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   VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14.Z   

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VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14.Z (https://dejure.org/2014,57575)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.07.2014 - 3 A 893/14.Z (https://dejure.org/2014,57575)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 3 A 893/14.Z (https://dejure.org/2014,57575)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.10.2007 - 4 B 39.07

    Nachwirkende Prägung einer aufgegebenen Nutzung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 4 B 39.07 - ([...]) zur Frage, wie lange eine aufgegebene Nutzung für den Gebietscharakter eines unbeplanten Innenbereichs im Sinne von § 34 BauGB noch prägend wirkt, bestätigt.

    Maßgeblich dafür ist eine nach der Verkehrsauffassung zu bewertende Einzelfallprüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.10.2007 - 4 B 39.07 - [...]).

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
    Zum anderen ist das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 7. November 1997 - 4 C 7.97 -, BRS 59 Nr. 109, zu dieser Entscheidung auf Distanz gegangen und hat den Unterschied zwischen dem materiellen Bestandsschutz und der Bestandskraft einer für die Errichtung des Gebäudes erteilten Baugenehmigung hervorgehoben.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Kläger mit der Formulierung "von grundsätzlicher Bedeutung ist der Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem Urteil vom 7. November 1997 - 4 C 7.97 - sein Zeit-Modell für den Bestandsschutz verworfen", den Darlegungsanforderungen für die Formulierung einer als grundsätzlich bedeutsam erachteten Frage gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügen.

  • BVerwG, 03.07.2014 - 8 B 21.14

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Schreibens der Südafrikanischen Militärmission

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
    Zu Recht hat nämlich das Verwaltungsgericht angenommen, dass der Bauherr durch seinen Bauantrag bestimmt, was Gegenstand der baurechtlichen Prüfung und damit auch der Baugenehmigung sein soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.05.2014 - 8 B 21.14 -).

    Das Verwaltungsgericht hat dazu zutreffend und entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.05.2014 - 8 B 21.14 -) ausgeführt, dass der gestellte Bauantrag den Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens bestimmt mit der Folge, dass sich das Verwaltungsgericht zu Recht auf die Prüfung der beantragte Baugenehmigung zur Veränderung, Sanierung und Erweiterung der Tiefgarage unter Wegfall von 81 und der Neuerrichtung von 49 Stellplätzen für die fortbestehende Genehmigung des Gebäudes als Büro- und Geschäftshaus beschränkt hat.

  • BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07

    Voraussetzungen und Erlöschen des Bestandsschutzes; Ersatzbauten im Außenbereich;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
    Daran anknüpfend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 - ([...]) ausgeführt, dass der Bestandsschutz, der durch eine Baugenehmigung vermittelt wird, erlischt, wenn die Genehmigung unwirksam wird.

    Daran anknüpfend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 - ([...]) ausgeführt, dass der Bestandsschutz, der durch eine Baugenehmigung vermittelt wird, erlischt, wenn die Genehmigung unwirksam wird.

  • VGH Hessen, 16.06.2004 - 3 UE 2041/01

    Unzulässigkeit einer Grenzgarage auf einer aufgeschüttetes Gelände sichernden

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
    Die Kläger können sich auch nicht auf den Beschluss des Senats vom 16. Juni 2004 - 3 UE 2041/01 - ([...]) berufen.
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
    Nur unter besonderen Umständen sind sie nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO unzumutbar (BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 a.a.O. unter Bezugnehme auf BVerwG, Beschluss vom 20.03.2003 - BVerwG 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516 = Buchholz 406.12 § 12 BauNVO Nr. 10).
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
    Zum einen hat das Bundesverwaltungsgericht seine "Zeit-Modell-Rechtsprechung" auf der Grundlage des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB entwickelt, ob nämlich ein durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstörtes Gebäude aufgrund Bestandsschutzes an gleicher Stelle wieder errichtet werden kann und insoweit die Frage erörtert, ob und wie sich eine Nutzungsunterbrechung auf die Frage der Wiedererrichtungsmöglichkeit auswirkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.07.1994 - 4 B 48.94 - [...]), während das vorliegende Verfahren die Zulässigkeit einer beantragten Nutzungsänderung eines als Bürogebäude errichteten und bestehenden Baukörpers in eine Wohnnutzung betrifft.
  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 2 B 05.2470
    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
    Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht einen Antrag der beklagten Bauaufsichtsbehörde auf Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München vom 1. Februar 2007 - 2 B 05.2470 - ([...]) zurückgewiesen, in dem ausgeführt wird, dass das (bayerische) Bauordnungsrecht keine Nutzungsobliegenheiten kenne und folglich eine Nutzungsunterbrechung unabhängig von ihrer Dauer die Wirksamkeit einer Baugenehmigung unberührt lasse (vgl. Gatz, Anmerkung zur vorgenannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, [...] PR-BVerwG 19/207 Anmerkung 4 - [...] -).
  • BVerwG, 03.06.2013 - 3 B 68.12

    Berufliche Rehabilitierung; Einordnung in höhere Qualifikationsgruppe;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
    Der Senat hat im Übrigen in seinem Beschluss vom 22. Februar 2012 - 3 B 68/12 - zum Begriff der Einfriedung ausgeführt "Einfriedungen sind dazu bestimmt, ein Grundstück vollständig oder teilweise zu umschließen und nach außen abzuschirmen, um unbefugtes Betreten oder Verlassen oder sonstige störende Einwirkungen abzuwehren.
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 11.05 - ([...]), wonach eine Nutzung, die bestandskräftig genehmigt worden ist und daher weiter ausgeübt werden darf, vom Begriff der "zugelassenen Nutzung" in § 12 Abs. 2 BauNVO umfasst wird.
  • VGH Hessen, 12.04.2016 - 4 A 1438/15

    Bestandsschutz trotz Nutzungsunterbrechung

    In Hessen beurteilt sich die Frage, ob eine erteilte und auch ausgenutzte Baugenehmigung trotz zwischenzeitlicher Nutzungsaufgabe weiterhin wirksam ist, nach § 43 Abs. 2 HVwVfG (so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 A 893/14.Z -, juris).
  • VGH Hessen, 24.07.2014 - 3 B 835/14
    Der Senat lehnte den dagegen gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 A 893/14.Z - ab.

    Hinsichtlich eines Erlöschens der Ursprungsbaugenehmigung verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem den Bevollmächtigten der Antragstellerin und der Beigeladenen sowie der Antragsgegnerin zugestellten Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 A 893/14.Z -.

  • VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13

    Verkehrssicherungspflicht für denkmalgeschütztes Grabmal

    Schließlich muss dargelegt werden, warum die aufgeworfene Frage für das Verwaltungsgericht erheblich war und warum sie sich auch im Berufungsverfahren als entscheidungserheblich stellen würde (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 3 S 348/05 - vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 6. November 2014 - 6 A 690/14.Z -, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 A 893/14.Z -).
  • VGH Hessen, 21.04.2021 - 4 A 742/20

    Baurechts - Baugestaltungssatzung - großflächige Werbetafel

    Grundsätzliche Bedeutung weist eine Rechtsstreitigkeit dann auf, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die (auch) für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne der Rechtseinheit einer obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 3 A 938/14.Z -, juris Rdnr. 3 ; Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 A 893/14.Z -, juris Rdnr. 21 ).
  • VGH Hessen, 23.01.2018 - 4 A 2903/15
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Frage, deren Beantwortung sich ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 3 A 938/14.Z -, juris Rdnr. 3; Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 A 893/14.Z -, juris Rdnr. 21).
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