Rechtsprechung
| BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Scheinbeschluss - Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung
- Bundesarbeitsgericht
Scheinbeschluss - Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nicht unterschriebener Gerichtsbeschluss als Scheinbeschluss; Kriterien für die Anwaltsbeiordnung für den Gegner eines Prozesskostenhilfeberechtigten aus Gründen der Waffengleichheit
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Bei Fehlen der richterlichen Unterschrift liegt ein "Scheinbeschluss" vor
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 18.06.2009 - 4 Ca 919/09
- LAG Hamm, 24.02.2010 - 14 Ta 518/09
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2010, 2748
Wird zitiert von ... (20)
- LAG Hamm, 06.10.2010 - 14 Ta 477/09
Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für Zahlungsklagen im …
Ein Rechtsanwalt ist beizuordnen, wenn ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BVerfG, 18. März 2003, 1 BvR 329/03, ZinsO 2003, 653; 22. Juni 2007, 1 BvR 681/07, NJW-RR 2007; 1713; BAG, 18. Mai 2010, 3 AZB 9/10, juris; LAG Hamm, 29. November 2004, 18 Ta 710/04, NZA 2005, 544; 24. Februar 2010, 14 Ta 518/09, juris).Das gebietet eine auf die jeweilige Lage bezogene Einzelfallprüfung und lässt eine Herausbildung von Regelsätzen, nach denen der mittellosen Partei für bestimmte Verfahren immer oder grundsätzlich ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, wenn überhaupt nur in engen Grenzen zu (vgl. BAG, 18. Mai 2010, aaO; BGH, 18. Februar 2009, XII ZB 137/08, NJW-RR 2009, 794).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Partei der Hilfe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, hier: der Rechtsantragsstelle eines Arbeitsgerichts, vergewissern kann (vgl. BVerfG, 12. April 1983, 2 BvR 1304/80, u.a., NJW 1983, 159; 19. Januar 1994, 2 BvR 2003/93, NVwZ 1994, Beilage 3, 17; BAG, 18. Mai 2010, aaO;… LAG Hamm, 24. Februar 2010, aaO).
Eine Beiordnung ist aber regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in Kenntnisstand und Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht oder der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Hilfe der Rechtsantragsstelle in Anspruch zu nehmen (…vgl. BVerfG, 18. März 2003, aaO;… 22. Juni 2007, aaO;… 6. Mai 2009, aaO; BAG, 18. Mai 2010, aaO;… BGH 18. Februar 2009, aaO).
Gleiches gilt, falls bereits im Gütetermin mit einer Erörterung des gesamten Streitverhältnisses durch den Vorsitzenden (§ 54 Abs. 1 Satz 2 ArbGG) zu rechnen ist, welche die Würdigung rechtlicher und tatsächlicher Umstände verlangt und an der auch eine begüterte Partei im Interesse einer sachgerechten Rechtsverfolgung nicht ohne anwaltlichen Beistand teilnehmen wird (vgl. BAG, 18. Mai 2010, aaO).
Dies ist jedem Zivilprozess immanent (vgl. BAG, 18. Mai 2010, aaO; LAG Hamm;… 24. Februar 2010, aaO).
Das gilt jedoch dann nicht, wenn derartige Einwendungen nicht nur möglich, sondern auch konkret zu erwarten sind (vgl. BAG, 18. Mai 2010, aaO).
- BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09
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Dementsprechend ist z.B. entschieden worden, dass Rechtsmittelfristen nicht laufen, wenn die angefochtenen Entscheidungen nicht förmlich zugestellt worden sind, weil das Gericht die Entscheidungen willentlich lediglich formlos mitgeteilt hatte (BGH, Beschluss vom 26. November 2002 - VI ZB 41/02, NJW 2003, 1192, 1193; Beschluss vom 31. Juli 2003 - III ZB 58/02, WM 2004, 598, 599; BVerwG, 9 C 14/98, in juris; BFH/NV 2009, 777, 778; BAG, NJW 2010, 2748; FamRZ 2009, 687; NJW 2008, 1610, 1611; NJW 2008, 1400; BSG, NVwZ 1990, 1108, 1109; LAG Köln, 15.06.2012 - 5 Ta 161/12Beiordnung eines Rechtsanwalts bei einer offensichtlich unwirksamen Kündigung
Ein Rechtsanwalt ist beizuordnen, wenn ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2478) .mehrDabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Partei der Hilfe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, hier: der Rechtsantragsstelle eines Arbeitsgerichts, vergewissern kann (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2478) .
Eine Beiordnung ist daher regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in Kenntnisstand und Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht oder der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Hilfe der Rechtsantragsstelle in Anspruch zu nehmen (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2478) .
Das gilt jedoch dann nicht, wenn derartige Einwendungen nicht nur möglich, sondern auch konkret zu erwarten sind (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2478) .
- LAG Düsseldorf, 26.10.2010 - 3 Ta 582/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts bei substantiierten Einwendungen der Beklagten …
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Partei die Hilfe eines Urkundsbeamten der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch nehmen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2009 - 1 BvR 439/08; BAG, Beschluss vom 18.05.2010 - 3 AZB 9/10, NJW 2010, 2748; BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - IX a ZB 124/03, NJW 2003, 3136).hingegen dann, wenn entsprechende Einwendungen nicht nur möglich, sondern auch konkret zu erwarten sind (vgl. BAG, Beschluss vom 18.05.2010 - 3 AZB 9/10, NJW 2010, 2748; LAG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 19.04.2007 - 3 Ta 184/07).
- LAG Köln, 08.02.2012 - 1 Ta 382/11
Beiordnung eines Rechtsanwalts; keine Erforderlichkeit in einfach gelagerten …
Vor dem Hintergrund der Auslegung, den die Vorschrift des § 121 Abs. 2 ZPO durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erfahren hat (BVerfG v. 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10 - NJW 2011, 2039; BVerfG v. 06.05.2009 - 1 BvR 439/08 - bei juris; BAG v. 18.05.2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2748) und der sich das erkennende Gericht anschließt, ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts dann erforderlich, wenn ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte.Zur kostengünstigen Rechtsdurchsetzung steht in diesen Fällen neben der selbstständigen Klageerhebung die Möglichkeit der Klageerhebung bei der Rechtsantragsstelle offen, die der unbemittelten Partei auch regelmäßig zumutbar ist (BAG v. 18.05.2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2748).
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2011 - 25 Ta 498/11
Versagung der Beiordnung bei einfach gelagerter Vergütungsforderung
Deshalb hat das Gericht im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu überprüfen, ob auch eine bemittelte Partei in dieser Lage unter Abwägung u. a. auch des Kostenrisikos vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte (BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 - Rechtspfleger 2002, 212; BVerfG…, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - aaO.; BAG, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2748 ; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - XII ZB 137/08 - NJW-RR 2009, 794 ).Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Partei die Hilfe eines Urkundsbeamten der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch nehmen kann (BAG, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - aaO.).
- BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert
Mutwilligkeit liegt vor, wenn eine nicht bedürftige Partei in vergleichbarer Lage vernünftigerweise unter Berücksichtigung der Kostenfolgen von der Aufnahme der zusätzlichen Gegenstände in den Vergleich abgesehen hätte (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - Rn. 22 mwN, EzA ZPO 2002 § 121 Nr. 3). - BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 571/09
Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung
Zwar bedarf ein Beschluss, mit dem die Revisionsbegründungsfrist verlängert wird, der Unterzeichnung (§ 329 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 317 Abs. 2 Satz 1 ZPO; vgl. BAG 14. März 1979 - 4 AZR 435/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 17; offengelassen bei BGH 23. Januar 1985 - VIII ZB 18/84 - zu II 2 b aa der Gründe, BGHZ 93, 300 und bei BGH 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97 - zu II 1 a aa der Gründe, NJW 1998, 1155; allgemein das Erfordernis der Unterschrift als Formvoraussetzung bei zugestellten Beschlüssen bejahend: BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - Rn. 14, EzA ZPO 2002 § 121 Nr. 3 und BGH 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96 - zu II 3 a und d der Gründe, BGHZ 137, 49; für Unterschriftenerfordernis bei richterlichen Fristsetzungen: BGH 13. März 1980 - VII ZR 147/79 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 76, 236). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 3 Ta 193/12
PKH-Beiordnung eines Rechtsanwalts
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn derartige Einwendungen nicht nur möglich, sondern auch konkret zu erwarten sind ( BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - Rn. 22 bis 25, NJW 2010, 2748 ). - LAG Düsseldorf, 22.05.2012 - 16 Sa 302/12 Dabei kann die Berufung auch schon vor Zustellung des Urteils eingelegt (und begründet) werden, soweit das Urteil zum Zeitpunkt der Einlegung bereits in der Welt ist (allgemein für Rechtsmittel: BAG vom 18.05.2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2748, Rn. 11;… vom 28.02.2008 - 3 AZB 56/07 - NZA 2008, 660, Rn. 10;… ausdrücklich für die Berufungsbegründung: BGH vom 24.06.1999 - I ZR 164/97 - NJW 1999, 3269, Rn. 29).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2011 - L 19 AS 1538/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LAG Hamm, 07.02.2011 - 14 Ta 510/10
Mutwillige Rechtsverfolgung durch Zahlungsklage bei unterlassener …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2010 - L 6 AS 1208/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2010 - L 6 AS 1207/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2010 - L 6 AS 1209/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- OLG Zweibrücken, 18.03.2011 - 4 WLw 110/10
Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- LAG Köln, 17.08.2011 - 1 Ta 208/11
Beiordnung eines Rechtsanwalts bei deutlicher Ungleichheit von Kenntnisstand und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - L 19 AS 1923/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2010 - 8 Ta 142/10
Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei einfach gelagerter …
- SG Würzburg, 19.11.2010 - S 6 R 683/09
- LAG Düsseldorf, 26.10.2010 - 3 Ta 582/10
