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   OVG Sachsen, 05.05.2014 - 3 A 82/13   

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OVG Sachsen, 05.05.2014 - 3 A 82/13 (https://dejure.org/2014,15796)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.05.2014 - 3 A 82/13 (https://dejure.org/2014,15796)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - 3 A 82/13 (https://dejure.org/2014,15796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    StPO § 81b Alt 2
    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, Unschuldsvermutung, abweichende Prognose der Wiederholungsgefahr im Strafurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2014 - 3 A 82/13
    Bei der hiernach gemäß § 81b Alt. 2 StPO zu treffenden Prognose sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit und der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, als Anhaltspunkte heranzuziehen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Dezember 1982 - 1 C 29.79 -, juris Rn. 33; Senatsbeschl. v. 30. Januar 2013 - 3 A 565/11 -, juris Rn. 15).

    8 Darüber hinaus ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die eine erkennungsdienstliche Anordnung stützende Prognose einer Wiederholungsgefahr auch wegen eines Risikos gerechtfertigt sein kann, das bei der Bewilligung von Strafaussetzung zur Bewährung in Kauf genommen werden kann (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urt. v. 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, juris Rn. 36).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2014 - 3 A 82/13
    Sie sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2007 - 3 B 197/07 - BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2014 - 3 A 82/13
    Denn die Heranziehung von Verdachtsgründen, die auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Einstellung fortbestehen können, stellt dann keine Schuldfeststellung oder -zuweisung dar, wenn und soweit sie bei Wiederholungsgefahr anderen Zwecken, insbesondere der vorbeugenden Straftatenbekämpfung, dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2010, BVerwGE 137, 113; BVerfG, Beschl. v. 16. Mai 2002, NJW 2002, 3231; SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2009 - 3 B 355/08 - Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 3 A 452/10 -, juris).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2014 - 3 A 82/13
    Denn die Heranziehung von Verdachtsgründen, die auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Einstellung fortbestehen können, stellt dann keine Schuldfeststellung oder -zuweisung dar, wenn und soweit sie bei Wiederholungsgefahr anderen Zwecken, insbesondere der vorbeugenden Straftatenbekämpfung, dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2010, BVerwGE 137, 113; BVerfG, Beschl. v. 16. Mai 2002, NJW 2002, 3231; SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2009 - 3 B 355/08 - Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 3 A 452/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.11.2009 - 3 B 355/08

    Prozesskostenhilfe; mutwillige Rechtsverfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2014 - 3 A 82/13
    Denn die Heranziehung von Verdachtsgründen, die auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Einstellung fortbestehen können, stellt dann keine Schuldfeststellung oder -zuweisung dar, wenn und soweit sie bei Wiederholungsgefahr anderen Zwecken, insbesondere der vorbeugenden Straftatenbekämpfung, dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2010, BVerwGE 137, 113; BVerfG, Beschl. v. 16. Mai 2002, NJW 2002, 3231; SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2009 - 3 B 355/08 - Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 3 A 452/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.12.2010 - 3 A 452/10

    Erkennungsdienstliche Maßnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2014 - 3 A 82/13
    Denn die Heranziehung von Verdachtsgründen, die auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Einstellung fortbestehen können, stellt dann keine Schuldfeststellung oder -zuweisung dar, wenn und soweit sie bei Wiederholungsgefahr anderen Zwecken, insbesondere der vorbeugenden Straftatenbekämpfung, dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2010, BVerwGE 137, 113; BVerfG, Beschl. v. 16. Mai 2002, NJW 2002, 3231; SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2009 - 3 B 355/08 - Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 3 A 452/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 31.01.2013 - 3 A 565/11

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Beziehungstat, Entlastung, Erforderlichkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2014 - 3 A 82/13
    Bei der hiernach gemäß § 81b Alt. 2 StPO zu treffenden Prognose sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit und der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, als Anhaltspunkte heranzuziehen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Dezember 1982 - 1 C 29.79 -, juris Rn. 33; Senatsbeschl. v. 30. Januar 2013 - 3 A 565/11 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 19.04.2018 - 3 A 215/17

    Pädophile Sexualpräferenz; pädophil-sexueller Missbrauch; erkennungsdienstliche

    Ob die erkennungsdienstliche Behandlung trotz der Einstellung des Strafverfahrens notwendig ist, richtet sich danach, ob weiterhin Verdachtsmomente gegen den Betroffenen bestehen oder ob diese derart ausgeräumt worden sind, dass eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist (st. Rspr. des Senats, SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. Juni 2016 - 1 S 71.15 -, juris Rn. 13; OVG M-V, Urt. v. 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, juris Rn. 53).

    Aufgrund der präventiv-polizeilichen Ausrichtung der erkennungsdienstlichen Behandlung entfällt die Notwendigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen nicht infolge derartiger Verfahrenseinstellungen, mithin bei Ermittlungs- oder Strafverfahren, die nicht wegen erwiesener Unschuld des Klägers zur Einstellung gelangt sind (SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016, a. a. O. Rn. 7; Beschl. v. 5. Mai 2014, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 18.10.2016 - 3 A 325/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Prognose; Beurteilungsspielraum;

    Ob die erkennungsdienstliche Behandlung trotz der Einstellung des Strafverfahrens notwendig ist, richtet sich danach, ob weiterhin Verdachtsmomente gegen den Betroffenen bestehen oder ob diese derart ausgeräumt worden sind, dass eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist (st. Rspr. des Senats, SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 13. Juni 2016 - 1 S 71.15 -, juris Rn. 13; OVG M-V, Urt. v. 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, juris Rn. 53).
  • OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Sexualdelikt

    Die Notwendigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Straf- oder Ermittlungsverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Während nämlich die Strafaussetzung zur Bewährung im Fall einer unzutreffenden Prognose nachträglich korrigiert werden kann, ist dies bei einer unzutreffenden Prognose im Rahmen des § 81b 2. Alt. StPO nicht mehr möglich (vgl. hierzu näher SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, Rn. 8 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 07.03.2017 - 3 A 853/16

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Einstellung der Ermittlungsverfahren;

    Ob die erkennungsdienstliche Behandlung trotz der Einstellung des Strafverfahrens notwendig ist, richtet sich danach, ob weiterhin Verdachtsmomente gegen den Betroffenen bestehen oder ob diese derart ausgeräumt worden sind, dass eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist (st. Rspr. des Senats, SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. Juni 2016 - 1 S 71.15 -, juris Rn. 13; OVG M-V, Urt. v. 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, juris Rn. 53).

    Aufgrund der präventiv-polizeilichen Ausrichtung der erkennungsdienstlichen Behandlung entfällt die Notwendigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen nicht infolge derartiger Verfahrenseinstellungen, mithin bei Ermittlungs- oder Strafverfahren, die nicht wegen erwiesener Unschuld des Klägers zur Einstellung gelangt sind (SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 - Rn. 7 n. V.; Beschl. v. 5. Mai 2014, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 346/20

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Einstellung mangels Tatnachweises

    Die Berücksichtigung auch solcher Ermittlungsverfahren verstößt nicht gegen die strafrechtliche Unschuldsvermutung (hierzu im Einzelnen SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Behandlung, Prognoseentscheidung,

    Aufgrund der präventiv-polizeilichen Ausrichtung der erkennungsdienstlichen Behandlung entfällt deren Notwendigkeit nicht in Folge einer Verfahrenseinstellung nach § 153, § 153 a oder § 170 Abs. 2 StPO, mithin bei Ermittlungs- oder Strafverfahren, die nicht wegen erwiesener Unschuld des Klägers zur Einstellung gelangt sind (SächsOVG, Beschl. v. 5 Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 10 ZB 17.663

    Erkennungsdienstliche Behandlung trotz Bewährungsaussetzung

    Eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB schließt deshalb die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 5 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 9.5.2014 - 3 A 82/13 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16

    Datenspeicherung; erkennungsdienstliche Maßnahme; Prognose; Straflosigkeit

    Ob die erkennungsdienstliche Behandlung trotz der Einstellung des Strafverfahrens notwendig ist, richtet sich danach, ob weiterhin Verdachtsmomente gegen den Betroffenen bestehen oder ob diese derart ausgeräumt worden sind, dass eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist (st. Rspr. des Senats, SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. Juni 2016 - 1 S 71.15 -, juris Rn. 13; OVG M-V, Urt. v. 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, juris Rn. 53).10 Von diesen Grundsätzen hat sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung leiten lassen.
  • VGH Bayern, 29.10.2014 - 10 ZB 14.1355

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; vorbeugende Bekämpfung von Straftaten; Verdacht

    Die Unschuldsvermutung (s. Art. 6 Abs. 2 EMRK) steht daher der Heranziehung von Verdachtsgründen ("Resttatverdacht"), die auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Einstellung fortbestehen können, nicht entgegen (BayVGH, B.v. 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847 - juris Rn. 8 f. zu § 81b 2. Alt. StPO unter Verweis auf BVerfG, B.v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 - juris Rn. 9 ff., 13; SächsOVG, B.v. 5.5.2014 - 3 A 82/13 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 29.8.2014 - 3 O 322/13 - juris Rn. 12; VGH BW, U.v. 13.7.2011 - 1 S 350/11 - juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 24.02.2016 - 3 D 4/16

    Heranziehung zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen; Wegfall

    Es trifft zudem zu, dass bei der vom Verwaltungsgericht überprüften Prognose auch später eingestellte Ermittlungsverfahren herangezogen werden dürfen, soweit die Verfahrenseinstellung nicht darauf beruht, dass der Kläger die Taten, derentwegen gegen ihn ermittelt wurde, nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat (st. Rspr.; SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 D 115/16

    Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren; Löschung personenbezogener Daten

  • OVG Sachsen, 20.11.2017 - 3 D 37/17

    Prozesskostenhilfe; erkennungsdienstliche Behandlung; Bewährungsstrafe, ; Handel

  • OVG Sachsen, 25.08.2014 - 3 A 748/13

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Alttextilcontainer hier:

  • OVG Sachsen, 19.09.2014 - 3 A 241/13

    Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 3 D 43/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; negative Prognose; Wiederholungsgefahr;

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