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   OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12   

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OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12 (https://dejure.org/2014,47465)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.09.2014 - 3 A 722/12 (https://dejure.org/2014,47465)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. September 2014 - 3 A 722/12 (https://dejure.org/2014,47465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 1 Nr. 1 VwGO § 124 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG § 43 Abs. 1 VwVfg § 41 Abs. 2 S. 1 und 3 PostG § 5 Abs. 1 PostG § 6 Abs. 1 S. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Substantiiertes Bestreiten des Zugangs der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • rechtsportal.de

    VwVfG § 41 Abs. 2 S. 1; VwVfG § 43 Abs. 1 S. 1
    Substantiiertes Bestreiten des Zugangs der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Substantiiertes Bestreiten des Zugangs der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12
    4 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12
    4 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 24.04.1987 - 5 B 132.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestreiten des Zugangs einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12
    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 24. April 1987 - 5 B 132.86 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 2 A 10667/02

    Bestehen einer dreitägigen verwaltungsverfahrensrechtlichen Zugangsfiktion bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12
    Dabei ist freilich in den Blick zu nehmen, dass der Gesetzgeber seinerzeit die Zustellungsfiktion des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG an eine Übermittlung durch die damalige "Post" angeknüpft hat, weil aus seiner Sicht nur bei einer Übermittlung durch diesen Dienstleister, nämlich die Deutsche Bundespost, eine hinreichende Gewähr für eine bundeseinheitliche Zuverlässigkeit der Übermittlung und zwar gerade auch im Hinblick auf deren Laufzeiten gegeben war (OVG Rh- Pf., Urt. v. 28. Juni 2002, NVwZ-RR 2003, 4).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).5 Zur Begründung ernstlicher Zweifel trägt die Klägerin vor, sie habe den Zugang der Anordnung ihrer erkennungsdienstlichen Behandlung substantiiert bestritten und da- mit die Zugangsfiktion widerlegt.
  • OVG Sachsen, 30.09.2013 - A 3 A 463/13

    Notwendiger Inhalt des Protokolls bei informatorischer Anhörung des Klägers

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten nicht eingegangen ist (SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2013 - A 3 A 463/13 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.08.2014 - 3 B 498/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Abgabe einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12
    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 24. April 1987 - 5 B 132.86 -, juris).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12
    4 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BFH, 14.06.2018 - III R 27/17

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei

    Die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO kann sich dabei weiter auch auf schriftliche Verwaltungsakte erstrecken, die durch lizenzierte private Postdienstleister --zu denen auch der Postdienstleister X gehört-- übermittelt werden, da die Zuverlässigkeitsprüfung durch die Regulierungsbehörde die Vermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gewährleisten kann (vgl. zu § 41 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgericht vom 5. September 2014 3 A 722/12, SächsVBl 2015, 44, Rz 10 ff.).
  • FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 3280/18

    Verfahrensrecht - Zur Frage der Zugangsfiktion bei Übersendung einer

    Der BFH führte in dem Gerichtsbescheid hierzu u.a. Folgendes aus: "Die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO kann sich [..] auch auf schriftliche Verwaltungsakte erstrecken, die durch lizenzierte private Postdienstleister - zu dem auch der Postdienstleister RPD gehört - übermittelt werden, da die Zuverlässigkeitsprüfung durch die Regulierungsbehörde die Vermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gewährleisten kann (vgl. zu § 41 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. September 2014 3 A 722/12, SächsVBL 2015, 44, Rz 10 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11

    Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides;

    Liegt ein solcher Vermerk nicht vor, muss das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht (vgl. BFH, Beschl. v. 19.08.2002 - IX B 179/01 -, BFH/NV 2003, 138 - zitiert nach juris); die Regeln des Anscheinsbeweises sind insoweit nicht anwendbar (vgl. BFH, Urt. v. 28.09.2000 - III R 43/97 -, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211; v. 16.01.2007 - IX R 41/05 -, BFH/NV 2007, 1508 - jeweils zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen BFH, Beschl. v. 03.07.2009 - IX B 18/09 -, juris; Beschl. v. 06.07.2011 - III S 4/11 (PKH) -, BFH/NV 2011, 1717 - zitiert nach juris; vgl. auch zu § 41 Abs. 2 VwVfG und der Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Postaufgabevermerks auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl., § 41 Rn. 43; OVG Greifswald, Beschl. v. 19.10.2011 - 2 L 101/09 -, juris, Rn. 9; OVG Bautzen, Beschl. v. 05.09.2014 - 3 A 722/12 -, juris: "... durch den zuständigen Behördenmitarbeiter zu dokumentierenden Zeitpunkt der Aufgabe zur Post ..."; vgl. auch VG Düsseldorf, Urt. v. 19.03.3012 - 23 K 5262 -, juris, Rn. 23; zu § 37 Abs. 2 SGB X VG Trier, Urt. v. 14.04.2011 - 2 K 1082/10.TR -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 07.03.3001 - 19 A 4216/99 -, NVwZ 2001, 1171 - zitiert nach juris).
  • VG Sigmaringen, 19.05.2016 - 5 K 1636/16

    Rundfunkbeitrag; Vollstreckung aus bestandskräftigem Bescheid

    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (Sächsisches OVG, Beschluss vom 05.09.2014 - 3 A 722/12 -, SächsVBl. 2015, 44; BVerwG, Beschluss vom 24.04.1987 - 5 B 132.86 - juris).
  • OVG Hamburg, 09.08.2021 - 5 Bs 177/21

    Bestreiten des Zugangs eines Bescheides

    Dies kann dann der Fall sein, wenn eine Person geltend macht, bestimmte Briefsendungen häufiger nicht erhalten zu haben, insbesondere wenn die Sendungen nicht zur Behörde zurückgekommen sind (vgl. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG Greifswald, Beschl. v. 27.6.2016, 2 M 67/16, juris Rn. 16 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.8.2015, 4 LA 53/15, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.8.2015, 4 M 103/15, juris Rn. 6; OVG Bautzen, Beschl. v. 5.9.2014, 3 A 722/12, juris Rn. 13; OVG Saarlouis, Beschl. v. 7.11.2011, 3 B 371/11, juris Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 6.7.2007, 7 CE 07.1151, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 21.04.2015 - 3 B 109/15

    Vollstreckung eines Rundfunkbeitragsbescheids

    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 9 ff.; Beschl. v. 5. September 2014 - 3 A 722/12 -, juris Rn. 9, jeweils m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 24. April 1987- 5 B 132.86 -, juris).
  • OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 136/15

    Rundfunkbeitrag; Bekanntgabe; Beitragsservice; allgemeinen und besonderen

    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (st. Rspr., jüngst SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2015 - 3 B 109/15 -, Rn. 7 ff. m. w. N., zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 9 ff.; Beschl. v. 5. September 2014 - 3 A 722/12 -, juris Rn. 9, jeweils m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 24. April 1987- 5 B 132.86 -, juris).
  • OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 B 146/15

    Übermittlung eines schriftlichen Verwaltungsakts per Post an die Adresse des

    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (SächsOVG, Beschl. v. 5. September 2014, SächsVBl. 2015, 44; Beschl. v. 12. August 2014, LKV 2015, 83; BVerwG, Beschl. v. 24. April 1987 - 5 B 132.86 -, juris).
  • VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17

    Unterlassene Anhörung; fortwährende Aufbewahrungsfrist; Aufbewahrungsfrist;

    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom Beschluss vom 5. September 2014 - 3 A 722/12 -, zit. nach juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 06.11.2015 - 3 D 42/15

    Rundfunkgebühren; Fälligkeit; Festsetzungsbescheid; Bekanntgabe; Zugangsfiktion

    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2015 - 3 B 109/15 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N., ; Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 9 ff.; Beschl. v. 5. September 2014 - 3 A 722/12 -, juris Rn. 9, jeweils m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 24. April 1987 - 5 B 132.86 -, juris).
  • VG Köln, 23.10.2020 - 19 K 4655/18
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