Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.12.2016

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   BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16   

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https://dejure.org/2017,6329
BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16 (https://dejure.org/2017,6329)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2017 - 3 ARs 20/16 (https://dejure.org/2017,6329)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 3 ARs 20/16 (https://dejure.org/2017,6329)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG; § 17 Abs. 2 und Abs. 4 PUAG; § 244 StPO
    Minderheitenrechte im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Rechtsschutz bei nicht vollzogenem Beweisbeschluss; Antrag auf Schaffung der Voraussetzungen für die Vernehmung eines Zeugen; Edward Snowden; Zulässigkeit; Statthaftigkeit; Antragsbefugnis; Quorum; ...

  • lexetius.com

    GG Art. 44 Abs. 1 Satz 1 PUAG § 17 Abs. 2 und 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 44 Abs 1 S 1 GG, § 17 Abs 2 PUAG, § 17 Abs 4 PUAG
    Antragsbefugnis der Minderheit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Beweiserhebungsverfahren

  • IWW

    Art. 44 Abs. 1 GG, §§ ... 17 ff. PUAG, § 17 Abs. 2 PUAG, § 17 Abs. 4 PUAG, Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG, § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG, § 9 Abs. 4 PUAG, § 17 PUAG, § 36 Abs. 3 PUAG, § 17 Abs. 2, 4 PUAG, § 36 Abs. 1 PUAG, § 18 Abs. 3 PUAG, § 4 Satz 2 PUAG, Art. 44 GG, § 1 Abs. 1 PUAG, §§ 17, 18 PUAG, Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 42 Abs. 2 GG, § 9 Abs. 4 Satz 1 PUAG, Art. 38 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Eigene Rechte der Minderheit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses; Umsetzungsbegehren eines im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gestellten Antrags (hier: Vernehmung eines Zeugen); Schaffung der Voraussetzungen für den ...

  • rewis.io

    Antragsbefugnis der Minderheit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Beweiserhebungsverfahren

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    GG Art. 44 Abs. 1 Satz 1; PUAG § 17 Abs. 2 und 4
    Rechtsschutzbefugnis nach PUAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 44 Abs. 1 S. 1; PUAG § 17 Abs. 2 und 4
    Eigene Rechte der Minderheit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses; Umsetzungsbegehren eines im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gestellten Antrags (hier: Vernehmung eines Zeugen); Schaffung der Voraussetzungen für den ...

  • rechtsportal.de

    Eigene Rechte der Minderheit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses; Umsetzungsbegehren eines im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gestellten Antrags (hier: Vernehmung eines Zeugen); Schaffung der Voraussetzungen für den ...

  • datenbank.nwb.de

    Antragsbefugnis der Minderheit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Beweiserhebungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Antrag der Oppositionsmitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen

  • heise.de (Pressebericht, 21.12.2016)

    Erneute Abstimmung zu Snowden-Vernehmung im NSA-Ausschuss gestoppt

  • zeit.de (Pressebericht, 15.03.2017)

    Snowden muss nicht als Zeuge geladen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Snowden-Vernehmung im NSA-Untersuchungsausschuss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parlamentarischer Untersuchungsausschuss - und die Beweisantragsrecht der Ausschussminderheit

  • lto.de (Kurzinformation)

    NSA-Untersuchungsausschuss: Snowden-Vorladung scheitert vor BGH

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag der Oppositionsmitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen

  • taz.de (Pressebericht, 16.03.2017)

    BGH entmachtet Opposition

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Vernehmung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Vernehmung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 62, 60
  • NVwZ 2017, 651
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
    Dies steht indes einem Verständnis der Vorschrift im hier vorgenommenen Sinne unter Berücksichtigung der sonstigen Auslegungskriterien nicht von vorneherein entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15, NVwZ 2017, 137, 140 (zu § 18 Abs. 3 PUAG)).

    Antragsbefugt ist daher im Rahmen von § 18 Abs. 3 PUAG nur die von der konkreten oder potenziellen Einsetzungsminderheit im Deutschen Bundestag im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG getragene Ausschussminderheit (BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 3/16, NVwZ 2017, 137, 140).

    Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG wirkt daher konzeptionell in dessen Regelungsregime hinein (BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15, NVwZ 2017, 137, 140).

    Dementsprechend ist das parlamentarische Untersuchungsrecht durch das Grundgesetz als Minderheitenrecht ausgestaltet (BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15, NVwZ 2017, 137, 138).

    Er hat damit die Belange des Minderheitenschutzes auf der einen Seite und der Gefahr des Missbrauchs von Minderheitenrechten auf der anderen Seite gegeneinander abgewogen (BVerfG, Urteile vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197, 223 f.; vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14, NVwZ 2016, 922, 927 f.; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15, NVwZ 2017, 137, 139; Brocker, DÖV 2014, 475, 476; Cancik, NVwZ 2014, 18, 21).

    Ungeachtet der Frage, welche Rechtspositionen für die Minderheitsfraktionen hieraus folgen, kann diese jederzeit änderbare (Cancik, NVwZ 2014, 18, 20 ff.) und jedenfalls durch die Diskontinuität des Bundestages begrenzte Regelung (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. März 1952 - 2 BvE 1/51, BVerfGE 1, 144, 148; Maunz/Dürig/Klein, GG, 78. EL, Art. 40 Rn. 62 mwN) die verfassungsmäßigen Rechte aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG nicht ausdehnen (BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15, NVwZ 2017, 137, 139).

  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist es aus den in der angegriffenen Entscheidung dargelegten Gründen nicht nur eröffnet, wenn der Erlass eines Beweisbeschlusses abgelehnt wird, sondern auch dann, wenn ein bereits gefasster Beweisbeschluss nicht vollzogen wird (Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, 3. Aufl., § 17 Rn. 25; Waldhoff/Gärditz/Gärditz, PUAG, § 17 Rn. 33; zu Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG vgl. auch BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197, 225 f.).

    Er hat damit die Belange des Minderheitenschutzes auf der einen Seite und der Gefahr des Missbrauchs von Minderheitenrechten auf der anderen Seite gegeneinander abgewogen (BVerfG, Urteile vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197, 223 f.; vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14, NVwZ 2016, 922, 927 f.; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15, NVwZ 2017, 137, 139; Brocker, DÖV 2014, 475, 476; Cancik, NVwZ 2014, 18, 21).

  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
    Er hat damit die Belange des Minderheitenschutzes auf der einen Seite und der Gefahr des Missbrauchs von Minderheitenrechten auf der anderen Seite gegeneinander abgewogen (BVerfG, Urteile vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01, BVerfGE 105, 197, 223 f.; vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14, NVwZ 2016, 922, 927 f.; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15, NVwZ 2017, 137, 139; Brocker, DÖV 2014, 475, 476; Cancik, NVwZ 2014, 18, 21).

    Mit Blick hierauf statuiert Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG ein austariertes System, das die Interessen der parlamentarischen Minderheit und das in der parlamentarischen Demokratie geltende Mehrheitsprinzip (Art. 42 Abs. 2 GG) - das auch im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss die gesetzliche Regel darstellt und in § 9 Abs. 4 Satz 1 PUAG seinen einfachrechtlichen Niederschlag gefunden hat (BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 3 ARs 23/10, BGHSt 55, 257, 259 f.; Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, Kapitel 27 Rn. 2; Brocker, DÖV 2014, 475) - zum Ausgleich bringt (allgemein zum Verhältnis von Mehrheitsprinzip und Minderheitenrechten vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14, NVwZ 2016, 922, 923 ff.).

  • BGH, 17.08.2010 - 3 ARs 23/10

    Keine Vernehmungsgegenüberstellung mit Minister Dr. Freiherr zu Guttenberg

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
    b) Indes ist die Antragstellerin im vorliegenden Organstreitverfahren (Glauben/Brocker, PUAG, § 17 Rn. 25; Waldhoff/Gärditz/Gärditz, PUAG, § 17 Rn. 32; zur Rechtsnatur des Verfahrens nach § 36 Abs. 1 PUAG vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 3 ARs 23/10, NJW 2010, 3251, 3252 (insoweit nicht in BGHSt 55, 257 abgedruckt)) nicht antragsbefugt.

    Mit Blick hierauf statuiert Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG ein austariertes System, das die Interessen der parlamentarischen Minderheit und das in der parlamentarischen Demokratie geltende Mehrheitsprinzip (Art. 42 Abs. 2 GG) - das auch im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss die gesetzliche Regel darstellt und in § 9 Abs. 4 Satz 1 PUAG seinen einfachrechtlichen Niederschlag gefunden hat (BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 3 ARs 23/10, BGHSt 55, 257, 259 f.; Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, Kapitel 27 Rn. 2; Brocker, DÖV 2014, 475) - zum Ausgleich bringt (allgemein zum Verhältnis von Mehrheitsprinzip und Minderheitenrechten vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14, NVwZ 2016, 922, 923 ff.).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
    Das gilt namentlich dann, wenn sie wesentliche Teile der dem Bundestag zustehenden Informations-, Kontroll- und Untersuchungsaufgaben wahrnehmen (BVerfG, Urteile vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88, BVerfGE 80, 188, 221 f.; vom 8. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02, BVerfGE 112, 118, 133, 136; zur Anwendbarkeit des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit auf den Untersuchungsausschuss vgl. Maunz/Dürig/Klein, GG, 78. EL, Art. 44 Rn. 90; Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, § 4 PUAG Rn. 6 f.; Waldhoff/Gärditz/Georgii, PUAG, § 4 Rn. 4 ff.).
  • BGH, 26.03.2009 - 3 ARs 6/09

    Antrag der Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses auf Beschwerde

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist im Beschwerdeverfahren nach § 36 Abs. 3 PUAG nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - 3 ARs 6/09, juris Rn. 24).
  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
    Ungeachtet der Frage, welche Rechtspositionen für die Minderheitsfraktionen hieraus folgen, kann diese jederzeit änderbare (Cancik, NVwZ 2014, 18, 20 ff.) und jedenfalls durch die Diskontinuität des Bundestages begrenzte Regelung (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. März 1952 - 2 BvE 1/51, BVerfGE 1, 144, 148; Maunz/Dürig/Klein, GG, 78. EL, Art. 40 Rn. 62 mwN) die verfassungsmäßigen Rechte aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG nicht ausdehnen (BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15, NVwZ 2017, 137, 139).
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
    Das gilt namentlich dann, wenn sie wesentliche Teile der dem Bundestag zustehenden Informations-, Kontroll- und Untersuchungsaufgaben wahrnehmen (BVerfG, Urteile vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88, BVerfGE 80, 188, 221 f.; vom 8. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02, BVerfGE 112, 118, 133, 136; zur Anwendbarkeit des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit auf den Untersuchungsausschuss vgl. Maunz/Dürig/Klein, GG, 78. EL, Art. 44 Rn. 90; Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, § 4 PUAG Rn. 6 f.; Waldhoff/Gärditz/Georgii, PUAG, § 4 Rn. 4 ff.).
  • Drs-Bund, 18.01.2000 - BT-Drs 14/2518
    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
    Der Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt insoweit zwar keine näheren Ausführungen, allerdings beruhte er - wie später auch in § 4 Satz 2 PUAG umgesetzt - auf dem Ansatz, dass der Untersuchungsausschuss die Mehrheits- und Minderheitsverhältnisse widerspiegeln müsse, die im Plenum des Bundestags herrschten (BT-Drucks. 14/2518, S. 12).
  • BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14

    Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
    Mit Beschluss vom 4. Dezember 2014 verwarf das Bundesverfassungsgericht (2 BvE 3/14, BVerfGE 138, 45) die Anträge.
  • Drs-Bund, 18.03.2014 - BT-Drs 18/843
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

  • Drs-Bund, 15.12.1999 - BT-Drs 14/2363
  • BGH, 06.02.2019 - 3 ARs 10/18

    Zum Umfang der Beweisaufnahme im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss des

    Die Ablehnung der Beweisanträge der Antragstellerin war rechtswidrig, weil sie von dem erforderlichen Mindestquorum eines Viertels der Mitglieder des Untersuchungsausschusses, die ein Viertel der Bundestagsmitglieder repräsentieren (sogenannte qualifizierte Minderheit, vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 ARs 20/16, BGHSt 62, 60, 65 ff.), getragen werden und die beantragte Beweiserhebung zulässig ist.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 30.08.2018 - 1 BGs 408/18

    Beiziehung von Akten und Beweismitteln durch den Untersuchungsausschuss

    Sie erfüllen auch das Quorum nach Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG, denn sie repräsentieren auch mehr als ein Viertel der Mitglieder des 19. Deutschen Bundestages (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 ARs 20/16, BGHSt 62, 60 Rdn. 19 ff.).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.01.2021 - 1 BGs 42/21

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Beweisantrags im

    a) Die Antragsteller sind antragsberechtigt; der Feststellungsantrag ist von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses gestellt, die ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages repräsentieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 ARs 20/16, BGHSt 62, 60, 65 ff.).
  • BGH, 29.01.2021 - 1 ARs 1/20
    a) Die Antragsteller sind antragsberechtigt; der Feststellungsantrag ist von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses gestellt, die ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages repräsentieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 ARs 20/16, BGHSt 62, 60, 65 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2016 - 3 ARs 20/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47011
BGH, 15.12.2016 - 3 ARs 20/16 (https://dejure.org/2016,47011)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2016 - 3 ARs 20/16 (https://dejure.org/2016,47011)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 3 ARs 20/16 (https://dejure.org/2016,47011)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 307 Abs. 2 StPO; Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG, § 36 Abs. 3 PUAG
    Aussetzung der Vollziehung der Anordnung zur nochmaligen Abstimmung über einen Antrag zur Zeugenvernehmung (Snowden) vor einem Untersuchungsausschuss (Ermessensentscheidung; vorläufige Prüfung; Berücksichtigung der maßgebenden Umstände des Einzelfalls)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 44 Abs 2 S 1 GG, § 36 Abs 3 PUAG, § 307 Abs 2 StPO
    Beschwerde gegen eine Anordnung der Ermittlungsrichterin des BGH nach dem Untersuchungsausschutzgesetz: Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Anordnung

  • IWW

    Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG, § 36 Abs. 3 PUAG, § 307 Abs. 2 StPO, § 307 StPO, § 307 Abs. 1 StPO, § 32 Abs. 1 BVerfGG

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Bundestags-Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Ausspähens deutscher Kommunikationsvorgänge durch ausländische Nachrichtendienste

  • rewis.io

    Beschwerde gegen eine Anordnung der Ermittlungsrichterin des BGH nach dem Untersuchungsausschutzgesetz: Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verpflichtung eines Bundestags-Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Ausspähens deutscher Kommunikationsvorgänge durch ausländische Nachrichtendienste

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde gegen eine Anordnung der Ermittlungsrichterin des BGH nach dem Untersuchungsausschutzgesetz: Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum "NSA-Untersuchungsausschuss"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vernehmung von Edward Snowdon in der BRD

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der NSA-Untersuchungsausschuss - und vielleicht doch keine Snowden-Vernehmung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abstimmungsbeschluss ausgesetzt: Snowden-Vernehmung wieder ungewiss

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorläufige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum "NSA-Untersuchungsausschuss"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.2009 - StB 19/09

    Befugnis des Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung im Beschwerdeweg

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 3 ARs 20/16
    Ist dies nicht der Fall, so ist unter Berücksichtigung der maßgebenden Umstände des Einzelfalls abzuwägen, ob das Interesse an der sofortigen Vollziehung die dem Beschwerdeführer durch den Vollzug drohenden Nachteile überwiegt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - StB 19/09, NStZ 2010, 343, 344; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 307 Rn. 2 mwN).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 11.11.2016 - 1 BGs 125/16

    "NSA-Untersuchungsausschuss" zum Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 3 ARs 20/16
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den Beschluss der Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs vom 11. November 2016 (Az.: 1 BGs 125/16 - 1 ARs 1/16), mit dem diese auf Antrag der Beschwerdegegnerin angeordnet hat, der Untersuchungsausschuss habe nochmals über einen Antrag abzustimmen, die Bundesregierung zu ersuchen, die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen Snowden in Deutschland zu schaffen und dem Ausschuss mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt sie diese herstellen könne; sollte der Antrag weiterhin von einem Viertel der Mitglieder des Ausschusses unterstützt werden, habe der Ausschuss ihm zumindest mehrheitlich zuzustimmen.
  • BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14

    Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 3 ARs 20/16
    Schließlich war vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Diskontinuität der Zeitpunkt des Ablaufs der Wahlperiode ebenso in den Blick zu nehmen wie der Umstand, dass der den Zeugen betreffende Beweisbeschluss bereits vom 8. Mai 2014 datiert, das bezüglich des auch hier verfolgten Begehrens der Antragstellerin zunächst angestrengte Organstreitverfahren schon mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2014 (2 BvE 3/14, BVerfGE 138, 45) endete und das hiesige erstinstanzliche Verfahren erst mit am 24. August 2016 eingegangenem Schriftsatz vom 18. August 2016 eingeleitet wurde.
  • BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16

    Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen aufgrund der besonderen Umstände

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 3 ARs 20/16
    Hierfür spricht auch, dass die Grundsätze, nach denen das Bundesverfassungsgericht bei einstweiligen Anordnungen gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG entscheidet, soweit es die Erfolgsaussicht der zugrundeliegenden Verfassungsbeschwerde betrifft, denen gleichen, die im Rahmen des § 307 Abs. 2 StPO allgemein gelten (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - 2 BvR 2557/16, juris Rn. 6 ff.).
  • BGH, 28.11.2018 - 3 ARs 10/18

    Aussetzung der Vollziehung im Beschwerdeverfahren (Ermessen; vorläufige Prüfung;

    Ist dies nicht der Fall, so ist unter Berücksichtigung der maßgebenden Umstände des Einzelfalls abzuwägen, ob das Interesse an der sofortigen Vollziehung die dem Beschwerdeführer durch den Vollzug drohenden Nachteile überwiegt (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 3 ARs 20/16, NStZ-RR 2017, 53 mwN).

    Ausschlaggebend ist, dass bei einem Vollzug der ermittlungsrichterlichen Entscheidung die Hauptsache unabhängig von deren Ergebnis faktisch vorweggenommen würde (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 3 ARs 20/16, aaO S. 54).

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