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   BAG, 17.09.2007 - 3 AZB 23/06   

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https://dejure.org/2007,16866
BAG, 17.09.2007 - 3 AZB 23/06 (https://dejure.org/2007,16866)
BAG, Entscheidung vom 17.09.2007 - 3 AZB 23/06 (https://dejure.org/2007,16866)
BAG, Entscheidung vom 17. September 2007 - 3 AZB 23/06 (https://dejure.org/2007,16866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Prozesskostenhilfe - Zu den die Beiordnung eines Verkehrsanwalts rechtfertigenden besonderen Umständen

  • Wolters Kluwer

    Die Beiordnung eines Verkehrsanwalts rechtfertigende besondere Umstände; Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten unter Ausschluss der Erstattungsfähigkeit etwaiger Reisekosten vom Ort der Kanzlei zum Gerichtsort (Ort des Gerichtstages); Abgabe eines konkludenten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 121 ZPO, Nr. 3400 VV RVG
    Müsste der Mandant eine mehrstündige Fahrt unternehmen, um einen ortsansässigen Anwalt persönlich zu beauftragen, ist es ihm zudem unzumutbar, die Beauftragung schriftlich oder telefonisch vorzunehmen und beherrscht daneben der Verkehrsanwalt - anders als der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1317
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus BAG, 17.09.2007 - 3 AZB 23/06
    Da es im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Zulassung bei einem Gericht für Arbeitssachen nicht gibt, waren die nach § 11a Abs. 3 ArbGG "entsprechend" anwendbaren Vorschriften der ZPO dahingehend auszulegen, dass es in § 121 Abs. 3 ZPO aF nicht auf die Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht, sondern auf dessen Ansässigkeit am Ort des Gerichts ankam (BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03 - AP ZPO § 121 Nr. 3 = EzA ZPO 2002 § 121 Nr. 1).

    Nur wenn dieses nicht der Fall war, durfte der auswärtige Anwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" iSv. § 126 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz BRAGO beigeordnet werden (BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03 - AP ZPO § 121 Nr. 3 = EzA ZPO 2002 § 121 Nr. 1; BGH 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 - BGHZ 159, 370).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 5 Ta 44/06

    Prozesskostenhilfe - Zu den Voraussetzungen für die Beiordnung eines

    Auszug aus BAG, 17.09.2007 - 3 AZB 23/06
    Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. März 2006 - 5 Ta 44/06 - aufgehoben.
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus BAG, 17.09.2007 - 3 AZB 23/06
    Nur wenn dieses nicht der Fall war, durfte der auswärtige Anwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" iSv. § 126 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz BRAGO beigeordnet werden (BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03 - AP ZPO § 121 Nr. 3 = EzA ZPO 2002 § 121 Nr. 1; BGH 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 - BGHZ 159, 370).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus BAG, 17.09.2007 - 3 AZB 23/06
    Vorliegend konnte offenbleiben, ob der Beiordnungsantrag regelmäßig ein konkludentes Einverständnis des Prozessbevollmächtigten mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO in der bis zum 31. Mai 2007 geltenden Fassung entsprechenden Einschränkung der Beiordnung enthielt (BGH 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06 - NJW 2006, 3783 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2008 - 7 Ta 96/08

    Prozesskostenhilfe für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auf die gegen die Beschwerdeentscheidung gerichtete Rechtsbeschwerde hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 17.09.2007 (Az. 3 AZB 23/06) den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 02.02.2006 abgeändert, soweit die Beiordnung des Prozessbevollmächtigten des Klägers unter Ausschluss der Erstattungsfähigkeit etwaiger Reisekosten vom Ort der Kanzlei zum Gerichtsort (Ort des Gerichtstages) erfolgte.

    Das Arbeitsgericht Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - hat in dem Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 07.04.2008 zu Recht keine aus der Landeskasse zu gewährende Vergütung für das Beschwerdeverfahren beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Ta 44/06) und für das Rechtsbeschwerdeverfahren beim Bundesarbeitsgericht (Az. 3 AZB 23/06) festgesetzt.

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2009 - 3 Ta 656/09

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

    von § 121 Abs. 4 ZPO rechtfertigen (vgl. insoweit: BAG v. 17.09.2007 - 3 AZB 23/06, NZA 2007, 1317; BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03, AP Nr. 3 zu § 121 ZPO; BGH v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, BGHZ 159, 370).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 17 Ta 6081/08

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts ohne Einschränkung i. S. d. § 121 Abs.

    Denn es kann auch eine einschränkungslose Beiordnung in Betracht kommen, weil z.B. durch die Tätigkeit des auswärtigen Rechtsanwalts die ansonsten notwendigerweise entstehenden Kosten eines Verkehrsanwalts entfallen (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 17. September 2007 - 3 AZB 23/06 - NZA 2007, 1317; Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03 - NZA 2005, 1078 f.).
  • LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 3 Ta 359/10

    Mehrkostenverbot bei der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts;

    Hierbei ist stets zu prüfen, ob besondere Umstände die Beiordnung eines solchen, zusätzlichen Anwalts i.S. von § 121 Abs. 4 ZPO rechtfertigen (vgl. insoweit: BAG v. 17.09.2007 - 3 AZB 23/06, NZA 2007, 1317; BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03, AP Nr. 3 zu § 121 ZPO; BGH v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, BGHZ 159, 370).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2010 - 3 Ta 382/10

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts; konkludentes Einverständnis mit einer

    Hierbei ist stets zu prüfen, ob besondere Umstände die Beiordnung eines solchen, zusätzlichen Anwalts i.S. von § 121 Abs. 4 ZPO rechtfertigen (vgl. insoweit: BAG v. 17.09.2007 - 3 AZB 23/06, NZA 2007, 1317; BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03, AP Nr. 3 zu § 121 ZPO; BGH v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, BGHZ 159, 370; Zöller/Geimer, § 121 Rz. 20 m.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - 2 Ta 184/10

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts -

    In der Entscheidung vom 17.09.2007 - 3 AZB 23/06 - hat das BAG ebenfalls auf die besonderen Umstände anlässlich der Beiordnung eines Verkehrsanwaltes und die mögliche Ersparnis durch die Erstattung der Reisekosten des gewählten Anwalts abgestellt.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2010 - 2 Ta 138/10

    PKH-Verfahren - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts für ein Verfahren aus

    Dort wird ebenfalls auf die Besonderheiten des Einzelfalls abgehoben und ausgeführt: "Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwaltes die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar... Die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts kommt gemäß § 121 Abs. 4 ZPO in Betracht, wenn besondere Umstände dies erfordern." Darüber hinaus stellt auch das BAG in seiner Entscheidung vom 17.09.2007 - 3 AZB 23/06 - auf die besonderen Umstände anlässlich der Beiordnung eines Verkehrsanwaltes und die mögliche Ersparnis durch Erstattung der Reisekosten des gewählten Anwaltes ab.
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