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   OVG Sachsen, 27.05.2015 - 3 A 504/14   

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https://dejure.org/2015,32485
OVG Sachsen, 27.05.2015 - 3 A 504/14 (https://dejure.org/2015,32485)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.05.2015 - 3 A 504/14 (https://dejure.org/2015,32485)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 (https://dejure.org/2015,32485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    A Abs. 1 S. 1 StVZO
    Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungspflicht; Ermittlungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.05.2015 - 3 A 504/14
    Gefährdet er die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch, dass er unter Vernachlässigung seiner Aufsichtspflichten nicht dartun kann oder will, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, darf er durch das Führen eines Fahrtenbuchs zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (BVerwG, Beschl. v. 23. Juni 1989 - 7 B 90/89 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.05.2015 - 3 A 504/14
    Eine verzögerte Ermittlungshandlung der Behörde schließt gleichwohl eine Fahrtenbuchauflage nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 -, juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2013 - 8 A 562/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.05.2015 - 3 A 504/14
    Es kommt auch nicht darauf an, ob der Fahrzeughalter die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zu vertreten hat (OVG NRW, Beschl. v. 28. Oktober 2013 - 8 A 562/13 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.07.2013 - 3 B 349/13

    Zumutbare Nachforschungen der Ordnungsbehörde bei Firmenfahrzeug, mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.05.2015 - 3 A 504/14
    Bei dieser Sachlage sind weitere Ermittlungen in der Regel nicht erforderlich und ist eine Fahrtenbuchauflage gegen den Fahrzeughalter gerechtfertigt (BayVGH, Beschl. v. 16. April 2015 - 11 ZB 15.171 -, juris Rn. 11 m. w. N. SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2013 - 3 B 349/13 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.04.2014 - 3 B 462/13

    Fahrtenbuchauflage, Unmöglichkeit der Feststellung der Fahrereigenschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.05.2015 - 3 A 504/14
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Fahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (SächsOVG, Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 462/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.01.2015 - 3 A 139/14

    Beweiskraft der Kontrolle über das Ergebnis zur Rücknahme einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.05.2015 - 3 A 504/14
    Zweifel in diesem Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2015 - 3 A 139/14 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15

    Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit; Fahrtenbuchauflage; geeichtes

    Ob die Aufklärung angemessen war, richtet sich danach, ob die Bußgeldbehörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn. 6).

    Lehnt der Halter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung ab, ist es ihr nämlich regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen anzustellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16

    Fahrtenbuchauflage, Unzumutbarkeit weiterer Ermittlungen, Begründung der

    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Fahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn.6; Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 462/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Lehnt der Halter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen anzustellen (SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015, a. a. O.).

    Eine verzögerte Ermittlungshandlung der Behörde schließt gleichwohl eine Fahrtenbuchauflage nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist, etwa weil die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht (BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015, a. a. O.).

  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 K 855/16

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches

    Hiervon kann bereits dann ausgegangen werden, wenn dem Halter die fahrzeugführende Person unbekannt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.5.2015 - 3 A 504/14 -, juris, Rn. 7).

    Es entspricht dem Gesetzeswortlaut und -zweck des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO, die Auferlegung eines Fahrtenbuches nicht davon abhängig zu machen, ob der Fahrzeughalter die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers zu vertreten hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27.5.2015 - 3 A 504/14 - OVG NRW, Beschl. v. 28.10.2013 - 8 A 562/13 - juris).

  • OVG Saarland, 07.06.2023 - 1 B 51/23

    Fahrtenbuchauflage trotz Mitwirkung des Halters bei erfolglos gebliebener

    [OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8.12.2022 - 5 LB 17/22 -, juris Ls. und Rn. 28; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.3.2021 - 3 M 224/20 -, juris Ls. 3 und Rn. 22; HambOVG, Beschluss vom 1.12.2020 - 4 Bs 84/20 -, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, juris Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.1.2018 - 8 A 1587/16 -, juris Rn. 13, und vom 28.10.2013 - 8 A 562/13 -, juris Ls. 1 und Rn. 12 ff.; SächsOVG, Beschlüsse vom 31.8.2017 - 3 A 445/16 -, juris Rn. 10, und vom 27.5.2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn. 9; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 31a StVZO Rn. 40 m.w.N.] Diese Sichtweise überzeugt.
  • OVG Sachsen, 31.08.2017 - 3 A 445/16

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit; Zeugnisverweigerungsrecht; Firmenwagen

    Die Führung eines Fahrtenbuchs kann daher auch dann angeordnet werden, wenn der Fahrzeughalter vor dem Eintritt der Verjährung an der Feststellung mitgewirkt hat, die gebotenen Ermittlungsbemühungen der Behörde jedoch gleichwohl erfolglos geblieben sind (SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 - , juris Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 28. Oktober 2013 - 8 A 562/13 -, juris Rn. 14; Dauer a. a. O. § 31a StVZO Rn. 4).
  • OVG Saarland, 06.04.2023 - 1 B 51/23

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegen den Halter eines Fahrzeugs wegen

    OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8.12.2022 - 5 LB 17/22 -, juris Ls. und Rn. 28; OVG Sachsen_Anhalt, Beschluss vom 5.3.2021 - 3 M 224/20 -, juris Ls. 3 und Rn. 22; HambOVG, Beschluss vom 1.12.2020 - 4 Bs 84/20 -, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, juris Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.1.2018 - 8 A 1587/16 -, juris Rn. 13, und vom 28.10.2013 - 8 A 562/13 -, juris Ls. 1 und Rn. 12 ff.; SächsOVG, Beschlüsse vom 31.8.2017 - 3 A 445/16 -, juris Rn. 10, und vom 27.5.2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn. 9; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 31a StVZO Rn. 40 m.w.N. < schließen Diese Sichtweise überzeugt.
  • OVG Sachsen, 25.01.2018 - 3 A 303/17

    Androhung einer Fahrtenbuchauflage; Unfallflucht; Feststellung des

    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Fahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (SächsOVG, Beschl. v. 3. Mai 2017 - 3 B 86/17 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 462/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.03.2017 - 3 B 42/17

    Fahrtenbuch, Nötigung im Straßenverkehr, Abstandsgebot; Dauer, Ermessen,

    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Fahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 462/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 21.12.2017 - 3 B 305/17

    Fahrtenbuchauflage; Unfallflucht; Beweiswürdigung; Einstellung des

    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Fahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (SächsOVG, Beschl. v. 3. Mai 2017 - 3 B 86/17 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 462/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.05.2017 - 3 B 86/17

    Fahrtenbuchauflage, Fahrzeugführer; offensichtlich unzutreffende

    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Fahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (SächsOVG, Beschl. v. 22. März 2017 - 3 A 42/17 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 462/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
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