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   OLG Düsseldorf, 02.08.2021 - 3 AR 28/21   

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https://dejure.org/2021,42587
OLG Düsseldorf, 02.08.2021 - 3 AR 28/21 (https://dejure.org/2021,42587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.08.2021 - 3 AR 28/21 (https://dejure.org/2021,42587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. August 2021 - 3 AR 28/21 (https://dejure.org/2021,42587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Auslieferung eines Verfolgten an die schwedische Regierung zum Zwecke der Vollstreckung einer verhängten freiheitsentziehenden Maßregel der rechtspsychiatrischen Fürsorge Abschiebeverbot nach Afghanistan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2004 - 4 Ausl (A) 56/03

    Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls aus gesundheitlichen Gründen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2021 - 3 AR 28/21
    In solchen Fällen kann von einer Unzulässigkeit der Auslieferung auszugehen sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2004, 4 Ausl [A] 56/03).
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   OLG Düsseldorf, 10.09.2021 - 3 AR 28/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42559
OLG Düsseldorf, 10.09.2021 - 3 AR 28/21 (https://dejure.org/2021,42559)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.2021 - 3 AR 28/21 (https://dejure.org/2021,42559)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 2021 - 3 AR 28/21 (https://dejure.org/2021,42559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 20.04.2022 - 2 BvR 1713/21

    Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in die Türkei

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. August 2021 - III-3 AR 28/21 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz, soweit die Überstellung für zulässig erklärt wurde; er wird in diesem Umfang aufgehoben.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. September 2021 - III-3 AR 28/21 - wird insoweit gegenstandslos.

    Gemäß § 93c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 95 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist festzustellen, dass der Beschwerdeführer durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. August 2021 - III-3 AR 28/21 - in seinem Grundrecht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden ist.

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