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   BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79   

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https://dejure.org/1982,768
BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79 (https://dejure.org/1982,768)
BAG, Entscheidung vom 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79 (https://dejure.org/1982,768)
BAG, Entscheidung vom 06. April 1982 - 3 AZR 1079/79 (https://dejure.org/1982,768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbezahlter Sonderurlaub für Betriebsferien zwischen Weihnachtenund Neujahr - Feiertagsbezahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 255
  • NJW 1983, 70
  • MDR 1983, 84
  • JR 1983, 176
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 507/73

    Betriebsferien - Billigkeitskontrolle - Betriebsvereinbarung - Wartefrist für den

    Auszug aus BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79
    312, 318 f. r AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Betriebsferien, zu 3 a der Gründe, sou/ie BAG Urteil vom 30. Juni 1976 - 5 AZR 246/73 - AP Nr. 3 aaO, zu 3 a der Gründe; vgl. ferner Dersch/Neumann, BUrlG, 6. Aufl. § 7 Rz 34 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.05.1963 - 1 AZR 114/62

    Gesetzliche Feiertage - Anrechnung auf Urlaub - Feiertagslohn -

    Auszug aus BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79
    Abgesehen von der unbezahlten Freistellung sollte die Klägerin aber nicht schlechter stehen als alle anderen Arbeitnehmer der Beklagten, die ihren Anspruch auf Feiertagslohn trotz der Betriebsferien nicht verloren (BAG 14, 190 = AP Nr. 15 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) .
  • BAG, 21.12.1954 - 2 AZR 5/53

    Revision: Zulassung nach Inkrafttreten des ArbGG 1953;

    Auszug aus BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Feiertagsbezahlung besteht nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAG 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; 13, 220, 222 f. = AP Nr. 14 aaO, zu II 3 a der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

    Insofern lag der Sachverhalt in den vom Landesarbeitsgericht zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (13. August 1980 - 5 AZR 296/78 - AP BUrlG § 1 Unbezahlter Urlaub Nr. 1, zu II 2 c der Gründe; 6. April 1982 - 3 AZR 1079/79 - BAGE 38, 255, 257 f.) jeweils anders.
  • LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05

    Unangemessene Benachteiligung einer arbeitsvertraglichen Regelung

    Zur Begründung hat es sich zum einen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.04.1982 (3 AZR 1079/79) bezogen, zum anderen hält es die Ruhensvereinbarung in Nr. 2 der Zusatzvereinbarung nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB für rechtsunwirksam, da sie mit den wesentlichen Grundlagen der gesetzlichen Regelung im § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz nicht zu vereinbaren seien.

    Die diesen wirtschaftlichen Interessen Rechnung tragende Vereinbarung über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der durch Urlaub nicht ausgefüllten Schulferien regelt damit das Auftrags- und Beschäftigungsrisiko des Arbeitgebers, das nach § 615 BGB grundsätzlich bei diesem liegt (so BAG vom 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79 - DB 1982, 1676; vgl. auch BAG vom 13.08.1980 - 5 AZR 296/78 - DB 1981, 479 - jeweils zur Vereinbarung unbezahlten Urlaubs).

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 115/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses, AGB-Kontrolle

    Insofern lag der Sachverhalt in den vom Landesarbeitsgericht zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (13. August 1980 - 5 AZR 296/78 - AP BUrlG § 1 Unbezahlter Urlaub Nr. 1, zu II 2 c der Gründe; 6. April 1982 - 3 AZR 1079/79 - BAGE 38, 255, 257 f.) jeweils anders.
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