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   OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00.Z   

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OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00.Z (https://dejure.org/2003,11933)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2003 - 3 A 57/00.Z (https://dejure.org/2003,11933)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2003 - 3 A 57/00.Z (https://dejure.org/2003,11933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung; Feststellung der prinzipiellen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens durch eine Teilbaugenehmigung; Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche materielle Abstimmungsgebot ; Begründungsmangel ...

  • Judicialis

    VwGO § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; VwGO § ... 65; ; VwGO § 108 Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 124; ; VwGO § 124 a a.F.; ; BauGB § 2 Abs. 2; ; BauGB § 31 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 1; ; BauNVO § 8; ; BbgBO § 74 Abs. 1; ; BbgBO § 75 Abs. 1; ; BbgBO § 78 Abs. 1 Satz 2 (a.F.); ; GO § 5 Abs. 3 Satz 1; ; GO § 65 Abs. 1 Satz 1; ; Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Errichtung eines Multiplex-Kinos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Baugenehmigung für Multiplex-Kino in Groß Gaglow (bei Cottbus) aufgehoben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Multiplex-Kinos sind Vergnügungsstätten! (IBR 2003, 329)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Brandenburg, 08.05.1998 - 3 B 84/97

    Bauleitplanung: Interkommunales Abstimmungsgebot bei Planung eines

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00
    Der Senat hat bereits früher ausgeführt, dass es auf der Hand liege, dass die in Multiplex-Kinos vergleichbaren Umfangs (im entschiedenen Fall handelte es sich um 2500 Plätze) mögliche Angebotsvielfalt gegenüber einem herkömmlichen Kino - zumal wenn das Angebot durch weitere Freizeitangebote, wie etwa auch gastronomische Betriebe, die in einem einheitlichen Gebäudekomplex zur Verfügung stehen, ergänzt wird - geeignet ist, im Einzugsbereich eines solchen Vorhabens wohnende Personen auch für die angebotenen Nutzungen in einem bestimmten Umfang zu Lasten herkömmlicher Kinos zu gewinnen und als deren Folge verkehrliche Auswirkungen und solche für die Entwicklung einer Innenstadt hervorzurufen (vgl. Beschluss vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 -, LKV 1998, 359, 360).

    Dass die in Multiplex-Kinos angebotenen Nutzungen jedenfalls im Hinblick auf den Verkehr und die Entwicklung einer Innenstadt derartige Auswirkungen typischerweise hervorzurufen vermögen, hat der Senat bereits früher festgestellt (vgl. Beschluss vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 -, LKV 1998, 359, 360).

    Vielmehr ist bei Vorhaben der vorliegenden Art die - einen Abstimmungsbedarf auslösende - Schwelle bereits als erreicht anzusehen, wenn das Vorhaben abstrakt geeignet ist, in seinem Einzugsbereich wohnende Personen in nicht unerheblichem Umfang zu Lasten der Kinos in den Nachbargemeinden zu gewinnen und als deren Folge Auswirkungen für den Verkehr und für die Innenstadt hervorzurufen (vgl. den bereits mehrfach erwähnten Beschluss des Senats vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 -, LKV 1998, 359, 360).

    Abgesehen davon, dass eine Bindung des Gerichts an eine in einem anderen Verfahren (und zudem möglicherweise in anderer Zusammensetzung des Spruchkörpers) geäußerte Rechtsauffassung von vornherein nicht besteht, hatte das Verwaltungsgericht auch vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich ergangenen Beschlusses des Senats vom 8. Mai 1998 (- 3 B 84/87 -, LKV 1998, 359), der ebenfalls die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Nachbargemeinde gegen die Baugenehmigung für ein Multiplex-Kino vergleichbarer Größe betraf, Anlass, seine eigene Rechtsauffassung einer Überprüfung zu unterziehen.

  • OVG Brandenburg, 19.02.1997 - 3 B 137/96

    Widerspruch; Anfechtungsklage; Aufschiebende Wirkung; Begünstigender

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00
    Dass eine Teilbaugenehmigung, welche die Errichtung von Teilen des zur Genehmigung gestellten Gesamtprojekts genehmigt, nicht nur feststellt, dass den vorab genehmigten Teilen des Vorhabens keine öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegenstehen (§ 74 Abs. 1 i.V.m. § 75 Abs. 1 BbgBO), sondern auch die prinzipielle Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens, mithin u. a. seine Vereinbarkeit mit dem materiellen Abstimmungsgebot feststellt, hat der Senat bereits in dem - die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die streitgegenständliche Baugenehmigung betreffenden - Eilverfahren ausgeführt (vgl. Beschluss vom 19. Februar 1997 - 3 B 137/96 -, NVwZ-RR 1998, 484, 486).

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluss gleichen Rubrums vom 19. Februar 1997 - 3 B 137/96 - die Möglichkeit angedeutet, dass der Erklärungswert des Antrages vom 18. August 1994 und des hierzu ergangenen positiven Vorbescheids vom 23. August 1995 sich auch in diesem Sinne deuten lassen, dies jedoch im Ergebnis offen gelassen und auch die Deutung, dass mit dem Bauvorbescheid über die genaue Anordnung des Gebäudes und der Stellplätze entschieden werden sollte, für möglich gehalten.

  • BVerwG, 13.06.1988 - 3 B 84.87

    Abänderung einer Entscheidung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00
    Abgesehen davon, dass eine Bindung des Gerichts an eine in einem anderen Verfahren (und zudem möglicherweise in anderer Zusammensetzung des Spruchkörpers) geäußerte Rechtsauffassung von vornherein nicht besteht, hatte das Verwaltungsgericht auch vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich ergangenen Beschlusses des Senats vom 8. Mai 1998 (- 3 B 84/87 -, LKV 1998, 359), der ebenfalls die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Nachbargemeinde gegen die Baugenehmigung für ein Multiplex-Kino vergleichbarer Größe betraf, Anlass, seine eigene Rechtsauffassung einer Überprüfung zu unterziehen.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00
    Im Regelfall gilt für Bebauungspläne - wie für gesetzliche Vorschriften -, dass ein Versehen des Normgebers ohne Bedeutung ist, da nicht der unvollständig zum Ausdruck gekommene, sondern nur der objektivierte Wille des Normgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, maßgebend ist; die subjektive Vorstellung der am Normgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder über die Bedeutung der Bestimmung ist dagegen unbeachtlich (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299, 312; Beschluss vom 27. Mai 1964 - 1 BvL 4/59 -, BVerfGE 18, 38, 45; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00
    Gegenteiliges ist im Übrigen auch der von der Beigeladenen in dem genannten Schriftsatz zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. März 1989 - 4 C 14.85 - BauR 1989, 454) nicht zu entnehmen, die lediglich die Frage betrifft, ob einem die Baugenehmigung anfechtenden Dritten der Inhalt eines nicht bestandskräftigen Vorbescheids entgegengehalten werden kann.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich die Nachbargemeinde vielmehr unabhängig davon, welche planerischen Absichten sie für ihr Gebiet verfolgt oder bereits umgesetzt hat, unter Berufung auf das interkommunale Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2 BauGB gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, DVBl. 2003, 62, 64; Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209, 215 f.).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00
    Im Regelfall gilt für Bebauungspläne - wie für gesetzliche Vorschriften -, dass ein Versehen des Normgebers ohne Bedeutung ist, da nicht der unvollständig zum Ausdruck gekommene, sondern nur der objektivierte Wille des Normgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, maßgebend ist; die subjektive Vorstellung der am Normgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder über die Bedeutung der Bestimmung ist dagegen unbeachtlich (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299, 312; Beschluss vom 27. Mai 1964 - 1 BvL 4/59 -, BVerfGE 18, 38, 45; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich die Nachbargemeinde vielmehr unabhängig davon, welche planerischen Absichten sie für ihr Gebiet verfolgt oder bereits umgesetzt hat, unter Berufung auf das interkommunale Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2 BauGB gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, DVBl. 2003, 62, 64; Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209, 215 f.).
  • BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95

    Beiladung - Entziehung der Gaststättenerlaubnis - Ehefrau des Gastwirts -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00
    Die unterbliebene einfache Beiladung stellt keinen Verfahrensverstoß dar, auf dem die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1995 - 1 B 14.95 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00
    Der Regelungsgehalt des bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebots wird durch den Mangel einer der Legalitätsfunktion nicht genügenden Ausfertigung nicht berührt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204, 209).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2001 - 8 S 1119/01

    Ausschluss bestimmter Anlagentypen im Industriegebiet - städtebaulicher Grund

  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.1999 - 8 A 10447/99

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Großkinos in einem Gewerbegebiet

  • OVG Berlin, 17.03.1999 - 2 S 6.98

    Ist ein Multiplex-Kino in einer durch Kerngebiets- und Wohnnutzung geprägten

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 17/98
  • OVG Sachsen, 05.09.1995 - 1 S 186/95

    Baugenehmigung; Rücknahmebefugnis; Widerspruch; Nachbar; Interkommunales

  • OVG Brandenburg, 25.10.2003 - 3 B 354/03

    Bauplanungsrecht: Interkommunales Abstimmungsgebot bei Genehmigung eines

    Zwar trifft es zu, dass - wie der Senat wiederholt ausgeführt hat - die in Multiplex-Kinos vergleichbaren Umfangs mögliche Angebotsvielfalt gegenüber einem herkömmlichen Kino - zumal wenn das Angebot durch weitere Freizeitangebote, wie etwa auch gastronomische Betriebe, die in einem einheitlichen Gebäudekomplex zur Verfügung stehen, ergänzt wird - geeignet ist, im Einzugsbereich eines solchen Vorhabens wohnende Personen auch für die angebotenen Nutzungen in einem bestimmten Umfang zu Lasten herkömmlicher Kinos zu gewinnen und als deren Folge verkehrliche Auswirkungen und solche für die Entwicklung einer Innenstadt hervorzurufen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 -, LKV 1998, 359, 360, und vom 21. März 2003 - 3 A 57/00.Z und 3 A 58/00.Z -).

    Wegen dieser Auswirkungen hat die betroffene Gemeinde einen Anspruch darauf, dass ein derartiges Vorhaben im Fall einer Bebauungsplanung nur nach Abstimmung mit der betroffenen Nachbargemeinde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB als zulässig festgesetzt wird und dass dem Abstimmungsgebot etwa auch im Rahmen einer gegebenenfalls anstelle des Bebauungsplanes nach § 34 Abs. 2 2. Halbsatz i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB und § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO eröffneten Abwägungsentscheidung über die ausnahmsweise Zulässigkeit einer Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet Rechnung getragen wird (vgl. Beschlüsse des Senats vom 21. März 2003 - 3 A 57/00.Z und 3 A 58/00.Z -).

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