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   BAG, 05.05.2006 - 3 AZB 62/04   

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https://dejure.org/2006,1709
BAG, 05.05.2006 - 3 AZB 62/04 (https://dejure.org/2006,1709)
BAG, Entscheidung vom 05.05.2006 - 3 AZB 62/04 (https://dejure.org/2006,1709)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 2006 - 3 AZB 62/04 (https://dejure.org/2006,1709)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit des Rückgriffs auf eine Lebensversicherung zur Bestreitung von Prozesskosten; Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutzprozess und PKH - wirtschaftliche Voraussetzungen

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3; ; ZPO § ... 574 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB XII § 90 Abs. 3; ; BSHG § 88 Abs. 2; ; BSHG § 88 Abs. 3; ; ArbGG § 11a Abs. 3; ; ArbGG § 78; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lebensversicherung auf die Heirat der Tochter als einzusetzendes Vermögen bei der Prozesskostenhilfe - Unzumutbarkeit des Einsatzes auch ohne sozialrechtliche Härte

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begrenzung des einzusetzenden Vermögens nach dem Maßstab der Zumutbarkeit ? Generell zumutbare Verwertung einer Versicherung bei Übersteigen der eingezahlten Beträge durch den Rückkaufswert ? Verwertbarkeit einer auf Heirat der Tochter abgeschlossenen Lebensversicherung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1445
  • DB 2006, 1852
  • NZA-RR 2006, 616 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 05.05.2006 - 3 AZB 62/04
    Die sozialrechtliche Härteregelung findet nur auf atypische, ungewöhnliche Lebenssachverhalte Anwendung (BVerwG 26. Januar 1966 - BVerwG V C 88.64 - BVerwGE 23, 149; 13. Mai 2004 - BVerwG 5 C 3.03 - BVerwGE 121, 34; Brühl in LPK-SGB XII 7. Aufl. § 90 Rn. 73 f.), ist also von der Erfüllung besonderer schwerwiegender Voraussetzungen abhängig.
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus BAG, 05.05.2006 - 3 AZB 62/04
    Die Rechtsbeschwerde kann im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur wegen solcher Fragen zugelassen werden, die das Verfahren oder die persönlichen Voraussetzungen betreffen (BGH 21. November 2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03

    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum

    Auszug aus BAG, 05.05.2006 - 3 AZB 62/04
    Die sozialrechtliche Härteregelung findet nur auf atypische, ungewöhnliche Lebenssachverhalte Anwendung (BVerwG 26. Januar 1966 - BVerwG V C 88.64 - BVerwGE 23, 149; 13. Mai 2004 - BVerwG 5 C 3.03 - BVerwGE 121, 34; Brühl in LPK-SGB XII 7. Aufl. § 90 Rn. 73 f.), ist also von der Erfüllung besonderer schwerwiegender Voraussetzungen abhängig.
  • LAG Hamm, 26.01.2018 - 5 Ta 561/17

    Kapitallebensversicherung als Vermögen; Berechnung Schonvermögen

    a) Regelmäßig zählt der Rückkaufwert einer Lebensversicherung zum verwertbaren Vermögen, soweit dieser das sogenannte Schonvermögen übersteigt (so schon die erkennende Kammer Beschluss vom 12.06.2017, 5 Ta 533/16, n.v.; vgl. LAG Köln, Beschluss vom 19.02.2013, 5 Ta 368/12, juris; BAG, Beschluss v. 25.11.2008 - 3 AZB 55/08, juris; BAG, Beschluss v. 05.05.2006 - 3 AZB 62/04, AP Nr. 6 zu § 115 ZPO).
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08

    Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang -

    Allerdings kommt nach der Rechtsprechung des Senats - soweit, wie hier, keine gesetzlich geförderte Altersversorgung vorliegt - die Berücksichtigung des Rückkaufwertes einer Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen im Sinne des Prozesskostenhilferechtes (§ 115 Abs. 3 ZPO) in Betracht (vgl. BAG 5. Mai 2006 - 3 AZB 62/04 - AP ZPO § 115 Nr. 6 = EzA ZPO 2002 § 115 Nr. 4).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2007 - 2 Ta 2161/06

    Berücksichtigung der Kapitallebensversicherung als Vermögen bei

    Auf den Beschluss vom Bundesarbeitsgericht vom 5. Mai 2006 - 3 AZB 62/04 - wurde hingewiesen.

    Die diesbezügliche Unterscheidung zwischen solchen und anderen Formen von Lebensversicherungen ist auch nicht verfassungswidrig (vgl. BAG vom 05.05.2006 - 3 AZB 62/04 - NZA-RR 2006, 616).

    In diesem Zusammenhang hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 05.05.2006 - 3 AZR 72/04 - NZA RR 2006, 616) knapp und treffend darauf hingewiesen, dass aus Privatmitteln bestrittene Kapitallebensversicherungen der Altersvorsorge dienen können, aber nicht müssen.

  • LAG Hamm, 05.07.2010 - 14 Ta 529/09

    Unzumutbarer Einsatz einer kapitalbildenden Lebensversicherung zur Deckung der

    Auch eine kapitalbildende Lebensversicherung zählt grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen (vgl. BAG, 5. Mai 2006, 3 AZB 62/04, AP ZPO § 115 Nr. 6).

    Das im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu prüfende Kriterium der Unzumutbarkeit ist von geringeren Anforderungen gekennzeichnet (vgl. BAG, 5. Mai 2006, a.a.O.).

    Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist abhängig von der Höhe des Rückkaufwerts insbesondere im Verhältnis zu den bisherigen Beitragszahlungen sowie der Höhe der Überschreitung des Schonbetrags die Zumutbarkeit der Verwertung zu beurteilen (vgl. BAG, 5. Mai 2006, a.a.O.; Kalthöner/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 327).

  • LAG Düsseldorf, 23.04.2018 - 2 Ta 159/18

    Pflicht einer Partei zum Einsatz einer Kapitallebensversicherung für die

    Regelmäßig zählt der Rückkaufwert einer Lebens- bzw. Rentenversicherung zum verwertbaren Vermögen, soweit dieser das sogenannte Schonvermögen übersteigt (vgl. BAG, Beschluss v. 25.11.2008 - 3 AZB 55/08, juris; BAG, Beschluss v. 05.05.2006 - 3 AZB 62/04, AP Nr. 6 zu § 115 ZPO; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.12.1997 - 5 C 7/96 -, NJW 1998, 1879; OLG Köln, Beschluss vom 24.04.2003 - 25 WF 73/03 -, FamRZ 2004, 382).
  • LAG Hamm, 17.02.2015 - 14 Ta 472/14

    Ermittlung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Das im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu prüfende Kriterium der Unzumutbarkeit ist von geringeren Anforderungen gekennzeichnet (vgl. BAG, 5. Mai 2006, 3 AZB 62/04, AP ZPO § 115 Nr. 6, Rn. 13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 10 Ta 2433/09

    PKH - Unzumutbarkeit des Einsatzes einer Lebensversicherung

    Regelmäßig zählt der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zum verwertbaren Vermögen, soweit dieser das sogenannte Schonvermögen übersteigt (vgl. BAG, Beschluss v. 25. November 2008 - 3 AZB 55/08; BAG, Beschluss v. 5. Mai 2006 - 3 AZB 62/04; BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1997).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.2009 - 3 Ta 638/09

    Prozesskostenhilfe; Kapitallebensversicherung als einzusetzendes Vermögen

    Regelmäßig zählt der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zum verwertbaren Vermögen, soweit dieser das sogenannte Schonvermögen übersteigt (vgl. BAG, Beschluss v. 25.11.2008 - 3 AZB 55/08, juris; BAG, Beschluss v. 05.05.2006 - 3 AZB 62/04, AP Nr. 6 zu § 115 ZPO; BVerfG v. 19.12.1997, NJW 1998, 1879; OLG Köln, FamRZ 2004, 382).
  • LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 3 Ta 139/10

    Rückkaufswert einer Lebensversicherung als verwertbares Vermögen i.R.d.

    Regelmäßig zählt der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zum verwertbaren Vermögen, soweit dieser das sogenannte Schonvermögen übersteigt (vgl. BAG, Beschluss v. 25.11.2008 - 3 AZB 55/08, juris; BAG, Beschluss v. 05.05.2006 - 3 AZB 62/04, AP Nr. 6 zu § 115 ZPO; BVerfG v. 19.12.1997, NJW 1998, 1879; OLG Köln, FamRZ 2004, 382).
  • LAG Hamm, 08.07.2013 - 14 Ta 167/13

    Schonvermögen bei Prozesskostenhilfe - Höhe des Schonvermögens bei Zahlung

    Das im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu prüfende Kriterium der Unzumutbarkeit im Sinne des § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO ist von geringeren Anforderungen gekennzeichnet (vgl. BAG, 5. Mai 2006, 3 AZB 62/04, AP ZPO § 115 Nr. 6).
  • LAG Düsseldorf, 07.07.2009 - 3 Ta 392/09

    Einkommensmindernde Berücksichtigung von gezahltem Kostgeld i.R.d. § 115 Abs. 1

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