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BGH, 16.05.1977 - 3 ARs 12/77, 1 BJs 20/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung über eine Pauschvergütung - Zuständigkeit für Pauschvergütung bei mehreren für eine Klageerhebung in Betracht kommenden Oberlandesgerichtsbezirken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 27, 185
- NJW 1977, 1644
- MDR 1977, 769
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68
Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vergütung eines nur für das …
Auszug aus BGH, 16.05.1977 - 3 ARs 12/77
Die Vorschrift trifft - nachdem der Bundesgerichtshof für Verhandlung im ersten Rechtszug nicht mehr zuständig ist - ausschließlich jene Fälle, in denen ein Verteidiger für das Revisions verfahren beigeordnet wird (vgl. BGH LM BRAGebO § 99 Nr. 3 = MDR 1971, 676, 677; ferner BGHSt 23, 324 ff;… Gerold/Schmidt, BRAGebO 5. Aufl. § 99 Rdn 16;… Lauterbach/Hartmann, KostG 18. Aufl. § 99 BRAGebO Anm. 3). - BGH, 05.05.1971 - 3 ARs 21/70
Auszug aus BGH, 16.05.1977 - 3 ARs 12/77
Die Vorschrift trifft - nachdem der Bundesgerichtshof für Verhandlung im ersten Rechtszug nicht mehr zuständig ist - ausschließlich jene Fälle, in denen ein Verteidiger für das Revisions verfahren beigeordnet wird (vgl. BGH LM BRAGebO § 99 Nr. 3 = MDR 1971, 676, 677; ferner BGHSt 23, 324 ff;… Gerold/Schmidt, BRAGebO 5. Aufl. § 99 Rdn 16;… Lauterbach/Hartmann, KostG 18. Aufl. § 99 BRAGebO Anm. 3).
- BGH, Ermittlungsrichter, 08.06.2016 - 3 BGs 197/16
Zuständigkeit des Ermittlungsrichters am BGH für Festsetzung der Pauschgebühr des …
Diese Ausnahme erfasst jedoch nicht die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof während des Ermittlungsverfahrens mit einer Strafsache befasst war, selbst dann nicht, wenn der anwaltliche Vertreter von dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs bestellt worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1970, aaO; 16. Mai 1977 - 1 BJs 20/75 - 3 ARs 12/77, NJW 1977, 1644, Mayer/Kroiß/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 26;… Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., § 51 RVG, Rn. 27).Auch für andere Entscheidungen (vgl. § 81 Abs. 3 StPO, § 141 Abs. 4 StPO und § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 StrEG) erweist sich eine Ausübung des Wahlrechts durch die Staatsanwaltschaft zu einem Zeitpunkt, in dem Anklage noch nicht erhoben ist (§ 81 Abs. 3 StPO, § 141 Abs. 4 StPO) oder eine solche zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr zu erwarten ist (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 StrEG) als erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 1977 - 1 BJS 20/75 - 3 ARs 12/77, NJW 1977, 1644, 1645).
- BGH, 16.06.1977 - 2 StR 309/75
Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag eines Verteidigers über die …
Da nicht der Bundesgerichtshof Rechtsanwalt H. als Verteidiger bestellt hat, ist gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAGO idF vom 20. August 1975 (BGBl I 2189) das Oberlandesgericht in Koblenz für die Entscheidung über den Antrag des Verteidigers zuständig, auch soweit die Gebühr die Verteidigung des Angeklagten vor dem Bundesgerichtshof betrifft (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 1977 - 1 BJs 20/75 / 3 ARs 12/77 - m.w.Nachw.). - BGH, 18.01.1978 - 2 StR 617/76
Rechtliche Wirkungen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die …
Er hat über eine Pauschvergütung nur zu entscheiden, "soweit er den Rechtsanwalt bestellt hat" (§ 99 Abs. 2 Satz 2 BRAGO; vgl. BGHSt 27, 185; BGH, Beschl. v. 16. Juni 1977 - 2 StR 309/75 -).