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   BGH, 30.10.1996 - 3 ARs 17/96   

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https://dejure.org/1996,34433
BGH, 30.10.1996 - 3 ARs 17/96 (https://dejure.org/1996,34433)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1996 - 3 ARs 17/96 (https://dejure.org/1996,34433)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 3 ARs 17/96 (https://dejure.org/1996,34433)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    (3) Der 3. Strafsenat hat in seinem Beschluß vom 30. Oktober 1996 (3 ARs 17/96) ausgeführt, daß seine Rechtsprechung der Auffassung des anfragenden Senats nicht entgegenstehe; soweit einzelne Ausführungen in Entscheidungen des 3. Strafsenats eine andere Auffassung nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, werde daran nicht festgehalten.
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Diese Rechtsprechung wurde deswegen aufgegeben, nachdem sämtliche Strafsenate des Bundesgerichtshofs auf Anfrage des Senates (§ 132 Abs. 2 GVG; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1996 - 1 StR 511/95) zuvor erklärt hatten, eine gegenteilige Auffassung nicht (mehr) zu vertreten (BGH, Beschluss vom 6. November 1996 - 2 ARs 357/96; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 15 16 17 18 1996 - 3 ARs 17/96; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1996 - 4 ARs 6/95; BGH, Beschluss vom 6. November 1996 - 5 ARs 59/96).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 516/96

    Berücksichtigung einer hohen Alkoholgewöhnung bei der Feststellung ob eine

    Denn neben dem Blutalkoholwert sind in die tatrichterliche Würdigung auch weitere Umstände wie z.B. die bei dem Angeklagten vorliegende hohe Alkoholgewöhnung, sein intaktes Leistungsverhalten vor, während und nach der Tat, sein "überraschend genaues" Erinnerungsvermögen und das Fehlen von Orientierungsstörungen und selbst von leichten motorischen Störungen miteinzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1996 - 3 ARs 17/96 - jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96

    Verminderte Schuldfähigkeit infolge Alkoholkonsums - Erhebliche Verminderung der

    Allgemein lassen sich daher höchstens einige Grundsätze aufstellen: Umstände, die im konkreten Tatgeschehen und/oder in der Täterpersönlichkeit gefunden werden und gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit sprechen können, sind etwa - wie der 3. Strafsenat in seinem Antwortbeschluß vom 30. Oktober 1996 - 3 ARs 17/96 - zu Recht bemerkt -, eine schnelle Situationserkennung und angepaßte Reaktion auf neue, plötzlich hervortretende Situationen im Rahmen komplexer Handlungsabläufe.
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