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   BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86   

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BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86 (https://dejure.org/1988,1481)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1988 - 3 AZR 100/86 (https://dejure.org/1988,1481)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 (https://dejure.org/1988,1481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Betriebsrente gegen die Unterstützungskasse - Anrechnung einer gesetzlichen Unfallrente auf das betriebliche Ruhegeld - Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung bei vollständiger Anrechnung der Unfallrente - Anwendung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 5; BGB § 242; RVO § 626; RVO § 1278; AVG § 55; BVG § 31; BVG § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1988, 857
  • NZA 1988, 609
  • VersR 1988, 865
  • BB 1988, 1394
  • DB 1988, 1274
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82

    Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86
    Er gebietet auch, wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Eigenart zu unterscheiden (Bestätigung von VersR 83, 1089 = BAGE 43, 173).

    Sie dürfen nicht angerechnet werden, soweit sie immaterielle Schäden und sonstige Einbußen ausgleichen sollen (Bestätigung von BAGE 43, 173).

    Sie hat sich auf die Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - (BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG) bezogen und ergänzend darauf hingewiesen, daß beim Kläger nicht nur der Betrag der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (154,00 DM), sondern infolge der Erhöhung der Obergrenze von 75 v.H. auf 80 v.H. des Bemessungsentgelts ein Anteil von insgesamt 44 v.H. der Unfallrente (239,95 DM) anrechnungsfrei bleibe.

    Nach § 14 Abs. 6 der Richtlinien soll lediglich ein Teil der Unfallrente bis zur Gesamtversorgungsobergrenze in der gesetzlichen Sozialversicherung unter den Voraussetzungen des § 1278 RVO bzw. des § 55 AVG erhalten bleiben (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - BAGE 43, 173, 183 = AP, aaO, zu II 3 c der Gründe).

  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 344/85

    Anrechnung von Unfallrenten bei der Rentenberechnung - Ausgleich immaterieller

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86
    Das gilt, wenn eine Gesamtversorgung zugesagt ist, aber auch dann, wenn die Versorgungsordnung lediglich eine Höchstbegrenzungsklausel enthält, ohne bei der Bemessung der betrieblichen Versorgungsleistung direkt auf der Versorgungslücke zwischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und den Einkünften des aktiven Arbeitnehmers aufzubauen (Urteil vom 24. März 1987 - 3 AZR 344/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 24. März 1987 (3 AZR 344/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) es als zweifelhaft bezeichnet hat, ob während des aktiven Dienstes bezogene Unfallrenten anrechenbar sind, ging es um eine andere Fragestellung, nämlich darum, ob der Kläger durch den im Arbeitsverhältnis erlittenen Unfall eine Minderung seines Verdienstes hinnehmen mußte, so daß das Bemessungsentgelt als Grundlage der Rentenberechnung absank.

  • BAG, 22.09.1969 - 3 AZR 113/69

    Ruhegeldregelung - Sozialversicherungsrente - Anrechnung auf Versorgungsbezüge -

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86
    Daher ist es nicht geboten, bei der Anrechnung der Rente den Beitragsabzug zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 22. September 1969 - 3 AZR 113/69 - AP Nr. 140 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 504/78

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anrechnung von Renten - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86
    Er bezieht sich auf das entsprechende Urteil des Senats vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 297 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 504/78] = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG), von dem der Senat jedoch inzwischen durch das Urteil vom 19. Juli 1983 (aa0) wieder abgerückt ist.
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81

    Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86
    Dies führt nämlich nicht in allen Fällen dazu, daß der anrechnungsfreie Teil der Unfallrente dem Versorgungsberechtigten erhalten bleibt (vgl. hierzu BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86
    Dem Kläger wird allerdings darin beizupflichten sein, daß die gesetzliche Unfallrente bei leichteren und selbst mittelschweren Unfällen ein entgangenes Schmerzensgeld ganz oder weitgehend aufwiegt und bei den heutigen Verhältnissen bestimmte Lohneinbußen in der Regel nicht festzustellen sein werden (BVerfGE 34, 118 = AP Nr. 6 zu § 636 RVO, zu C I 4 der Gründe).
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 23. Februar 1988 (- 3 AZR 100/86 -) , 6. Juni 1989 (- 3 AZR 668/87 -) , 5. September 1989 (- 3 AZR 654/87 -) und 26. März 1996 (- 3 AZR 1023/94 -) kann der Kläger nichts anderes ableiten.
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Aus den Entscheidungen des Senats vom 23. Februar 1988 (- 3 AZR 100/86 -) , 6. Juni 1989 (- 3 AZR 668/87 -) , 5. September 1989 (- 3 AZR 654/87 -) und 26. März 1996 (- 3 AZR 1023/94 -) kann der Kläger ebenfalls nichts anderes ableiten (vgl. BAG 19. Juli 2016 -  3 AZR 134/15 - Rn. 67, BAGE 155, 326) .
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe in gleicher Weise zur Anrechnung der Verletztenrente bei von Gesamtversorgungssystemen zu schließenden Versorgungslücken geurteilt (BAG, Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 = NJW 1984, 83; Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 = NZA 1988, 609).

    Der an anderer Stelle in der Rechtsprechung entwickelte Gedanke, dass die Verletztenrente neben dem Lebensführungsaufwand auch einen Ausgleich eines durch die Körperschäden bedingten Mehrbedarfs (etwa in Höhe einer Grundrente nach dem BVG) beinhalte (vgl BSGE 71, 299, 302 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2; BAG, Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 = NJW 1984, 83, 84; BAG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 = NZA 1988, 609, 610), kann nicht dazu führen, in diesem Umfang von einer Gleichartigkeit zwischen Verletztenrente und HLU abzusehen.

  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des

    Der tatsächliche Funktionswandel der Verletztenrente hatte (über die bereits angeführten Fundstellen hinaus) auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts Berücksichtigung gefunden (vgl. BSGE 60, 128, 132; 71, 299 ff.; BSG, SozR 4480 § 27 RehaAnO Nr. 4; BAGE 43, 173, 183; BAG, VersR 1988, 865 ff.; 1990, 504 ff.).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer besondere Abgabenbelastungen abzunehmen (vgl. dazu auch die Rechtsprechung des BAG zur Berücksichtigung des Krankenversicherungsbeitrags für Renten, 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 26 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 18, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87

    Anrechnung einer Unfallrente auf die Betriebsrente - Teilweise Nichtanrechnung

    Dementsprechend hat der Senat auch in seinem Urteil vom 23. Februar 1988 (- 3 AZR 100/86 - AP Nr. 26 zu § 5 BetrAVG) hinsichtlich der Richtlinien der auch im Streitfall beklagten Unterstützungskasse ausgeführt, daß die vollständige Anrechnung der Unfallrente gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstößt.

    Bei der Bildung von Gruppen nach abstrakten Merkmalen muß das Interesse des Arbeitgebers anerkannt werden, eine Vielzahl von Fällen, die sich nur in Einzelheiten voneinander unterscheiden, einheitlich zu regeln (Urteil des Senats vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 -, aaO, zu I 2b der Gründe m.w.N.).

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Aus den Entscheidungen des Senats vom 23. Februar 1988 (- 3 AZR 100/86 -) , 6. Juni 1989 (- 3 AZR 668/87 -) , 5. September 1989 (- 3 AZR 654/87 -) und 26. März 1996 (- 3 AZR 1023/94 -) kann der Kläger ebenfalls nichts anderes ableiten (vgl. BAG 19. Juli 2016 -  3 AZR 134/15 - Rn. 67, BAGE 155, 326) .
  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 578/96

    Rentenfähiger Arbeitsverdienst und Provisionen

    Dieser Grundsatz gebietet auch, wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Eigenart zu unterscheiden (BAG Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 - AP Nr. 26 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 352/91

    Krankenversicherungsbeitrag der Rentner

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, den Krankenversicherungsbeitrag der Rentner bei der Berechnung der Betriebsrente außer Betracht zu lassen (BAG Urteil vom 22. September 1969 - 3 AZR 113/69 - AP Nr. 140 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 - AP Nr. 26 zu § 5 BetrAVG, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 14. Februar 1989, BAGE 61, 102, 105 f. [BAG 14.02.1989 - 3 AZR 313/87] = AP Nr. 23 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 b der Gründe; vgl. ferner LAG Hamm, Urteil vom 16. Juli 1985 - 6 Sa 907/85 BB 1985, 2327).
  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87

    Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze

    Der Senat hat es wiederholt abgelehnt, den Krankenversicherungsbeitrag der Rentner zu berücksichtigen (zuletzt für Anrechnungsklauseln Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 -, zu II 1 der Gründe, DB 1988, 1274, 1276, m. w. N.).
  • ArbG Berlin, 19.05.2009 - 33 Ca 21727/08
  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 654/87

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung anderer Leistungen - Konkretisierung

  • LSG Hessen, 12.12.2001 - L 3 U 578/98

    Verletztenrente - anrechenbares Einkommen - Sozialhilfeleistung - voller Umfang -

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2019 - 6 Sa 760/18

    Zulässigkeit der Anrechnung der Verletztenrente auf die Betriebsrente

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2018 - 7 Sa 466/17

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des betriebsrentenfähigen Einkommens -

  • KG, 09.07.2001 - 12 U 636/00

    Gesetzliche Rentenversicherung; Gesamtgläubigerausgleich; Arbeitsunfall;

  • LAG Köln, 30.08.2005 - 13 Sa 652/05

    Auslegung einer Versorgungsrichtlinie zur Anrechnung anderer

  • LAG Köln, 30.08.2005 - 13 (12) Sa 651/05

    Berechnung einer Betriebsrente mit Gesamtversorgungscharakter bei Anrechnung

  • BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 494/88

    Anspruch auf einen Zuschuss zum Altersruhegeld - Maßgeblichkeit der Nettorente

  • LAG Köln, 16.12.1997 - 9 Sa 511/97

    Rechtmäßigkeit der Kürzung der betrieblichen Altersversorgung entsprechend den

  • BAG, 06.04.1993 - 3 AZR 527/22

    Rechtmäßigkeit der Zugrundelegung der Rente aus der gesetzlichen

  • BAG, 06.04.1993 - 3 AZR 527/92
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