergebnis der behördlichen Prognose durch ein Gericht nicht auf materielle Richtigkeit, sondern lediglich auf Plausibilität zu überprüfen ist (VGH BW, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 - DVBl 2012, 1506, juris, m.w.N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 -, juris; vgl. Urteil der 3. Kammer des Gerichts vom 29.07.2015, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14

    Klage gegen Braunkohlestaubkraftwerk in Frankfurt-Fechenheim auch in zweiter

    Schon wegen der mangelnden Vergleichbarkeit dieses hier verwendeten Formblatts mit dem Formblatt aus dem Sachverhalt, der einer vom Kläger ebenfalls dazu zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück zur Verpflichtung einer protokollarischen Dokumentation der durchgeführten UVP-Vorprüfung zugrunde liegt (VG Osnabrück, Urteil vom 29.07.2015 - 3 A 46/13 -, juris Rn. 141 ff.), führt der Hinweis auf diese Entscheidung nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - 8 A 1577/15

    Nachbarklage gegen einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid bzgl.

    vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 29. Juli 2015 - 3 A 46/13 -, NuR 2016, 60 = juris Rn. 92; Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, § 3c UVPG Rn. 24; Dienes, in: Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Auflage 2012, § 3c Rn. 13; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 959/10 -, NWVBl. 2015, 297 = juris Rn. 129 ff.
  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
    Hierfür genügt jede Verschlechterung der ökologischen Qualität unabhängig davon, ob sie auf einer substanzverletzenden Einwirkung, auf der Zuführung von Schadstoffen oder Nährstoffen oder einer verlärmungsbedingten Veränderung der Umgebungsbeziehungen beruht (vgl. BVerwG Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8/17 -, juris, Rn. 130; VG Osnabrück Urteil vom 29.07.2015 - 3 A 46/13 -, juris, Rn. 181; Gellermann in: Landmann/Rohmer, a.a.O, Rn. 21; Gläß in: BeckOK Umweltrecht, Rn. 31).
  • VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544

    Plangenehmigung und Bewilligung für den Neubau einer Wasserkraftanlage

    Lediglich angemerkt sei insoweit noch, dass im Übrigen auch der "Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalles im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten" (abrufbar in der Endfassung vom 14.8.2003 unter: www.bmub.bund.de; vgl. hierzu auch: VG Osnabrück, U.v. 29.7.2015 - 3 A 46/13 - juris Rn. 93) in Ziff. 6 davon ausgeht, dass eine UVP-Pflicht "in der Regel" zu bejahen ist, wenn ein nach § 30 BNatSchG geschütztes Biotop erheblich beeinträchtigt werden kann.
  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16

    Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 29.08.2013 - 3 A 46/13   

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VG Schleswig, 29.08.2013 - 3 A 46/13 (https://dejure.org/2013,79735)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29.08.2013 - 3 A 46/13 (https://dejure.org/2013,79735)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29. August 2013 - 3 A 46/13 (https://dejure.org/2013,79735)
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