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   BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85   

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https://dejure.org/1986,448
BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85 (https://dejure.org/1986,448)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1986 - 3 ABR 74/85 (https://dejure.org/1986,448)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1986 - 3 ABR 74/85 (https://dejure.org/1986,448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Versorgungsordnung - Geschlechtsneutralität - Gleichbehandlungsgrundsatz - Lohngleichheit - Gehobene Position

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 309
  • NZA 1987, 449
  • BB 1987, 1116
  • DB 1987, 994
  • JR 1987, 308
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85
    c) Schließlich weist der Antragsteller darauf hin, daß die Musterzusage, die Bestandteil der angegriffenen Betriebsvereinbarung ist, zwar eine Witwenrente, aber keine Witwerrente vorsieht und insofern verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfG vom 12. März 1975, BVerfGE 39, 169 ff.).
  • BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 650/85

    Wahlvorstand - Betriebsrat - Betriebsratswahl - Niederlegung des Amtes -

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85
    Diese ungleiche Begünstigung könnte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs auf eine mittelbare Diskriminierung schließen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 66/83 - BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85]; EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - RS 170/84 - NZA 1986, 599).
  • BAG, 15.05.1964 - 1 ABR 15/63

    Einigungsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifvertragvorrang

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85
    Ist eine Betriebsvereinbarung teilweise unwirksam, so ist sie mit dem Restinhalt aufrecht zu erhalten, wenn dieser eine sinnvolle und dem Parteiwillen entsprechende Regelung enthält (BAGE 16, 31, 38 f. = AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Akkord, zu 9 der Gründe; 16, 58, 66 = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG, zu I 3 der Gründe; seither ständig; Dietz/Richardi, aaO, § 77 Rz 37; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 77 Rz 30; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 77 Rz 119).
  • BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63

    Eisenindustrie - Metallindustrie - Elektroindustrie - Anwesenheitsprämie -

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85
    Ist eine Betriebsvereinbarung teilweise unwirksam, so ist sie mit dem Restinhalt aufrecht zu erhalten, wenn dieser eine sinnvolle und dem Parteiwillen entsprechende Regelung enthält (BAGE 16, 31, 38 f. = AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Akkord, zu 9 der Gründe; 16, 58, 66 = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG, zu I 3 der Gründe; seither ständig; Dietz/Richardi, aaO, § 77 Rz 37; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 77 Rz 30; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 77 Rz 119).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82

    Reichweite eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85
    Die Einheitlichkeit der Urkunde kann dadurch hergestellt werden, daß ihre Bestandteile zusammengeheftet sind und einen Sinnzusammenhang erkennen lassen (BGHZ 40, 255, 263 = NJW 1964, 395 [BGH 13.11.1963 - V ZR 8/62]; BAGE 47, 125, 127 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB, zu 1 der Gründe = NZA 1985, 429; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 126 Rz 10 mit weiterem Nachweis).
  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85
    Diese ungleiche Begünstigung könnte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs auf eine mittelbare Diskriminierung schließen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 66/83 - BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85]; EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - RS 170/84 - NZA 1986, 599).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85
    Diese ungleiche Begünstigung könnte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs auf eine mittelbare Diskriminierung schließen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 66/83 - BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85]; EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - RS 170/84 - NZA 1986, 599).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82

    Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85
    Er enthält das Verbot der sachfremden Differenzierung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung und das Gebot, wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Eigenart zu unterscheiden (vgl. etwa BAGE 43, 173, 178 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe, mit weiterem Nachweis).
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62

    Schriftform beim Mietvertrag

    Auszug aus BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85
    Die Einheitlichkeit der Urkunde kann dadurch hergestellt werden, daß ihre Bestandteile zusammengeheftet sind und einen Sinnzusammenhang erkennen lassen (BGHZ 40, 255, 263 = NJW 1964, 395 [BGH 13.11.1963 - V ZR 8/62]; BAGE 47, 125, 127 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB, zu 1 der Gründe = NZA 1985, 429; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 126 Rz 10 mit weiterem Nachweis).
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

    - Zudem darf die Versorgungsordnung dem angegebenen dahinterstehenden Differenzierungsgrund nicht widersprechen (BAG 11. November 1986 - 3 ABR 74/85 - BAGE 53, 309; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343, 348; 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 - BAGE 78, 288, 292; 9. Dezember 1997 - 3 AZR 661/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Damit gilt das Verbot der unterschiedlichen Behandlung auch für Normen einer Betriebsvereinbarung (vgl. BAGE 53, 309, 314 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu 2 a der Gründe).

    Eine unterschiedliche Behandlung kann auch zulässig sein, um eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern durch Versorgungsleistungen näher an das Unternehmen zu binden, also Betriebstreue in besonderer Weise zu honorieren (vgl. Beschluß des Senats vom 11. November 1986 - 3 ABR 74/85 - BAGE 53, 309 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).

    Zwar hat der Senat im Beschluß vom 11. November 1986 (- 3 ABR 74/85 - BAGE 53, 309 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung) entschieden, daß es nicht willkürlich ist, wenn in einer Betriebsvereinbarung die betriebliche Altersversorgung nur für einen bestimmten Personenkreis vorgesehen wird, den der Arbeitgeber wegen seiner Bedeutung für das Unternehmen besonders gut entlohnen und an das Unternehmen binden will.

  • LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16

    Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: Anspruch einer Sparkassenkundin auf

    Es ist für den Verwender von Formularvordrucken nach dem allgemeinen Sprachgebrauch auch ohne weiteres ersichtlich, dass mit der Verwendung der Begriffe nicht eine Bezeichnung nach dem natürlichen Geschlecht einer Person einhergeht (BAG, Beschluss vom 11. November 1986 - 3 ABR 74/85 -, juris [Rn 26]).
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