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   BAG, 30.10.2006 - 3 AZB 39/06   

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https://dejure.org/2006,4476
BAG, 30.10.2006 - 3 AZB 39/06 (https://dejure.org/2006,4476)
BAG, Entscheidung vom 30.10.2006 - 3 AZB 39/06 (https://dejure.org/2006,4476)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 2006 - 3 AZB 39/06 (https://dejure.org/2006,4476)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Insolvenzsicherung bei Altersteilzeitarbeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzsicherung bei Altersteilzeitarbeit; Altersteilzeitarbeitsvertrag im Blockmodell; Stellung eines bestimmten Antrags in der Klageschrift im Rahmen der Zwangsvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 647
  • NZI 2007, 254
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 30.10.2006 - 3 AZB 39/06
    Dadurch wird bezogen auf das gesamte Altersteilzeitarbeitsverhältnis eine Halbierung der Arbeitszeit gewährleistet, wie sie Voraussetzung für Altersteilzeitarbeit ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG; BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294).
  • OLG Köln, 19.08.1992 - 2 W 127/92
    Auszug aus BAG, 30.10.2006 - 3 AZB 39/06
    Das gilt auch dann, wenn man zu seiner Auslegung - was bei, wie hier, nicht zu begründenden Urteilen zulässig ist (OLG Köln 19. August 1992 - 2 W 127/92 - FamRZ 1992, 1446) - die Klageschrift einschließlich des hier als Anlage beigefügten Altersteilzeitarbeitsvertrages zur Auslegung des Urteils heranzieht.
  • LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB

    Das Urteil muss bestimmt genug sein, um festzustellen, welche titulierte Forderung zu vollstrecken ist (vgl. BAG vom 30.10.2006 - 3 AZB 39/06).

    Ein Vollstreckungstitel, der den Arbeitgeber zur Erteilung eines Zeugnisses mit einer Verhaltensbeurteilung entsprechend einer bestimmten Notenstufe verpflichtet, ist nicht hinreichend bestimmt (vgl. BAG vom 30.10.2006 - 3 AZB 39/06; LAG Hessen vom 10.08.2018 - 8 Ta 246/18; LAG Hessen vom 17.11.2016 - 8 Ta 456/16; Bauer/Lingemann/Diller/Haußmann, Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht, 7. Aufl. I. 11. Rn. 25).

  • LAG Nürnberg, 11.09.2017 - 7 Ta 28/17

    Zwangsvollstreckung - Abrechnung - anderweitiger Verdienst

    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung der Obergerichte an (Bundesarbeitsgericht â?? Beschluss vom 30.10.2006 â?? 3 AZB 39/06; juris).
  • LAG Thüringen, 19.07.2016 - 1 Sa 406/15

    Betriebsführung - Betriebsübergang - Verwirkung bei Scheinübergang

    Gibt der Tenor einer Entscheidung Anlass zu Zweifeln, so ist nach allgemeiner, lange tradierter Auffassung der wahre Sinn durch Auslegung festzustellen (RGZ 147, 27, 29; BGH NJW 1967, 821, 822; BGHZ 122, 16, 17 f.; BAG NZA 2007, 647 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2011 - 3 O 475/10

    Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs

    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese konkret besteht (vgl. BAG, Beschl. v. 30.10.2006 - 3 AZB 39/06 -, NZA 2007, 647).
  • OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 W 2/09

    Vollstreckungsfähigkeit eines auslegungsbedürftigen Titels

    Mithin ist für die Schuldnerin unmissverständlich klar geworden, welches Unterlassungsgebot sie zu beachten hat (vgl. insgesamt dazu, dass auch die Antrags- bzw. Klageschrift für die Auslegung der inhaltlichen Bestimmtheit eines Titels hinzugezogen werden kann BAG, NZI 2007, 254; OLG Köln FamRZ 1992, 1446; BHG NJW 1983, 2032 [Rnr. 15] Lackmann in Musielak, ZPO 6. Aufl. § 704 Rnr. 6; Stöber in Zöller ZPO 27. Aufl. § 704 Rnr. 5; a. A. BGH NJW 1986, 1440; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO, 67. Aufl. Grundzüge § 704 Rnr. 21; Krüger in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 704 Rnr. 8; OLG Köln Rechtspfleger 1992, 527 f.).
  • ArbG Trier, 10.03.2011 - 3 Ca 918/10

    Altersteilzeit im Blockmodell - Sicherungspflicht des Insolvenzverwalters für

    d) Über den äußerst hilfsweisen Antrag, insbesondere dessen hinreichende Bestimmtheit (vgl. hierzu BAG 30.10.2006 NZA 2007, 647, 648 a.E.) brauchte daher nicht entschieden werden.
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