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OVG Sachsen, 21.05.2015 - 3 A 655/13 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
StVO § 24 Abs. 1 SächsVwVG
Abschleppen aus der Halteverbotszone, ; Vom Beschilderungsplan abweichende Aufstellung von Verkehrszeichen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 21.08.2013 - 1 K 293/12
- OVG Sachsen, 21.05.2015 - 3 A 655/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2015 - 3 A 655/13
3 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642). - BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95
Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens
Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2015 - 3 A 655/13
Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann, so äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 1996, BVerwGE 102, 316 [318)]. - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2015 - 3 A 655/13
3 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642). - OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07
Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung
Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2015 - 3 A 655/13
3 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
- OLG Koblenz, 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unterbliebene …
Insbesondere kommt es für die Wirksamkeit eines Verkehrszeichens als Allgemeinverfügung nicht darauf an, ob es exakt entsprechend einem Beschilderungsplan aufgestellt wurde (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 3 A 655/13 -, juris).