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   BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02   

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https://dejure.org/2003,5054
BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02 (https://dejure.org/2003,5054)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2003 - 3 ABR 26/02 (https://dejure.org/2003,5054)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 (https://dejure.org/2003,5054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung; Auslegung von Betriebsvereinbarungen, hier: Sozialplan

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit einer in Form einer Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossenen Versorgungsordnung ; Unternehmensweite Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung ; Kompetenzverteilung zwischen Gesamtbetriebsrat und örtlichem Betriebsrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 50 Abs. 1, 2
    Betriebsverfassungsrecht; Betriebliche Altersversorgung; Umstrukturierung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung; Auslegung von Betriebsvereinbarungen, hier: Sozialplan

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für unternehmenseinheitliche Ruhegeldrichtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 992 (Ls.)
  • DB 2003, 2131
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02
    Jedenfalls in Bereichen der mitbestimmungsfreien Angelegenheiten bestimmt der Arbeitgeber dabei die betriebsverfassungsrechtliche Regelungsebene durch seine Entscheidung, ob eine betriebs- oder eine unternehmensweit geltende Regelung eingeführt werden soll (BAG 5. Mai 1977 - 3 ABR 24/76 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 4, zu II 2 der Gründe; 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - BAGE 60, 244, 251 f.; 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10, zu B II 1 b der Gründe).

    Die in § 50 Abs. 1 BetrVG festgelegte Zuständigkeitsverteilung zwischen örtlichem Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat ist zwingend und kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen werden (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10, zu B II 1 b der Gründe; 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135, 146).

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02
    Wegen der finanziellen und steuerlichen Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung ist die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für die Änderung unternehmenseinheitlicher Ruhegeldrichtlinien objektiv notwendig (Senat 30. Januar 1970 - 3 AZR 44/68 - BAGE 22, 252, 270; 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 333).
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

    Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02
    Jedenfalls in Bereichen der mitbestimmungsfreien Angelegenheiten bestimmt der Arbeitgeber dabei die betriebsverfassungsrechtliche Regelungsebene durch seine Entscheidung, ob eine betriebs- oder eine unternehmensweit geltende Regelung eingeführt werden soll (BAG 5. Mai 1977 - 3 ABR 24/76 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 4, zu II 2 der Gründe; 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - BAGE 60, 244, 251 f.; 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 24/76

    Unternehmen - Unternehmenseinheitliche Altersversorgung - Regelung der

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02
    Jedenfalls in Bereichen der mitbestimmungsfreien Angelegenheiten bestimmt der Arbeitgeber dabei die betriebsverfassungsrechtliche Regelungsebene durch seine Entscheidung, ob eine betriebs- oder eine unternehmensweit geltende Regelung eingeführt werden soll (BAG 5. Mai 1977 - 3 ABR 24/76 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 4, zu II 2 der Gründe; 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - BAGE 60, 244, 251 f.; 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02
    Bei vernünftiger Würdigung muß sich eine sachliche Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung der Angelegenheit innerhalb des Unternehmens ergeben, die bloße Zweckmäßigkeit einer unternehmenseinheitlichen Regelung reicht dagegen nicht aus (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 372; 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - BAGE 93, 75, 81).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02
    Bei vernünftiger Würdigung muß sich eine sachliche Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung der Angelegenheit innerhalb des Unternehmens ergeben, die bloße Zweckmäßigkeit einer unternehmenseinheitlichen Regelung reicht dagegen nicht aus (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 372; 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - BAGE 93, 75, 81).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02
    Wegen der finanziellen und steuerlichen Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung ist die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für die Änderung unternehmenseinheitlicher Ruhegeldrichtlinien objektiv notwendig (Senat 30. Januar 1970 - 3 AZR 44/68 - BAGE 22, 252, 270; 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 333).
  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02
    In solchen Angelegenheiten kann deshalb die mit dem von Gesetzes wegen zuständigen Gesamtbetriebsrat getroffene Regelung die freiwillige Vereinbarung ablösen, die zuvor ein Betriebsrat abgeschlossen hatte (BAG 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG München, 31.01.2002 - 2 TaBV 34/01

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmensweiter Neuordnung der

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02
    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts München vom 31. Januar 2002 - 2 TaBV 34/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97

    Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02
    Die in § 50 Abs. 1 BetrVG festgelegte Zuständigkeitsverteilung zwischen örtlichem Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat ist zwingend und kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen werden (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10, zu B II 1 b der Gründe; 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135, 146).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung ist zwingend und unabdingbar (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 b aa der Gründe mwN; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 3 der Gründe; Fitting 23. Aufl. § 50 Rn. 10; Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 50 Rn. 18; Richardi/Annuß BetrVG 10. Aufl. § 50 Rn. 46; WP/Roloff BetrVG 3. Aufl. § 50 Rn. 1; aA DKK-Trittin BetrVG 10. Aufl. § 50 Rn. 12).

    Er kann diese grundsätzlich auch nicht auf die örtlichen Betriebsräte delegieren (BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Der Gesamtbetriebsrat war für den Abschluss der GBV Überleitung zuständig, weil es um die Änderung unternehmenseinheitlicher Versorgungsordnungen für Mitarbeiter des gesamten Unternehmens ging (vgl. dazu BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - zu B I 1 und 2 der Gründe mwN; zur vergleichbaren Problematik auf Konzernebene BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 39, BAGE 164, 261) .
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner

    Auch ist es gesetzlich nicht vorgesehen, dass der Gesamtbetriebsrat seine Kompetenzen an den örtlichen Betriebsrat delegiert (vgl. hierzu BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - zu B I 3 der Gründe) .
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

    Nach § 58 Abs. 1 BetrVG löst dies grundsätzlich die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats aus, weil sich bei vernünftiger Würdigung eine sachliche Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung innerhalb des Konzerns ergibt (ebenso für die gleichgelagerte Problematik der Zuständigkeit eines Gesamtbetriebsrats BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I und II der Gründe).

    Sollte ein Konzernbetriebsrat nicht gebildet worden sein, wäre wegen der konzerneinheitlichen Regelung der Gesamtbetriebsrat der S GmbH nach § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig gewesen (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 1 und 2 der Gründe).

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Dies gilt vor allem bei der Gewährung freiwilliger Zulagen (vgl. BAG 18. Oktober 1994 aaO; 30. August 1995 aaO; 11. November 1998 aaO), aber auch bei anderen Gegenständen, die nicht der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen (vgl. BAG 13. März 2001 aaO; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 -, zu B I 1 der Gründe), also insbesondere bei Maßnahmen nach § 88 BetrVG.

    Auch ein Tarifvertrag kann keine von der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung abweichende Regelung treffen (vgl. BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10, zu B II 1 der Gründe; 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135, 146 = AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 16, zu B IV 5 b aa der Gründe; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 -, zu B I 3 der Gründe).

  • LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16

    In Unternehmen mit mehreren Betrieben sind im Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 2

    Die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung ist zwingend und unabdingbar (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 b aa der Gründe mwN; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 3 der Gründe).

    Er kann diese grundsätzlich auch nicht auf die örtlichen Betriebsräte delegieren (BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 3 der Gründe; 14. November 2006 -1 ABR 4/06 Rn. 33-35).

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1339/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

    Bei vernünftiger Würdigung muss sich eine sachliche Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung der Angelegenheit innerhalb des Unternehmens ergeben, die bloße Zweckmäßigkeit einer unternehmenseinheitlichen Regelung reicht dagegen nicht aus (BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15; 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95; 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98).

    In Fragen der betrieblichen Altersversorgung ist eine einheitliche Regelung schon deshalb notwendig, weil die finanziellen und steuerrechtlichen Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung das Unternehmen als Ganzes betreffen (BAG 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02; Blomeyer/Rolfs/Otto, 6. Aufl., Anh § 1 Rn. 437).

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 95/15

    Altersteilzeit; Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe;

    Wegen der finanziellen und steuerlichen Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung ist in der Regel von einer Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für die Änderung unternehmenseinheitlicher Versorgungszusagen auszugehen (s. BAG, Beschluss vom 21.01.2003, 3 ABR 26/02, NJOZ 2003, 2274, 2277).

    Im Übrigen bestimmt der Arbeitgeber die betriebsverfassungsrechtliche Regelungsebene durch seine Entscheidung, ob eine betriebs- oder eine unternehmensweit geltende Regelung eingeführt werden soll (BAG, Beschluss vom 21.01.2003, 3 ABR 26/02, NJOZ 2003, 2274, 2277).

  • LAG Hessen, 20.11.2003 - 9 TaBV 68/03

    Betriebsrat; Intranetnutzung; Homepage des Betriebsrats; Zuständigkeit des

    Dies ist kein Eingriff in die zwingende Zuständigkeitsverteilung nach § 50 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG Beschluss vom 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - NZA 2003, 992).

    Ob der Gesamtbetriebsrat die konkrete Nutzung des Intranet auch für die örtlichen Betriebsräte durch eine unternehmensweite, nicht nur den eigenen Sachaufwand betreffende Vereinbarung mit der Arbeitgeberin regeln kann und diese dann den von den örtlichen Betriebsräten durchgesetzten Ansprüchen nach § 40 Abs. 2 BetrVG vorgeht (vgl. BAG Beschluss vom 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - a.a.O; BAG Urteil vom 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - EzA § 50 BetrVG 1972 Nr. 18), muss hier nicht entschieden werden.

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

    Bei vernünftiger Würdigung muss sich eine sachliche Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung der Angelegenheit innerhalb des Unternehmens ergeben, die bloße Zweckmäßigkeit einer unternehmenseinheitlichen Regelung reicht dagegen nicht aus ( BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15; 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 ; 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 ).

    In Fragen der betrieblichen Altersversorgung ist eine einheitliche Regelung schon deshalb notwendig, weil die finanziellen und steuerrechtlichen Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung das Unternehmen als Ganzes betreffen (BAG 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02; Blomeyer/Rolfs/Otto, 6. Aufl., Anh § 1 Rn. 437).

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 15/15

    Altersteilzeit; Anwartschaft; Berechnung; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 67/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • ArbG Oldenburg, 01.12.2016 - 6 Ca 472/14

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15

    Anwartschaft; Berechnung; Betriebsvereinbarung; Besitzstand; Besitzstandsstufe;

  • ArbG Würzburg, 01.09.2015 - 10 Ca 1105/14

    Ablösung von Versorgungsbestimmungen durch eine neue Betriebsvereinbarung - Kein

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1342/16

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung; Besitzstandswahrung in der betrieblichen

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 94/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 32/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1340/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1273/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

  • ArbG Würzburg, 05.11.2015 - 2 Ca 904/14

    Anspruch auf betriebliche Hinterbliebenenrente

  • LAG Hessen, 07.07.2011 - 9 TaBV 168/10

    Wirksamkeit einer Altersgrenzenreglung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1326/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1336/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Köln, 10.12.2010 - 4 TaBV 38/10

    Fehlende Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für unternehmenseinheitliche

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1334/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1327/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Hessen, 15.03.2017 - 6 Sa 657/14

    Bestimmung der für einen Arbeitnehmer geltenden Versorgungsordnung

  • LAG Köln, 28.06.2012 - 4 TaBV 17/12

    Einigungsstellenverfahren; Zuständigkeit der Einigungsstelle für die

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1335/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1330/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1291/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1320/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1292/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Hessen, 15.03.2017 - 6 Sa 301/13

    Bestimmung der für einen Arbeitnehmer geltenden Versorgungsordnung

  • LAG Hessen, 14.05.2012 - 16 TaBV 197/11

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss eines Sozialplans

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