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VG Lüneburg, 25.03.2004 - 3 A 80/02 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 4115/95
Versammlungsrecht; Fortsetzungsfeststellungsklage; …
Auszug aus VG Lüneburg, 25.03.2004 - 3 A 80/02
Eine Wiederholungsgefahr ist dann gegeben, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass unter vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Maßnahme droht, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme in absehbarer Zeit möglich erscheint oder sich konkret abzeichnet (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.1997 - 13 L 4115/95 -, Nds. VBL 1997 Seite 285).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
Festlegung der Lage der Zufahrt; Bauvorbescheid; Lebensmittelmarkt
Ob dieser Rechtsprechung, der zufolge ein nicht ordnungsgemäßer Vorbescheidsantrag - unabhängig von dem Verhalten der beklagten Bauaufsichtsbehörde, die nicht befugt sei, sich über zwingende Anforderungen hinwegzusetzen - einer gerichtlichen Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines Vorbescheides entgegen steht (vgl. Beschluss vom 23. April 1999, BauR 2000, 549 f.; andererseits Beschluss vom 14. Juni 2005 - 3 A 80/02.Z -, S. 3 EA, dem zufolge dahinstehen könne, ob an dieser Auffassung uneingeschränkt für alle denkbaren Sachverhalte und etwa auch im Vorbescheidsverfahren festzuhalten sei, sowie bereits Beschluss vom 23. Februar 2004 - 3 A 472/01 -), kann jedoch offen bleiben (so auch Beschluss des Senats vom 23. September 2005 - OVG 2 N 147.05 -, EA S. 5 f.), da sich die fehlende Bescheidungsfähigkeit im vorliegenden Fall jedenfalls aus der erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren abgegebenen Erklärung der Klägerin ergibt, wonach sie "für das vorliegende Bauvorbescheidsverfahren auf die in den Unterlagen eingezeichnete Zufahrt verzichtet". - VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport