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   BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99   

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BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 (https://dejure.org/2000,1464)
BAG, Entscheidung vom 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 (https://dejure.org/2000,1464)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 (https://dejure.org/2000,1464)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16
    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 16 Abs. 2 Nr. 2
    Anpassung im Rahmen der reallohnbezogenen Obergrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 1076
  • BB 2001, 1854
  • DB 2001, 2506
  • JR 2002, 44
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats erfordern die Belange der Versorgungsempfänger dann keinen vollen Ausgleich der Teuerungsrate, wenn die durchschnittlichen Nettoverdienste innerhalb des Unternehmens oder eines typischen Teils der Belegschaft geringer gestiegen sind als der maßgebliche Preisindex (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 104, 105).

    Wenn Arbeitnehmer zu Gruppen zusammengefaßt wurden, mußte es sich um "typische Teile der Belegschaft handeln" (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - aaO; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - aaO).

    Für die Entwicklung der Nettolöhne kommt es nicht auf die individuellen Steuer- und Beitragssätze des einzelnen Versorgungsberechtigten an (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; ebenso ua. Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 16 Rn. 152; Höfer BetrAVG Stand: Juli 2000 § 16 Rn. 3476; Schaub Arbeitsrechts-Handbauch 9. Aufl. § 81 Rn. 271).

  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87

    Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats erfordern die Belange der Versorgungsempfänger dann keinen vollen Ausgleich der Teuerungsrate, wenn die durchschnittlichen Nettoverdienste innerhalb des Unternehmens oder eines typischen Teils der Belegschaft geringer gestiegen sind als der maßgebliche Preisindex (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 104, 105).

    Wenn Arbeitnehmer zu Gruppen zusammengefaßt wurden, mußte es sich um "typische Teile der Belegschaft handeln" (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - aaO; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - aaO).

    Der Senat hat zwar bisher die auf Nettobasis errechnete Obergrenze auf die Bruttobetriebsrente angewandt und es wiederholt abgelehnt, den Krankenversicherungsbeitrag der Betriebsrentner zu berücksichtigen (vgl. ua. BAG 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 26 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17, zu II 1 der Gründe; 14. Februar 1989 - 3 AZR 191/87 - BAGE 61, 102, 106 f.).

  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 191/87

    Rente - Betriebsrente - Anpassung - Verweigerung - Konzern -

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99
    Der Senat hat zwar bisher die auf Nettobasis errechnete Obergrenze auf die Bruttobetriebsrente angewandt und es wiederholt abgelehnt, den Krankenversicherungsbeitrag der Betriebsrentner zu berücksichtigen (vgl. ua. BAG 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 26 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17, zu II 1 der Gründe; 14. Februar 1989 - 3 AZR 191/87 - BAGE 61, 102, 106 f.).

    Die rechnerische Differenz ist vernachlässigt worden, weil in der Regel nur minimale Abweichungen entstanden (vgl. BAG 14. Februar 1989 aaO).

  • LAG Berlin, 10.11.1998 - 12 Sa 79/98

    Korrekte Anpassung einer Betriebsrente; Entscheidung des Arbeitgebers nach

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99
    3 AZR 103/99 12 Sa 79/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 10. November 1998 - 12 Sa 79/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 28. Juli 1998 (- 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 274) ausgeführt hat, sind auch zum Ausgleich der auf die Betriebsrenten entfallenden Steuern und Abgaben Pauschalierungen zulässig.
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99
    Dabei kommt es auf die Veränderung des Preisindex an, den das Statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (vgl. ua. BAG 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 3, 4 mwN).
  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86

    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99
    Der Senat hat zwar bisher die auf Nettobasis errechnete Obergrenze auf die Bruttobetriebsrente angewandt und es wiederholt abgelehnt, den Krankenversicherungsbeitrag der Betriebsrentner zu berücksichtigen (vgl. ua. BAG 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 26 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17, zu II 1 der Gründe; 14. Februar 1989 - 3 AZR 191/87 - BAGE 61, 102, 106 f.).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99
    Dabei kommt es auf die Veränderung des Preisindex an, den das Statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (vgl. ua. BAG 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 3, 4 mwN).
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Entscheidend ist, ob die getroffenen Anpassungsentscheidungen im Ergebnis billigem Ermessen entsprechen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 b der Gründe; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 -AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu II 8 der Gründe).

    Auch insoweit hat der Gesetzgeber in § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG nF im Wesentlichen die Rechtsprechung des Senats übernommen (vgl. 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 -BAGE 36, 39, 50 f.; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - und - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 und 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35 und 36).

    Bereits die Rechtsprechung zu § 16 BetrAVG aF hatte aus Gründen der Praktikabilität, insbesondere zur Verwaltungsvereinfachung auf eine Individualisierung verzichtet (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 51; 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 c der Gründe).

    Nach § 16 BetrAVG aF hatten die Arbeitgeber bei der Festlegung der maßgeblichen Vergleichsgruppe aktiver Arbeitnehmer einen weitgehenden Gestaltungsspielraum (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 a bb der Gründe).

    Insbesondere müssen klare, verdienstbezogene Abgrenzungskriterien die Gruppenbildung als sachgerecht erscheinen lassen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - aaO, zu 2 a der Gründe).

    Entscheidend ist, ob die Leistungsbestimmung im Ergebnis der Billigkeit entspricht (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 b der Gründe; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu II 8 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2003 - 20 Sa 13/03

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ermittlung der reallohnbezogenen

    Wenn Arbeitnehmer zu Gruppen zusammengefasst wurden, musste es sich um "typische Teile der Belegschaft" handeln (BAG, Urteil v. o.a., BAG, Urteil v. 10.09.2002 - 3 AZR 593/01 - a.a.O.; Urteil v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - AP Nr. 44 zu § 16 BetrAVG; Urteil v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - AP Nr. 23 zu § 16 BetrAVG; Urteil v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG).

    Insoweit hat sich inhaltlich nichts geändert (BAG, Urteil v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - a.a.O.).

    Die Gerichte haben nicht zu prüfen, ob eine andere Einteilung in ihren Augen gerechter oder zweckmäßiger wäre (BAG, Urteil v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - AP Nr. 44 zu § 16 BetrAVG).

    Dementsprechend kommt es nicht darauf an, ob der Kläger und seine Ehefrau statt des Splittingtarifs den Einkommenssteuergrundtarif wählten (BAG, Urteil v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - a.a.O.).

    Im Urteil vom 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - a.a.O. unter 2 d) cc) (1) der Entscheidungsgründe) hat das BAG ausgeführt:.

    eee) Daraus ist nach Auffassung der erkennenden Kammer zu folgern, dass es sich bei der Lohnsteuerklasse um einen für die Berechnung der reallohnbezogenen Obergrenze nicht zu berücksichtigten sogenannten arbeitnehmerspezifischen Umstand (BAG, Urteil v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - a.a.O.), oder anders ausgedrückt: um einen bloßen statistischen Wert (BAG, Urteil v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 a.a.O.) handelt.

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 394/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Entscheidend ist, ob die getroffenen Anpassungsentscheidungen im Ergebnis billigem Ermessen entsprechen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 b der Gründe; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu II 8 der Gründe).

    Auch insoweit hat der Gesetzgeber in § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG nF im Wesentlichen die Rechtsprechung des Senats übernommen (vgl. 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 -BAGE 36, 39, 50 f.; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - und - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 und 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35 und 36).

    Bereits die Rechtsprechung zu § 16 BetrAVG aF hatte aus Gründen der Praktikabilität, insbesondere zur Verwaltungsvereinfachung auf eine Individualisierung verzichtet (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 51; 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 c der Gründe).

    Nach § 16 BetrAVG aF hatten die Arbeitgeber bei der Festlegung der maßgeblichen Vergleichsgruppe aktiver Arbeitnehmer einen weitgehenden Gestaltungsspielraum (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 a bb der Gründe).

    Insbesondere müssen klare, verdienstbezogene Abgrenzungskriterien die Gruppenbildung als sachgerecht erscheinen lassen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - aaO, zu 2 a der Gründe).

    Entscheidend ist, ob die Leistungsbestimmung im Ergebnis der Billigkeit entspricht (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 b der Gründe; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu II 8 der Gründe).

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    b) Der karrierebedingte Anteil der Gehaltssteigerungen muß nicht berücksichtigt werden (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 a bb (2) der Gründe).

    Dies dient nicht nur der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung (vgl. dazu BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 c der Gründe), sondern trägt auch dem Vereinheitlichungsziel des Konditionenkartells und damit den Besonderheiten des vorliegenden Versorgungssystems Rechnung.

    Folgerichtig kommt es auf die rechtstechnische Ausgestaltung der gesetzlichen Abgabenlast nicht an (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 d bb der Gründe).

    Eine unzulängliche Berechnungsmethode wäre zwar entgegen der Ansicht des Klägers dann unschädlich, wenn sich etwaige Fehler im Ergebnis nicht auswirken können (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 b der Gründe); denn entscheidend ist, ob die Leistungsbestimmung im Ergebnis der Billigkeit entspricht.

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    (2) Der karrierebedingte Anteil der Gehaltssteigerungen muss zwar nicht berücksichtigt werden (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 a bb (2) der Gründe).

    Da entscheidend ist, ob die Leistungsbestimmung im Ergebnis der Billigkeit entspricht, ist eine unzulängliche Berechnungsmethode dann, aber auch nur dann unschädlich, wenn sich etwaige Fehler im Ergebnis nicht auswirken können (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 b der Gründe; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu II 8 der Gründe).

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01

    Reallohnbezogene Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung

    Wenn das Unternehmen, das die zusätzlichen Mittel der Rentenanpassung erwirtschaften muß, schon seinen aktiven Arbeitnehmern eine Beteiligung an der wirtschaftlichen Entwicklung nur in einem Umfang zubilligt, der die allgemeine Verteuerung nicht oder nicht voll ausgleicht, können auch die Rentner nicht verlangen, besser gestellt zu werden (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 105; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 und 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 und 44 mit Anm. Blomeyer = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35 und 36; Blomeyer/Otto aaO § 16 Rn. 149 ff.; Höfer BetrAVG Band I Stand August 2001 § 16 Rn. 3476 f.).

    Eine Gruppenbildung war jedenfalls im Jahre 1995 auf der Grundlage des § 16 BetrAVG aF nicht erforderlich (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36).

    Sein Entscheidungsspielraum ist nicht überschritten, wenn klare, verdienstbezogene Abgrenzungskriterien die Gruppenbildung als sachgerecht erscheinen lassen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - aaO, zu 2 a der Gründe).

    Bei einem überdurchschnittlichen Lebensalter des Betriebsrentners könnte die Gruppe sogar völlig verschwinden (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36).

    Ein karrierebedingter oder auf einem besonderen persönlichen Einsatz beruhender Teil eingetretener Gehaltssteigerungen ist bei der im Rahmen des § 16 BetrAVG aF gebotenen typisierenden Berechnungsweise nicht zu berücksichtigen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - aaO, zu 2 a bb (2) der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2001 - 19 Sa 61/98

    Anpassung der Betriebsrente

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf es dann keines vollen Teuerungsausgleichs, wenn die durchschnittlichen Nettoverdienste der aktiven Belegschaft oder eines typischen Teils der aktiven Belegschaft innerhalb des Unternehmens geringer gestiegen sind, als der maßgebliche Preisindex (vgl. BAG Urteil vom 11.08.1981 -- 3 AZR 395/80 -- AP 11 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 14.02.1989 -- 3 AZR 313/87 -- AP Nr. 23 zu § 16 BetrAVG; zuletzt BAG Urteil vom 23.05.2000 -- 3 AZR 103/99 m.w.N. -- EzA -- SD 2001, Nr. 21 LS und in juris).

    Eine bestimmte Gruppenbildung war nicht geboten, der Arbeitgeber hat insoweit einen weitgehenden Entscheidungsspielraum (vgl. BAG Urteil vom 23.05.2000 a.a.O.).

    Zur maßgeblichen Belegschaft gehören deshalb auch die Arbeitnehmer, die erst nach dem Eintritt des Klägers in den Ruhestand eingestellt wurden (vgl. zur Begründung im einzelnen Bundesarbeitsgericht Urteil vom 23.05.2000 a.a.O.).

    Wenn aber der Arbeitgeber schon nicht durch leistungs- und karriereunabhängige Gehaltserhöhungen den Wert der Monatseinkommen der aktiven Belegschaft, auf die er noch angewiesen ist, erhalten kann, ist er auch nicht verpflichtet, die Betriebsrenten zu erhöhen (so zutreffend auch BAG Urteil vom 23.05.2000 a.a.O.).

    Der Nettoverdienst ist nach typisierten Vorgaben (Lohnsteuerklasse 3/0, Kirchensteuer, Sozialversicherungsabgaben) zu berechnen (vgl. BAG Urteil vom 23.05.2000 a.a.O.).

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 184/02

    Anspruch auf Zahlung einer angehobenen Betriebsrente - Bindungswirkung

    Der karrierebedingte Anteil der Gehaltssteigerungen muß nicht berücksichtigt werden (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 a bb (2) der Gründe).

    Dies dient nicht nur der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung (vgl. dazu BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 c der Gründe), sondern trägt auch dem Vereinheitlichungsziel des Konditionenkartells und damit den Besonderheiten des vorliegenden Versorgungssystems Rechnung.

    Folgerichtig kommt es auf die rechtstechnische Ausgestaltung der gesetzlichen Abgabenlast nicht an (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu2dbb der Gründe).

    Eine unzulängliche Berechnungsmethode wäre zwar entgegen der Ansicht des Klägers dann unschädlich, wenn sich etwaige Fehler im Ergebnis nicht auswirken können (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 249/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Beklagte zwar nicht gehindert, sich zur Begründung ihrer Anpassungsentscheidung auch auf weitere Berechnungen zur Ermittlung der reallohnbezogenen Obergrenze zu stützen; entscheidend ist, dass ihre Leistungsbestimmung - trotz etwaiger, zunächst unterlaufener Fehler bei der Ermittlung einer reallohnbezogenen Obergrenze - im Ergebnis der Billigkeit entspricht (vgl. dazu BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 2 der Gründe, BAGE 115, 353; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - zu II 8 der Gründe; 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - zu 2 b der Gründe) .

    Dieser hängt vom verfügbaren Einkommen ab (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - zu II 6 a der Gründe; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - zu III 2 a cc (1) der Gründe; 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - zu 2 d bb der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - 2 Sa 42/09

    Anpassung der Betriebsrente eines AT-Angestellten - Gruppenbildung -

    Die Gerichte haben nicht zu prüfen, ob eine andere Einteilung in ihren Augen gerechter oder zweckmäßiger wäre (BAG Urteil 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - AP Nr. 44 zu § 16 BetrAVG).

    Nach der Rechtsprechung des BAG konnte von einer ausreichenden Typik gesprochen werden, wenn üblicherweise Gemeinsamkeiten bestanden, die sich auf das Arbeitsentgelt auswirkten (BAG Urteil 23.05.2000, aaO).

    Die Grundsätze zur Bildung von Arbeitnehmergruppen sollen deshalb nach Ansicht des BAG auch im Rahmen des § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG bei den "vergleichbaren Arbeitnehmergruppen" herangezogen werden können (BAG Urteil 23.05.2000, aaO).

    Die außertariflichen und leitenden Angestellten weisen eine gegenüber den tariflichen Angestellten eigenständige Vergütungsentwicklung auf (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - aaO; BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12

    Betriebliche Altersversorgung - nachträgliche Anpassung der Betriebsrente -

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11

    Betriebsrentenanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Abweichung vom

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 460/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraftverlustes -

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 627/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2010 - 19 Sa 33/09

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze - beitragsorientierte

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 854/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 296/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • LAG Köln, 13.04.2012 - 5 Sa 354/11

    Maßstab für die Anpassung einer Betriebsrente

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 842/98

    Änderung der Dynamisierung laufender Betriebsrenten

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11

    Betriebsrente, Anpassung, Prüfungszeitraum (dreijähriger), Obergrenze,

  • LAG Niedersachsen, 14.12.2010 - 3 Sa 1188/09

    Ermittlung der reallohnbezogenen Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung;

  • ArbG Dortmund, 19.04.2008 - 7 Ca 5877/07

    Betriebliche Altersrente, Garantieanpassung, individuelle Anpassung,

  • LAG Düsseldorf, 11.12.2001 - 8 (3) Sa 525/01

    Ruhegeldanpassung; Leistungsordnung Bochumer Verband; reallohnbezogene Obergrenze

  • LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00

    Anpassung der Betriebsrente bei stillgelegtem einzelkaufmännischen Unternehmen

  • ArbG Essen, 22.01.2008 - 7 Ca 5210/06
  • ArbG Dortmund, 15.05.2008 - 3 Ca 6333/07
  • LAG Düsseldorf, 11.12.2001 - 8 Sa 183/01

    Ruhegeldanpassung; Leistungsordnung Bochumer Verband; reallohnbezogene Obergrenze

  • ArbG Mönchengladbach, 14.08.2008 - 4 Ca 3186/07

    Anpassung der Betriebsrente

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