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   BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 26/07   

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https://dejure.org/2007,2880
BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 26/07 (https://dejure.org/2007,2880)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2007 - 3 AZB 26/07 (https://dejure.org/2007,2880)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2007 - 3 AZB 26/07 (https://dejure.org/2007,2880)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Selbstbeiordnung eines Rechtsanwaltes im Rahmen einer Prozesskostenhilfe; Notwendigkeit der Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt als den prozesskostenhilfeberechtigten Rechtsanwalt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    PKH-Verfahren Arbeitsgericht - Selbstbeiordnung

  • Betriebs-Berater

    Keine Selbstbeiordnung eines Rechtsanwalts bei PKH

  • Betriebs-Berater

    Keine Selbstbeiordnung eines Rechtsanwalts bei PKH

  • Judicialis

    ZPO § 121; ; ArbGG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121; ArbGG § 11 Abs. 2
    Selbstbeiordnung eines Rechtsanwalts bei Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Selbstbeiordnung von Rechtsanwalt bei Prozesskostenhilfe

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesskostenhilfe - Der Anwalt als PKH-Berechtigter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 604
  • NZA 2008, 375
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 04.06.2007 - 9 Sa 253/07

    Prozesskostenhilfe Beiordnung Rechtsanwalt eigene Angelegenheit

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 26/07
    Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Juni 2007 - 9 Sa 253/07 - wird insoweit zurückgewiesen, als sich der Beschwerdeführer dagegen wendet, dass das Landesarbeitsgericht ihn nicht im Rahmen der Prozesskostenhilfe zur Vertretung seiner eigenen Person beigeordnet hat.
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02

    Umfang der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei Anwaltszwang

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 26/07
    Deshalb ist es auch einem prozesskostenhilfeberechtigten Rechtsanwalt möglich, sich anwaltlich vertreten zu lassen, soweit die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BAG 25. April 2003 - 2 AZB 5/03 - InVo 2003, 349, zu II 1 der Gründe; BGH 25. April 2002 - IX ZB 106/02 -NJW 2002, 2179, zu II der Gründe).
  • BAG, 25.04.2003 - 2 AZB 5/03

    Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 26/07
    Deshalb ist es auch einem prozesskostenhilfeberechtigten Rechtsanwalt möglich, sich anwaltlich vertreten zu lassen, soweit die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BAG 25. April 2003 - 2 AZB 5/03 - InVo 2003, 349, zu II 1 der Gründe; BGH 25. April 2002 - IX ZB 106/02 -NJW 2002, 2179, zu II der Gründe).
  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 26/07
    Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG gebieten nämlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (BVerfG 14. Dezember 2006 - 1 BvR 2236/06 - NJW-RR 2007, 649 mwN).
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    § 3 PflegeZG räumt dem Beschäftigten ein einseitiges Gestaltungsrecht ein (ErfK /Gallner 11. Aufl. § 3 PflegeZG Rn. 4; Fröhlich ArbRB 2008, 84, 86; Joussen NZA 2009, 69, 71; Schwerdle ZTR 2007, 655, 659; aA Preis/Nehring NZA 2008, 729, 734 ) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09

    Kostenübernahme für eine sozialpädagogische Einzelfallhilfe mit einem Umfang von

    Weil das Verfahren für die Klägerin auf Grund des § 183 Satz 1 SGG kostenfrei ist und der Beklagte in diesem Fall die Erstattung außergerichtlicher Kosten unter keinen Umständen beanspruchen kann (§ 193 Abs. 4 SGG), ist jedoch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe außerdem davon abhängig, dass die Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 SGG erfüllt sind (s. die Beschlüsse des Senats vom 12. August 2008 - L 15 B 162/08 SO PKH und vom 29. Mai 2008 - L 15 B 4/08 AY PKH; zur Differenzierung zwischen der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der über die Beiordnung eines Anwalts in gerichtskostenpflichtigen Verfahren s. etwa Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. November 2007 - 3 AZB 26/07 -, in NJW 2008, 604).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2008 - L 15 B 162/08

    Prozesskostenhilfe; Beiordnung; Anwaltsbetreuer; Anschluss an BGHZ XII ZB 118/03

    Angesichts dessen besteht für die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne gleichzeitige Beiordnung eines Rechtsanwaltes kein Rechtsschutzbedürfnis (s. Beschluss des Senats vom 29. Mai 2008 - L 15 B 4/08 AY PKH; zur Unterscheidung zwischen der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der über die Beiordnung eines Anwalts in gerichtskostenpflichtigen Verfahren siehe dagegen beispielsweise Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. November 2007 - 3 AZB 26/07 -, in NJW 2008, 604).
  • BSG, 24.06.2021 - B 1 KR 68/20 B

    Erstattung von fortgezahltem Arbeitsentgelt nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

    Ob eine Selbstbeiordnung eines Rechtsanwaltes im Rahmen des PKH-Verfahrens überhaupt zulässig ist, muss daher nicht entschieden werden (verneinend BAG vom 14.11.2007 - 3 AZB 26/07 - juris RdNr 6 f) .
  • KG, 16.06.2009 - 1 W 492/07

    Vergütung eines sich selbst im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten

    Es kommt nicht darauf an, ob die Selbstbeiordnung nach § 121 Abs. 1 ZPO fehlerhaft war (vgl. dazu BAG, NJW 2008, 604 f.; OLG München, FamRZ 2009, 899 f.; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 121 Rn. 1 m.w.N.).
  • BSG, 02.07.2009 - B 4 AS 20/09 B
    Deshalb kann dahinstehen, ob seinem Begehren auf Selbstbeiordnung entsprochen werden könnte (vgl hierzu aber BAG, NJW 2008, 604).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2012 - L 18 SF 19/12
    Die Selbstbeiordnung dient aber nicht der Ermöglichung des Zugangs zum Gericht, sondern der Eröffnung einer Einnahmequelle des prozessführenden Rechtsanwalts zu Lasten der Staatskasse, die vom Zweck des PKH-Rechts und der Beiordnungsvorschriften nicht gedeckt ist (vgl. so BAG im Beschluss vom 14. November 2007, 3 AZB 26/07, Rdz. 6 und 7, zitiert nach juris; Zöller/Philippi, Kommentar zur ZPO, 27. Aufl. § 121, Rdz. 1; Musielak, Kommentar zur ZPO, 9. Aufl. 2012, § 121 Rdz. 7).
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