Rechtsprechung
BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 38/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitbestimmung bei Unterstützungskassenversorgung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrages - Interesse des Betriebsan der Feststellung der Unwirksamkeit einer bereits durchgeführten Betriebsvereinbarung - Auswirkungen einer Gesamtbetriebsvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 87 Abs 1 Nr 8; ZPO § 256 Abs 1
Betriebliche Altersversorgung: Änderung von Versorgungsrichtlinien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 23.03.1994 - 2 BV 1/93
- LAG Baden-Württemberg, 19.05.1995 - 5 TaBV 5/94
- BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 38/95
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 38/95
Sie genüge den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 16. September 1986 (BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972) zur Rechtmäßigkeit einer eine Gesamtzusage ablösenden Betriebsvereinbarung aufgestellten Rechtsgrundsätzen nicht.Damit kommt es entgegen der Auffassung des Gesamtbetriebsrats auch nicht auf die Grundsätze an, die der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts für die Ablösung von Gesamtzusagen durch Betriebsvereinbarungen aufgestellt hat (BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).
- BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95
Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats
Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 38/95
Hieran hätten angesichts der fehlenden betriebsverfassungsrechtlichen Betroffenheit des Antragstellers Zweifel bestanden (vgl. hierzu zuletzt BAG Beschluß vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 13.07.1978 - 3 ABR 108/77
Unterstützungskasse - Sozialeinrichtung - Leistung - Kürzung - Dotierungsrahmen - …
Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 38/95
Sie können vereinbaren, daß der Betriebsrat Vertreter in die paritätisch besetzten Organe der Sozialeinrichtung entsendet und mitbestimmungspflichtige Fragen nur noch in den Beschlußgremien der Sozialeinrichtung behandelt werden (ständige Senatsrechtsprechung seit BAGE 31, 11 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, mit Anm. Hanau).
- BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86
Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse
Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 38/95
Für dessen Ausübung kommt es entscheidend auf die tatsächliche Unselbständigkeit der Versorgungseinrichtung an (BAGE 58, 156 = AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung). - LAG Baden-Württemberg, 19.05.1995 - 5 TaBV 5/94
Betriebliche Altersversorgung: Änderung von Versorgungsrichtlinien
Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 38/95
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Mai 1995 - 5 TaBV 5/94 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß dessen Anträge als unzulässig zurückgewiesen werden. - BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf …
Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 38/95
Darüber, ob mit der übereinstimmend vorgenommenen Neuregelung in § 22 der Richtlinie 1985 in eine erdiente Dynamik eingriffen worden ist, und ob es bei der Arbeitgeberin die hierfür erforderlichen triftigen Gründe gegeben hat (vgl. hierzu BAGE 48, 337, 342 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II der Gründe), hat der Senat nicht zu entscheiden.
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Die Gesamtzusage wurde durch die BV ZV endgültig abgelöst und lebte daher nach Kündigung der BV ZV nicht wieder auf (zur Möglichkeit der Betriebspartner, an die Stelle einzelvertraglicher Rechtsgrundlagen eine Betriebsvereinbarung als Anspruchsnorm zu setzen vgl. BAG 27. August 1996 - 3 ABR 38/95 - zu II 1 b der Gründe) . - BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie
In seinem Beschluß vom 27. August 1996 (- 3 ABR 38/95 - nv.), in dem es im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens um die Wirksamkeit der Ablösung der RL 75 durch die RL 85 ging, hat der Senat im einzelnen ausgeführt, daß die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Trägerunternehmen bei der ablösenden Neuregelung gewahrt worden sind.Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits sind den Ausführungen des Senats im Beschluß vom 27. August 1996 (- 3 ABR 38/95 - nv.) nicht entgegengetreten.
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Die Gesamtzusage wurde durch die BV ZV endgültig abgelöst und lebte daher nach Kündigung der BV ZV nicht wieder auf (zur Möglichkeit der Betriebspartner, an die Stelle einzelvertraglicher Rechtsgrundlagen eine Betriebsvereinbarung als Anspruchsnorm zu setzen vgl. BAG 27. August 1996 - 3 ABR 38/95 - zu II 1 b der Gründe) .
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 17 Sa 5/98
Betriebsrente
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 27.08.1996 (3 ABR 38/95) die Anträge für unzulässig erachtet, weil einerseits die eventuelle Unwirksamkeit der GBV 1985 keinen Einfluss auf die Versorgungsansprüche der einzelnen Arbeitnehmer habe und andererseits die Gesamtbetriebsvereinbarung mit der betriebsverfassungsrechtlichen Neuregelung der Richtlinien 1985 entsprechend den Festlegungen in der Gesamtbetriebsvereinbarung ihre Aufgabe erfüllt habe.Dieser beruht auf der entsprechenden Verweisung in Ziff. 2.13 der einzelvertraglich in Bezug genommenen Arbeitsordnung (BAG, Urteil vom 27.08.1996, 3 ABR 38/95, n.a.v. über JURIS abrufbar).
a) Die Richtlinien 1985 sind, wie das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 27.08.1996 festgestellt hat, unter ordnungsgemäßer Beteiligung des Gesamtbetriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG zu Stande gekommen (3 ABR 38/95 unter II. 1c) der Gründe).
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Die Gesamtzusage wurde durch die BV ZV endgültig abgelöst und lebte daher nach Kündigung der BV ZV nicht wieder auf (zur Möglichkeit der Betriebspartner, an die Stelle einzelvertraglicher Rechtsgrundlagen eine Betriebsvereinbarung als Anspruchsnorm zu setzen vgl. BAG 27. August 1996 - 3 ABR 38/95 - zu II 1 b der Gründe) . - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Die Gesamtzusage wurde durch die BV ZV endgültig abgelöst und lebte daher nach Kündigung der BV ZV nicht wieder auf (zur Möglichkeit der Betriebspartner, an die Stelle einzelvertraglicher Rechtsgrundlagen eine Betriebsvereinbarung als Anspruchsnorm zu setzen vgl. BAG 27. August 1996 - 3 ABR 38/95 - zu II 1 b der Gründe) . - LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/01
Ruhegeldanspruch: ohne Gesamtsanierungskonzept des Arbeitgebers keine …
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 27.08.1996 (3 ABR 38/95) die Anträge für unzulässig erachtet, weil einerseits die evtl. Unwirksamkeit der Gesamtbetriebsvereinbarung keinen Einfluss auf die Versorgungsansprüche der einzelnen Arbeitnehmer habe und andererseits die Gesamtbetriebsvereinbarung mit der betriebsverfassungsrechtlichen Neuregelung der Richtlinien 1985 ihre Aufgabe erfüllt habe.Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.08.1996 (3 ABR 38/95) sind die Gesamtbetriebsvereinbarung 1985 und auch die Richtlinien 1985 unter ordnungsgemäßer Beteiligung des Gesamtbetriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG zu Stande gekommen.
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Die Gesamtzusage wurde durch die BV ZV endgültig abgelöst und lebte daher nach Kündigung der BV ZV nicht wieder auf (zur Möglichkeit der Betriebspartner, an die Stelle einzelvertraglicher Rechtsgrundlagen eine Betriebsvereinbarung als Anspruchsnorm zu setzen vgl. BAG 27. August 1996 - 3 ABR 38/95 - zu II 1 b der Gründe) . - LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/00
Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig …
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 27.08.1996 (3 ABR 38/95) die Anträge für unzulässig erachtet, weil einerseits die evtl. Unwirksamkeit der Gesamtbetriebsvereinbarung keinen Einfluss auf die Versorgungsansprüche der einzelnen Arbeitnehmer habe und andererseits die Gesamtbetriebsvereinbarung mit der betriebsverfassungsrechtlichen Neuregelung der Richtlinien 1985 ihre Aufgabe erfüllt habe.Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.08.1996 (3 ABR 38/95) sind die Gesamtbetriebsvereinbarung 1985 und auch die Richtlinien 1985 unter ordnungsgemäßer Beteiligung des Gesamtbetriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG zu Stande gekommen.
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 31/01
Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig …
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 27.08.1996 (3 ABR 38/95) die Anträge für unzulässig erachtet, weil einerseits die evtl. Unwirksamkeit der Gesamtbetriebsvereinbarung keinen Einfluss auf die Versorgungsansprüche der einzelnen Arbeitnehmer habe und andererseits die Gesamtbetriebsvereinbarung mit der betriebsverfassungsrechtlichen Neuregelung der Richtlinien 1985 ihre Aufgabe erfüllt habe.Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.08.1996 (3 ABR 38/95) sind die Gesamtbetriebsvereinbarung 1985 und auch die Richtlinien 1985 unter ordnungsgemäßer Beteiligung des Gesamtbetriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG zu Stande gekommen.
- LAG München, 08.05.2007 - 11 Sa 720/06
§ 77 Abs. 6 BetrVG
- BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 595/01
Anspruch auf auf betriebliche Versorgungsleistungen - Arbeitsvertraglicher …
- BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01
Anwendungen der richtigen Versorgungsrichtlinien auf betriebliche …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- LAG München, 08.05.2007 - 11 Sa 721/06
§ 77 Abs. 6 BetrVG