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   BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03   

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https://dejure.org/2004,5941
BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03 (https://dejure.org/2004,5941)
BAG, Entscheidung vom 08.11.2004 - 3 AZB 54/03 (https://dejure.org/2004,5941)
BAG, Entscheidung vom 08. November 2004 - 3 AZB 54/03 (https://dejure.org/2004,5941)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Forderungssperre des Rechtsanwalts gegenüber dem Mandanten; Zulässigkeit der Rückwirkung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 08.11.1999 - 14 WF 157/99

    Keine PKH für "untergetauchten" Mandanten

    Auszug aus BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03
    Die Beiordnung des Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren dient nicht seinem Gebühreninteresse (vgl. BGH 26. Oktober 1989 - III ZR 147/88 - BGHZ 109, 163, 168 f.; OLG Köln 8. November 1999 - 14 WF 157/99 - NJW-RR 2000, 288).
  • BGH, 26.10.1989 - III ZR 147/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gerichts

    Auszug aus BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03
    Die Beiordnung des Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren dient nicht seinem Gebühreninteresse (vgl. BGH 26. Oktober 1989 - III ZR 147/88 - BGHZ 109, 163, 168 f.; OLG Köln 8. November 1999 - 14 WF 157/99 - NJW-RR 2000, 288).
  • LAG Köln, 11.03.1996 - 10 Ta 22/96

    Kündigungsschutzverfahren: Wahrung der Klagefrist bei Antrag auf

    Auszug aus BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03
    Die Mittellosigkeit ist kein Hindernis für eine rechtzeitige Klageerhebung, weil an eine Kündigungsschutzklage nur geringe Anforderungen zu stellen sind, diese Klage mit Hilfe der Rechtsantragsstelle eines Arbeitsgerichts erhoben werden kann und nach § 12 Abs. 4 Satz 2 ArbGG in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung (= § 11 GKG in der ab 1. Juli 2004 geltenden Fassung) Kostenvorschüsse nicht erhoben werden (allgemeine Ansicht; vgl. ua. B B D W Wenzel KSchG § 5 Rn. 141; HK-KSchG/Hauck § 5 Rn. 54 f.; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG § 5 Rn. 9; KR-Friedrich § 5 KSchG Rn. 28; LAG Köln 11. März 1996 - 10 Ta 22/96 - LAGE KSchG § 4 Nr. 34; LAG Nürnberg 23. Oktober 2003 - 7 Ta 174/03 - LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 1, zu II 2 b aa der Gründe).
  • LAG Hamm, 03.09.2003 - 4 Ta 245/03

    Prozesskostenhilfe: Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung -

    Auszug aus BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03
    Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. September 2003 - 4 Ta 245/03 - wird zurückgewiesen.
  • BFH, 13.05.1992 - II S 1/92

    Prüfung der Aussicht auf Erfolg der Rechtsverfolgung bei Einlegung eines

    Auszug aus BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03
    Grundsätzlich kann erst zu dem Zeitpunkt, in dem diesen Anforderungen genügt ist, Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden (BGH 8. Oktober 1991 - XI ZR 174/90 - NJW 1992, 839; BFH 13. Mai 1992 - II S 1/92 -, zu II der Gründe jeweils mwN).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 174/90

    Wirksamwerden des Beschlusses über die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Zur

    Auszug aus BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03
    Grundsätzlich kann erst zu dem Zeitpunkt, in dem diesen Anforderungen genügt ist, Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden (BGH 8. Oktober 1991 - XI ZR 174/90 - NJW 1992, 839; BFH 13. Mai 1992 - II S 1/92 -, zu II der Gründe jeweils mwN).
  • LAG Nürnberg, 23.10.2003 - 7 Ta 174/03

    Prozesskostenhilfeantrag und bedingte Kündigungsschutzklage - nachträgliche

    Auszug aus BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03
    Die Mittellosigkeit ist kein Hindernis für eine rechtzeitige Klageerhebung, weil an eine Kündigungsschutzklage nur geringe Anforderungen zu stellen sind, diese Klage mit Hilfe der Rechtsantragsstelle eines Arbeitsgerichts erhoben werden kann und nach § 12 Abs. 4 Satz 2 ArbGG in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung (= § 11 GKG in der ab 1. Juli 2004 geltenden Fassung) Kostenvorschüsse nicht erhoben werden (allgemeine Ansicht; vgl. ua. B B D W Wenzel KSchG § 5 Rn. 141; HK-KSchG/Hauck § 5 Rn. 54 f.; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG § 5 Rn. 9; KR-Friedrich § 5 KSchG Rn. 28; LAG Köln 11. März 1996 - 10 Ta 22/96 - LAGE KSchG § 4 Nr. 34; LAG Nürnberg 23. Oktober 2003 - 7 Ta 174/03 - LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 1, zu II 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Jedoch kann die Rückwirkung bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Bewilligungsantrag von seiner Seite aus alles für die Bewilligung Erforderliche oder Zumutbare getan hat (BAG 8. November 2004 - 3 AZB 54/03 - zu II 2 b der Gründe, BAGReport 2005, 379; BGH 8. Oktober 1991 - XI ZR 174/90 - zu 2 der Gründe, NJW 1992, 839) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2013 - 21 Ta 1249/13

    Faires Verfahren - Prozesskostenhilfe - Rückwirkung auf Zeitpunkt der

    Jedoch kann eine Rückwirkung bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden, in dem der Antragsteller durch einen ordnungsgemäßen Antrag alles für die Bewilligung Erforderliche und Zumutbare getan hat (BAG vom 16.02.2012 - 3 AZB 43/11 -, EzA § 114 ZPO 2002 Nr. 3; vom 08.11.2004 - 3 AZB 54/03 -, BAGReport 2005, 379; BGH vom 08.10.1991 - XI ZR 174/90 -, NJW 1992, 839).

    Ferner sind dem Antrag nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen, wobei sich die Parteien nach § 117 Abs. 4 ZPO für die Erklärung der in § 117 Abs. 3 genannten amtlichen Vordrucke zu bedienen haben (BAG vom 08.11.2004 - 3 AZB 54/03 -, a. a. O).

    Liegt die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vor, ist eine rückwirkende Bewilligung bis zur Antragstellung weiter möglich, wenn das Gericht der Partei eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hat und diese gewahrt wird (vgl. BAG vom 03.01.2003 - 2 AZB 19/03 -, MDR 2004, 415; Hessisches LAG vom 17.10.2012 - 7 Ta 281/12 -, juris) oder wenn die Partei ohne ihr Verschulden an der rechtzeitigen Einreichung der Unterlagen und Belege gehindert war und diese unverzüglich nachreicht (BAG vom 08.11.2004 - 3 AZB 54/03 -, a. a. O.; LAG Sachsen-Anhalt vom 28.10.2008 - 8 Ta 72/08 -, FamRZ 2010, 314; MüKo-ZPO-Motzer, § 119 Rn. 53).

    Dies wäre dann jedenfalls für die Verfahrens- und die Einigungsgebühr noch rechtzeitig gewesen (vgl. BAG vom 08.11.2004 - 3 AZB 54/03 , BAGReport 2005, 379).

  • LAG Hamm, 20.09.2005 - 4 Ta 404/04

    PKH-Bewilligung trotz Verfahrensunterbrechung infolge Insolvenzeröffnung

    Eine Rückbeziehung der PKH-Bewilligung ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur auf den Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung, also der Entscheidungs- oder Bewilligungsreife, möglich (BAG, Urt. v. 08.11.2004 - 3 AZB 54/03, BAGReport 2005, 379).

    Denn nur eine von der bedürftigen Partei zu vertretende Verzögerung der PKH-Entscheidung kann zu ihren Lasten gehen (BAG v. 04.11.2004 - 3 AZB 54/03, n.v.).

    Auch in einem solchen Falle scheidet eine weitergehende PKH-Bewilligung auf eine Zeit vor Abschluss des Vergleichs aus, eben weil die Bewilligungsreife erst nach Vergleichsschluss eingetreten ist (BAG v. 08.11.2004 - 3 AZB 54/03. n.v.).

  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 830/05

    Unterbrechung des PKH-Verfahrens des Arbeitnehmers in der Unternehmensinsolvenz

    Von einem solchen wird gesprochen, wenn das PKH-Gesuch rechtzeitig eingegangen, aber vom Gericht vor Verfahrens- oder Instanzbeendigung nicht hat verbeschieden werden können (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89; LAG Hamm v. 02.02.2002 - 4/14 Ta 24/02, LAGReport 2002, 117 = ZInsO 2002, 344 = ZIP 2002, 579) oder infolge nichtordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden ist (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91; LAG Hamm v. 08.08.2002 - 4 Ta 489/02, AR-Blattei ES 1290 Nr. 32 = LAGReport 2003, 22 = NZA-RR 2003, 156) , denn nur eine von der bedürftigen Partei zu vertretende Verzögerung der PKH-Entscheidung kann zu ihren Lasten gehen (BAG v. 04.11.2004 - 3 AZB 54/03, BAGReport 2005, 379 [Schwab]).

    Die Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens eröffnen keine die Anforderungen des § 117 ZPO außer Acht lassende Rückwirkungen des Bewilligungsbeschlusses (BAG v. 05.11.2004 - 3 AZB 54/03, BAGReport 2005, 379 m. zust. Anm. Schwab).

  • BAG, 05.12.2012 - 3 AZB 40/12

    Prozesskostenhilfe - beendeter Rechtsstreit

    Jedoch kann die Rückwirkung bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Bewilligungsantrag von seiner Seite aus alles für die Bewilligung Erforderliche und Zumutbare getan hat (BAG 16. Februar 2012 - 3 AZB 34/11 - Rn. 13, EzA ZPO 2002 § 114 Nr. 3; 8. November 2004 - 3 AZB 54/03 - zu II 2 b der Gründe, BAG-Report 2005, 379; BGH 8. Oktober 1991 - IX ZR 174/90 - zu 2 der Gründe, aaO) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 2 Ta 13/06

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Vordruck, Erklärung über die persönlichen und

    Solange eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht abgegeben ist, liegt kein ordnungsgemäßer Prozesskostenhilfeantrag vor (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.3.2004 - 2 Ta 68/04 - NZA-RR 2005, 51; BAG Beschluss vom 8.11.2004 - 3 AZB 54/03 - BAG-Report 2005, 379; BFH Beschluss vom 09.11.2005 - III S 22/05 (PKH) -).

    Dies stellt keine Überforderung dar (BAG Beschluss vom 8.11.2004 - 3 AZB 54/03 - BAG - Report 2005, 379).

  • LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 355/04

    Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von

    Mithin war dem Kläger unter Aufhebung des PKH-Ablehnungsbeschlusses insoweit Prozesskostenhilfe ab Entscheidungsreife, dies ist der Eingang des letzten nachgeforderten Beleges (siehe dazu BAG v. 08.11.2004 - 3 AZB 54/03, n.v.) am 05.03.2004 zu bewilligen und ihm zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtszug der Anwalt seiner Wahl nach § 121 Abs. 2 ZPO n.F. beizuordnen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.04.2018 - 21 Ta 322/18

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unverschuldete Versäumung einer

    Ferner sind dem Antrag nach § 117 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 4 ZPO eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür nach § 17 Abs. 3 ZPO vorgesehenen Formular sowie die entsprechenden Belege beizufügen (vgl. zum Ganzen BAG vom 31.07.2017 - 9 AZB 32/17 - Rn. 5, juris; vom 05.12.2012 - 3 AZB 40/12 - Rn. 8, juris; vom 08.11.2004 - 3 AZB 54/03 - Rn. 14 zitiert nach juris, BAGReport 2005, soweit Zöller-Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 119 Rn. 39 und Groß-Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl., § 119 ZPO Rn. 23, die zu Recht darauf hinweisen, dass die Belege - anders als die Erklärung - nicht zu den Formerfordernissen des Antrages gehören, sondern lediglich der Glaubhaftmachung dienen).

    Wird der Rechtsstreit in der ersten Instanz beendet und liegt bis zur Beendigung des Rechtsstreits lediglich ein Antrag ohne die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei vor, kommt eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Gericht der Partei eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Erklärung gesetzt hat und diese eingehalten worden ist (vgl. BAG vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - Rn. 10 zitiert nach juris, MDR 2004, 415; Hessisches LAG vom 17.10.2012 - 7 Ta 281/12 - Rn. 12 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe vom 22.03.2011 - 5 WF 251/10 - Rn. 13 zitiert nach juris, FamRZ 2011, 1608; Zöller-Geimer, ZPO, 32. Aufl. § 119 Rn. 40; Musielak/Voit-Fischer, ZPO, 14. Aufl., § 119 Rn. 11) oder wenn die Partei ohne ihr Verschulden an der rechtzeitigen Einreichung der Erklärung gehindert war und diese unverzüglich nachreicht (vgl. BAG vom 08.11.2004 - 3 AZB 54/03 - Rn. 14 zitiert nach juris, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 335/04

    Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von

    Mithin war dem Kläger unter Aufhebung des PKH-Ablehnungsbeschlusses insoweit Prozesskostenhilfe ab Entscheidungsreife, dies ist der Eingang des letzten nachgeforderten Beleges (siehe dazu BAG v. 08.11.2004 - 3 AZB 54/03, n.v.) am 05.03.2004 zu bewilligen und ihm zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtszug der Anwalt seiner Wahl nach § 121 Abs. 2 ZPO n.F. beizuordnen.
  • LAG Hamm, 14.06.2019 - 14 Ta 566/18

    Antrag; Bewilligungsfähigkeit; Fristversäumnis; Instanzbeendigung; Nachfrist;

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 8. November 2004 - 3 AZB 54/03 - juris, Rn. 14) bedarf die Rückwirkung der Prozesskostenhilfebewilligung einer Rechtfertigung.
  • LAG Hessen, 21.07.2006 - 12 Ta 198/06

    Frühester Bewilligungszeitpunkt für Prozesskostenhilfe

  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 854/05

    Anwendung der Grundsätze des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuchs auf den

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.11.2013 - 3 Ta 129/13

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Unterlagen, Ankündigung, Verhandlung, mündliche,

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 8 Ta 72/08

    Anspruch auf rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 26 Ta 6080/18

    Gebührenanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts - Widerrufsvergleich -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 Ta 150/10

    Prozesskostenhilfe - Bewilligungsreife - Hinweispflicht des Gerichts bei

  • LAG Hamm, 23.12.2005 - 4 Ta 510/05

    PKH-Bewilligung nach Aufnahme eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen

  • LAG Hamm, 27.01.2005 - 4 Sa 498/04

    PKH-Bewilligung trotz Verfahrensunterbrechung infolge Insolvenzeröffnung

  • LAG Hamm, 17.05.2005 - 4 Sa 498/04
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Entscheidungsreife, Zeitpunkt, Vermögen,

  • LAG Köln, 29.06.2016 - 1 Ta 114/16

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen

  • LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Ta 298/15

    Zulässigkeit der rückwirkenden Bewilligung der Prozesskostenhilfe

  • LAG Köln, 28.10.2015 - 11 Ta 110/15

    Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • LAG Köln, 28.10.2015 - 11 Ta 219/15

    Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2015 - 10 Ta 765/15

    Hinweispflichten des Gerichts - Prozesskostenhilfe nach Ende der Instanz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - 6 Ta 106/06

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung bei Einreichung der Erklärung über die

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 1 Ta 135/08

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Bewilligungsverfahren, Erklärung über die

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.03.2008 - 2 Ta 48/08

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und

  • LAG Köln, 07.10.2013 - 1 Ta 235/13

    Maßstab für richtleriche Hinweispflichten im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

  • LAG Hamm, 27.05.2013 - 5 Ta 175/13

    Unvollständige PKH-Unterlagen - Hinweispflicht des Gerichts - Zeitpunkt des

  • LAG Hamburg, 14.06.2011 - 4 Ta 11/11

    Prozesskostenhilfe - verspätete Vorlage von Belegen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 25 Ta 2265/10

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Kosten - Vergleichsmehrwert

  • LAG Nürnberg, 26.01.2017 - 8 Ta 178/16

    Prozesskostenhilfe - Anerkenntnisurteil

  • LAG Nürnberg, 27.08.2013 - 6 Ta 115/13

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - fehlende Belehrung

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