Rechtsprechung
   BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7556
BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99 (https://dejure.org/2000,7556)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2000 - 3 AZR 102/99 (https://dejure.org/2000,7556)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2000 - 3 AZR 102/99 (https://dejure.org/2000,7556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Höchstbegrenzungsklausel und zeitratierliche Kürzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Absenkung der Höchstgrenze der Betriebsrente bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor Eintritt eines Versorgungsfalls; Zeitanteilige Kürzung der Betriebsrente nach § 2 Abs. 1 BetrAVG; Berufung auf die Unklarheitenregel; Unrichtige Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99
    Dabei handelt es sich weder um ein abstraktes noch um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, sondern lediglich um eine Wissenserklärung, an deren Inhalt der Arbeitgeber nicht gebunden ist (ständige Rechtsprechung des Senats 8. November 1983 - 3 AZR 511/81 - AP BetrAVG § 2 Nr. 3, zu II der Gründe; vgl. ua. 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - BAGE 87, 249, 255 f.).

    Er ist berechtigt und verpflichtet, die Betriebsrente im Versorgungsfall nach den maßgeblichen Versorgungsbestimmungen korrekt zu berechnen (BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - BAGE 87, 249, 256).

  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 177/82

    Haushaltsstrukturgesetz nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99
    Sie wäre im Revisionsverfahren nach § 561 Abs. 1 ZPO auch unzulässig (vgl. ua. BAG 10. April 1957 - 4 AZR 384/54 - BAGE 4, 149, 152; 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - BAGE 40, 355, 357).
  • BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 511/81

    Auskunft - Abstraktes Schuldanerkenntnis - DeklaratorischesSchuldanerkenntnis

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99
    Dabei handelt es sich weder um ein abstraktes noch um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, sondern lediglich um eine Wissenserklärung, an deren Inhalt der Arbeitgeber nicht gebunden ist (ständige Rechtsprechung des Senats 8. November 1983 - 3 AZR 511/81 - AP BetrAVG § 2 Nr. 3, zu II der Gründe; vgl. ua. 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - BAGE 87, 249, 255 f.).
  • BAG, 07.08.1967 - 3 AZR 493/65

    Zusätzliche Altersversorgung - Zusätzliche Hinterbliebenenversorgung -

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99
    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Arbeitgeber lediglich eine tatsächliche oder vermeintliche Pflicht erfüllen wollte (vgl. ua. BAG 7. August 1967 - 3 AZR 493/65 - BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 121, zu 2 a der Gründe; 13. August 1980 - 5 AZR 325/78 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 8, zu III 1 a der Gründe; 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Brotindustrie Nr. 1).
  • BGH, 18.12.1968 - IV ZR 522/68

    Versagung des Versicherungsschutzes wegen unterlassener Informierung über einen

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99
    § 448 ZPO ist nicht anwendbar, wenn sich die Parteibehauptungen gänzlich beweislos gegenüberstehen (vgl. ua. BAG 20. Oktober 1967 - 3 AZR 385/66 - AP BGB § 138 Nr. 27, zu III 1 c der Gründe; BGH 18. Dezember 1968 - IV ZR 522/68 - VersR 1969, 220).
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99
    Bereits in den Urteilen vom 12. November 1991 (- 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, 25) und vom 28. Juli 1998 (- 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 278 f.) hat der Senat darauf hingewiesen, daß diese Auslegungsregel die Berechnung von Teilrenten bei vorgezogenem Ruhestand betrifft und sich nicht auf das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor Eintritt eines Versorgungsfalls bezieht.
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99
    a) Der Senat hat zu § 6 BetrAVG folgende Auslegungsregel entwickelt: Eine Höchstbegrenzungsklausel ist im Zweifel so auszulegen, daß Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind und die so ermittelten Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (vgl. ua. BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP BetrAVG § 6 Nr. 12, zu II 2 c der Gründe; 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP BetrAVG § 6 Nr. 18 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 14, zu I 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54

    Sparkassenangestellter - Dienstvertrag - Schuldhafte Verletzung -

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99
    Sie wäre im Revisionsverfahren nach § 561 Abs. 1 ZPO auch unzulässig (vgl. ua. BAG 10. April 1957 - 4 AZR 384/54 - BAGE 4, 149, 152; 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - BAGE 40, 355, 357).
  • BAG, 20.10.1967 - 3 AZR 385/66

    Buchhalter - Schweigegeld - Rechtsmißbrauch - Sittenwidrigkeit des Vertrages -

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99
    § 448 ZPO ist nicht anwendbar, wenn sich die Parteibehauptungen gänzlich beweislos gegenüberstehen (vgl. ua. BAG 20. Oktober 1967 - 3 AZR 385/66 - AP BGB § 138 Nr. 27, zu III 1 c der Gründe; BGH 18. Dezember 1968 - IV ZR 522/68 - VersR 1969, 220).
  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96

    Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwenrente nach Scheidung einer Zweitehe

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99
    Sie kommt nur dann zum Zuge, wenn nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bestehen bleibt (BAG 16. April 1997 - 3 AZR 28/96 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 5, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 19 Sa 33/98

    Streitigkeit über die Berechnung einer Betriebsrente; Auslegung einer

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 155/87

    Entstehung individueller Rechte aus betrieblicher Übung - Einverständnis mit der

  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Das gilt auch für den vorliegenden Fall, der ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei vorgezogener Inanspruchnahme der Betriebsrente betrifft (vgl. BAG 21. März 2000 - 3 AZR 102/99 -, zu 1 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 20.06.2012 - 12 Sa 801/12

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung

    Eine unrichtige Auskunft stellt eine Pflichtverletzung dar, die gemäß § 280 Abs. 1 BGB zu einem Schadensersatzanspruch führen kann (BAG 24.05.1974 - 3 AZR 422/73, AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt VBL; BAG 08.11.1983 a.a.O. Rn. 35; BAG 13.11.1984 - 3 AZR 255/84, AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen Rn. 16; BAG 21.03.2000 - 3 AZR 102/99, juris Rn. 41; Granetzny, Die Informationspflichten von Arbeitgebern gegenüber Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgung, 2011 S. 187).

    Es handelt sich bei dem Schadensersatzanspruch auf das negative Interesse aufgrund falscher Auskunft oder unterbliebener Auskunft um einen anderen Streitgegenstand (vgl. BAG 21.03.2000 - 3 AZR 102/99, juris Rn. 41).

  • LAG Düsseldorf, 28.05.2014 - 12 Sa 1475/13

    Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Über einen möglichen Vertrauensschaden wegen unterbliebener oder falscher Auskunft als eigenständigen Streitgegenstand (vgl. dazu BAG 21.03.2000 - 3 AZR 102/99, juris Rn. 41) hat die Kammer nicht entschieden.
  • LAG Hamm, 20.11.2001 - 6 Sa 924/00

    Höhe einer vorzeitigen Altersleistung; Altersrente für Schwerbehinderte;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 251/13

    Betriebsrente - bezifferte Höchstbegrenzungsklausel - vorzeitiges Ausscheiden -

    2 a) Nach seiner älteren Rechtsprechung, die vorliegend vom Arbeitsgericht herangezogen wurde, hatte das BAG zu § 6 BetrAVG folgende Auslegungsregel entwickelt: Eine Höchstbegrenzungsklausel ist im Zweifel so auszulegen, dass die fiktive Vollrente nach Erreichen der festen Altersgrenze zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und die so ermittelte Rente erst bei Unterschreiten der Höchstgrenze zu kürzen ist ("erst quotieren, dann limitieren": BAG vom 08.05.1990 - 3 AZR 341/88; vom 28.03.1995 - 3 AZR 900/94; vom 21.03.2000 - 3 AZR 102/99).
  • LAG Düsseldorf, 22.08.2012 - 12 Sa 1040/12

    Anspruch auf Pensionszusage - unrichtige Auskunft als Pflichtverletzung -

    Eine unrichtige Auskunft stellt eine Pflichtverletzung dar, die gemäß § 280 Abs. 1 BGB zu einem Schadensersatzanspruch führen kann (BAG 24.05.1974 - 3 AZR 422/73, AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt VBL; BAG 08.11.1983 a.a.O. Rn. 35; BAG 13.11.1984 - 3 AZR 255/84, AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen Rn. 16; BAG 21.03.2000 - 3 AZR 102/99, juris Rn. 41; Granetzny, Die Informationspflichten von Arbeitgebern gegenüber Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgung, 2011 S. 187).
  • LAG Köln, 31.05.2006 - 8 Sa 1586/05

    Bei beendeten und neu begründeten Beschäftigungsverhältnissen mit neuen

    Nach ständiger Rechtsprechung zu § 2 Abs. 3 BetrAVG (a. F.) liegt in einer derartigen Auskunft eines Arbeitgebers kein eigenständiges abstraktes Schuldversprechen; eine solche Anwartschaftsauskunft ist auch kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (BAG Urteil vom 21.03.2000 - 3 AZR 102/99 - n. v.; Urteil vom 09.12.1997 - 3 AZR 695/96 - AP Nr. 27 zu § 2 BetrAVG).
  • ArbG Köln, 04.02.2014 - 12 Ca 4617/13
    Dabei handelt es sich weder um ein abstraktes noch um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, sondern lediglich um eine Wissenserklärung, an deren Inhalt der Arbeitgeber nicht gebunden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zum Beispiel BAG vom 21.03.2000 - 3 AZR 102/99 -, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht