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OLG Düsseldorf, 28.10.2022 - 3 AR 56/22 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Auslieferung eines irakischen Staatsangehörigen an die belgische Regierung zum Zwecke der Strafverfolgung; Fortdauer der Auslieferungshaft; Anforderungen an den Inhalt eines Europäischen Haftbefehls
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 28.10.2022 - 3 AR 56/22
- BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22
- BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Belgien zum …
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2022 - III-3 AR 56/22 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 47 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, soweit dessen Überstellung nach Belgien für zulässig erklärt wurde; er wird in diesem Umfang aufgehoben.Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2022 - III-3 AR 56/22 - wird, soweit er die Zulässigkeit der Überstellung betrifft, aufgehoben; die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2, § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
- OLG Brandenburg, 02.10.2023 - 2 OAus 20/23 Da es sich bei den Tatvorwürfen um Delikte im Sinne von § 81 Nr. 4 IRG handelt, bedarf es insoweit lediglich einer Schlüssigkeitsprüfung, ob die Beschreibung der Taten als Katalogtaten aufgrund der Sachverhaltsdarstellung nachvollziehbar ist, mithin die Konkretisierung des Tatvorwurfs des Listendelikts nach belgischem Recht ermöglicht wird, wobei die Anforderungen an die Sachverhaltsdarstellung nicht überspannt werden dürfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. Oktober 2022 - 3 AR 56/22, zit. nach Juris).