Rechtsprechung
BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Verschlechternde Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgungsregelung für betriebliche Altersversorgung in Gesamtbetriebsvereinbarung; Versorgungslücken im Alter; Private Vorsorge; Versorgungszusage aufgrund betrieblicher Übung der Rechtsvorgängerin; Ablösung von Rechten aus einer Gesamtzusage durch ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1 (Ablösung); BGB § 151; ZPO § 256
Betriebliche Altersversorgung - Verschlechternde Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks; Ablösende Betriebsvereinbarung im Betriebsrentenrecht; Gesamtzusage und betriebliche Übung; Ablösbarkeit eines Anspruchs aus betrieblicher Übung durch Betriebsvereinbarung; ... - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ablösbarkeit eines Anspruchs aus betrieblicher Übung durch Gesamtbetriebsvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 15.11.2000 - 10h Ca 10344/99
- LAG Bremen, 22.08.2001 - 2 Sa 12/01
- BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02
Papierfundstellen
- BAGE 105, 212
- NZA 2004, 1099
- BB 2004, 945
- DB 2004, 327
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 23.10.2001 - 3 AZR 74/01
Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02
Von der sich hieraus ergebenden Unwirksamkeit verschlechternder Kollektivregelungen gegenüber vertraglichen Ansprüchen aus betrieblicher Übung oder Gesamtzusage läßt die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42; zuletzt Senat 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, 192 ff.) nur drei Ausnahmen zu: Verschlechternde Ablösungen sind möglich, wenn in der einzelvertraglichen Rechtsgrundlage selbst eine Möglichkeit für eine kollektivrechtliche Verschlechterung eröffnet worden ist; dasselbe gilt, wenn die kollektivvertragliche Neuregelung sich bei kollektiver Gesamtbetrachtung als nicht ungünstiger darstellt, als das aus gebündeltem Individualverhalten erwachsene betriebliche Recht, und schließlich dann, wenn Gesamtzusage, vertragliche Einheitsregelung oder betriebliche Übung auf Grund einer wesentlichen Störung in ihrer Geschäftsgrundlage ihre Verbindlichkeit verloren haben und hierdurch der Bedarf für eine betriebliche Neuregelung begründet worden ist.Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. Oktober 2001 (- 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, 195) bereits die Möglichkeit angesprochen, eine Anwendung des kollektiven Günstigkeitsvergleichs könne voraussetzen, daß das Unternehmen, in welchem die abgelöste Altregelung galt, und das Unternehmen, in dem die ablösende Neuregelung gelten soll, zumindest in der Grundstruktur identisch seien.
Je nach dem, ob die Neuregelung in bereits erdiente Besitzstände, in eine erdiente Dynamik oder in die eingeräumte Möglichkeit, noch dienstzeitabhängige Zuwächse zu erdienen eingreifen will, bedarf es zu deren Rechtfertigung zwingender, triftiger oder doch zumindest sachlich-proportionaler Eingriffsgründe (BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 298 f.; 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, 196; jeweils mwN).
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02
Das in der Gesamtzusage liegende Angebot wird über § 151 BGB ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 55; zuletzt Senat 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 -, zu I 1 der Gründe; Preis Arbeitsrecht S. 155).Von der sich hieraus ergebenden Unwirksamkeit verschlechternder Kollektivregelungen gegenüber vertraglichen Ansprüchen aus betrieblicher Übung oder Gesamtzusage läßt die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42; zuletzt Senat 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, 192 ff.) nur drei Ausnahmen zu: Verschlechternde Ablösungen sind möglich, wenn in der einzelvertraglichen Rechtsgrundlage selbst eine Möglichkeit für eine kollektivrechtliche Verschlechterung eröffnet worden ist; dasselbe gilt, wenn die kollektivvertragliche Neuregelung sich bei kollektiver Gesamtbetrachtung als nicht ungünstiger darstellt, als das aus gebündeltem Individualverhalten erwachsene betriebliche Recht, und schließlich dann, wenn Gesamtzusage, vertragliche Einheitsregelung oder betriebliche Übung auf Grund einer wesentlichen Störung in ihrer Geschäftsgrundlage ihre Verbindlichkeit verloren haben und hierdurch der Bedarf für eine betriebliche Neuregelung begründet worden ist.
- LAG Bremen, 22.08.2001 - 2 Sa 12/01
Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 22. August 2001 - 2 Sa 12/01 - wird zurückgewiesen.Auf die Anschlußrevision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 22. August 2001 - 2 Sa 12/01 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin zurückgewiesen hat.
- BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80
Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …
Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02
aa) Der Senat hat zwar entschieden, das Ziel, ein vorhandenes Versorgungswerk erheblich auszudehnen und auch solche Betriebe einzubeziehen, in denen es bisher keine oder nur eine schlechtere betriebliche Altersversorgung gab, liege im kollektiven Interesse der Gesamtbelegschaft und rechtfertige bei einer gleichzeitigen Erweiterung des Dotierungsrahmens Eingriffe in künftige Zuwächse (8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 343). - BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95
Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02
Je nach dem, ob die Neuregelung in bereits erdiente Besitzstände, in eine erdiente Dynamik oder in die eingeräumte Möglichkeit, noch dienstzeitabhängige Zuwächse zu erdienen eingreifen will, bedarf es zu deren Rechtfertigung zwingender, triftiger oder doch zumindest sachlich-proportionaler Eingriffsgründe (BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 298 f.; 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, 196; jeweils mwN). - BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02
Ihr Antrag dient der Klärung ihrer Versorgungssituation zu einem Zeitpunkt, in welchem sie noch in der Lage ist, etwa deutlich werdende Versorgungslücken im Alter durch private Vorsorge zu schließen (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 239). - BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01
Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und …
Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02
a) Ein Rechtsanspruch aus betrieblicher Übung, der in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG nF (= § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG aF) gesetzlich anerkannt ist, entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wenn ein Arbeitgeber durch gleichförmiges und mehrfach wiederholtes Verhalten bei den Arbeitnehmern das schützenswerte Vertrauen darauf begründet, ihnen werde die betreffende Leistung auch in Zukunft gewährt, der Arbeitgeber wolle sich durch dieses Verhalten auch entsprechend für die Zukunft verpflichten (zB Senat 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1, zu B I der Gründe; 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende …
Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02
Das in der Gesamtzusage liegende Angebot wird über § 151 BGB ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 55; zuletzt Senat 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 -, zu I 1 der Gründe; Preis Arbeitsrecht S. 155). - BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95
Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst
Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02
a) Ein Rechtsanspruch aus betrieblicher Übung, der in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG nF (= § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG aF) gesetzlich anerkannt ist, entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wenn ein Arbeitgeber durch gleichförmiges und mehrfach wiederholtes Verhalten bei den Arbeitnehmern das schützenswerte Vertrauen darauf begründet, ihnen werde die betreffende Leistung auch in Zukunft gewährt, der Arbeitgeber wolle sich durch dieses Verhalten auch entsprechend für die Zukunft verpflichten (zB Senat 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1, zu B I der Gründe; 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B I 1 der Gründe).
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der …
Das Landesarbeitsgericht wird dann zu prüfen haben, ob das von der Beklagten angezogene Vereinheitlichungsinteresse einen Eingriff auf dieser Stufe rechtfertigen könnte (vgl. BAG 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - Rn. 67, BAGE 105, 212) . - BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05
Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab
Das in der Gesamtzusage liegende Angebot wird gemäß § 151 BGB ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrages (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 55; 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - BAGE 105, 212 mwN). - BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung
Das in der Gesamtzusage liegende Angebot, dessen ausdrückliche Annahme gemäß § 151 BGB entbehrlich ist (vgl. Senat 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - AP BGB § 157 Nr. 15 = EzA BGB § 133 Nr. 22), wird ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - BAGE 105, 212).
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08
Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf …
Es geht um die Feststellung, auf welcher Rechtsgrundlage das betriebsrentenrechtliche Rechtsverhältnis der Parteien abzuwickeln ist (vgl. BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - zu A der Gründe, BAGE 68, 248; 19. November 2002 - 3 AZR 167/02 - zu A I der Gründe, BAGE 104, 1; 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu A der Gründe, BAGE 105, 212; 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 16, BAGE 125, 11).Beide Rechtsinstitute unterscheiden sich nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Vertragstheorie (vgl. nur 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4) im Wesentlichen nur dadurch, dass es bei einer Gesamtzusage einer ausdrücklichen Erklärung an die Belegschaft oder einen Teil von ihr bedarf (vgl. 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 212).
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
Mit einem Vereinheitlichungsinteresse kann also nicht die Kürzung des Dotierungsrahmens gerechtfertigt werden (zur Wahrung des Dotierungsrahmens siehe auch BAG 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu B II2 b aa der Gründe, BAGE 105, 212) . - BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
Von der sich hieraus ergebenden Unwirksamkeit verschlechternder Kollektivregelungen gegenüber vertraglichen Ansprüchen, die auf eine arbeitsvertragliche Einheitsregelung zurückgehen, lässt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (…seit 16. September 1986 - GS 1/82 - aaO;… 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - aaO) nur drei Ausnahmen zu: Verschlechternde Ablösungen sind möglich, wenn in der einzelvertraglichen Rechtsgrundlage selbst eine Möglichkeit für eine kollektivrechtliche Verschlechterung eröffnet worden ist; dasselbe gilt, wenn die kollektivvertragliche Neuregelung sich bei kollektiver Gesamtbetrachtung als nicht ungünstiger darstellt als das aus der arbeitsvertraglichen Einheitsregelung resultierende Recht, und schließlich dann, wenn die vertragliche Einheitsregelung aufgrund einer wesentlichen Störung in ihrer Geschäftsgrundlage ihre Verbindlichkeit verloren hat und hierdurch der Bedarf für eine Neuregelung begründet wurde (vgl. BAG 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 105, 212) . - BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
Das Vereinheitlichungsinteresse ist grundsätzlich geeignet, einen sachlich-proportionalen Grund im Sinne des Drei-Stufen-Modells zur Ablösung von Versorgungsregelungen darzustellen (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 70, BAGE 141, 259; 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 105, 212; 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - zu B III 3 a der Gründe, BAGE 36, 327) . - BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03
Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern
Das in der Gesamtzusage liegende Angebot wird über § 151 BGB ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags (statt aller: BAG 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - BAGE 105, 212, zu B I 1 a der Gründe mwN). - BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe
Da auch Ansprüche aus betrieblicher Übung vertraglicher Natur sind (dazu Senat 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - BAGE 105, 212, zu B I 2 d der Gründe; BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - BAGE 106, 345, zu A II 2 c bb (1) der Gründe), sind vorher möglicherweise auf dieser Grundlage entstandene Rechte auf Anpassung des PHB mit der neuen Vereinbarung aufgehoben worden.Allerdings kann ein Arbeitgeber, der durch interne Regelungen eine Praxis begründet, die Voraussetzungen einer betrieblichen Übung erfüllen, soweit die interne Regelung auch praktiziert wird (vgl. Senat 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - BAGE 105, 212, zu B I 2 der Gründe).
- BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02
Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung
Der Senat muß sich mit ihr und den zwischenzeitlich deutlich gewordenen Anwendungsproblemen des kollektiven Günstigkeitsvergleichs (vgl. etwa 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, 194 f.; 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zVv., zu B II 1 b der Gründe) nicht im einzelnen auseinandersetzen. - BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16
Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 91/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
- LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 140/09
Mitbestimmungsfreie Entlohnung neueingestellter und nicht gewerkschaftlich …
- BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 1045/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 451/13
Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage
- LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 146/09
Mitbestimmungsfreie Entlohnung neueingestellter und nicht gewerkschaftlich …
- LAG Köln, 14.09.2006 - 10 (5) Sa 1562/05
Ablösende Betriebsvereinbarung; Altersversorgung; "Zuckerbeamte"
- LAG Brandenburg, 09.03.2004 - 2 Sa 156/03
Keine betriebliche Übung bei konkludenter Provisionsabrede
- LAG Hamm, 17.12.2004 - 10 Sa 1161/04
Tarifvertrag, Anwendbarkeit
- ArbG Düsseldorf, 19.11.2021 - 7 Ca 1612/21
Berechnung einer Sozialplanabfindung - Regelungsabrede
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 25 Sa 1900/10
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung - Kenntnisnahme eines Aushangs - …
- LAG Hamm, 15.04.2005 - 10 Sa 1893/04
Tarifvertrag Anwendbarkeit
- ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 11 Ca 2171/21
- ArbG Düsseldorf, 20.10.2021 - 14 Ca 2457/21
- ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 11 Ca 2170/21
- LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07
Ersetzung der Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvrtrages durch eine …
- LAG Hamm, 30.11.2005 - 18 Sa 1345/05
Überstundenvergütung, Darlegungs- und Beweislast, Urlaubsabgeltung, Verfristung
- ArbG Düsseldorf, 20.10.2021 - 14 Ca 2454/21
- ArbG Düsseldorf, 30.09.2021 - 10 Ca 2167/21
Gesamtzusage - ausdrückliche Erklärung - Schweigen auf Personalversammlung - …
- LAG Düsseldorf, 02.02.2006 - 11 (7) Sa 687/05
Prüfungsmaßstab bei Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch Umstellung …
- ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 14 Ca 4745/11
Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung nach …
- ArbG Düsseldorf, 10.01.2022 - 6 Ca 1607/21
- LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 Sa 1346/09
Unbegründete Bonusklage bei Bonuszusage an ausgewählte Beschäftigte
- LAG Niedersachsen, 11.12.2009 - 10 Sa 51/09
Unbegründete Klage auf zusätzliches Urlaubsgeld; Unsubstantiierte Darlegungen des …
- LAG Köln, 14.09.2006 - 10 Sa 289/05
Zum pensionsfähigen Gehalt gehört nicht der vom Arbeitgeber übernommene …
- ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 11 Ca 2168/21
- ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 11 Ca 2171/2
- LAG Köln, 10.01.2011 - 5 Sa 1159/10
Auslegung einer Gesamtzusage zur Besitzstandswahrung bei Aufstieg in eine höhere …
- ArbG Münster, 03.02.2017 - 4 Ca 1203/16
Festlegung des Rosenmontags als Arbeitstag in einer Betriebsvereinbarung; …
- ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - 8 Ca 8343/06
- ArbG Hamburg, 22.09.2011 - 21 Ca 75/11
Gesamtzusage - Vorruhestandsvereinbarung