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KG, 23.04.1997 - 5 Ws 223/97, 3 AR 66/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98
Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit
Im Ergebnis bedeutet dies: Wird im Rahmen einer Tötungsanordnung innerhalb eines organisierten Systems für den Fall der versuchten Tötung eine Anordnung auch dahin erteilt, daß das Opfer eines (beendeten) Tötungsversuchs nach Möglichkeit zu retten ist, so kommt eine demgemäß erfolgte Rettung auch dem Anordnenden unter den Gesichtspunkten des Rücktritts vom Versuch zugute, sofern in seiner Person auch die übrigen Voraussetzungen des § 24 StGB erfüllt sind (im Ergebnis für einen vergleichbaren Fall ebenso Kammergericht, Beschluß vom 23. April 1997 - 3 AR 66/96 - 5 Ws 223/97 -).