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   BAG, 09.09.1958 - 3 AZR 11/58   

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https://dejure.org/1958,689
BAG, 09.09.1958 - 3 AZR 11/58 (https://dejure.org/1958,689)
BAG, Entscheidung vom 09.09.1958 - 3 AZR 11/58 (https://dejure.org/1958,689)
BAG, Entscheidung vom 09. September 1958 - 3 AZR 11/58 (https://dejure.org/1958,689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ärztliches Sachverständigengutachten - Urkunde - Restitutionsklage - Rechtsanalogie - Rechtsschöpfung - Restitutionsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 6, 247
  • NJW 1958, 2133
  • MDR 1958, 954
  • DB 1958, 1302
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1951 - IV ZR 102/50

    Erbkundliches Gutachten. Restitutionsklage

    Auszug aus BAG, 09.09.1958 - 3 AZR 11/58
    Einer ausdehnenden Auslegung dieser Vorschriften sind enge Grenzen gesetzt, weil es sich dabei um Ausnahmevorschriften gegenüber der Absolutheit der Rechtskraftwirkung handelt, die im Interesse der Rechtssicherheit so weit wie möglich geschützt werden muß (ebenso RGZ 80, 240 für den Fall ärztlicher Gutachten Uber Unfallsfolgen; BGHZ 1, 218 für den Fall eines erbbiologischen Gutachtens).

    Die Präge, ob das in dieser Weise möglich ist, hat der Bundesgerichtshof in seiner bereits genannten Entscheidung vom 26, Februar 1951 (BGHZ 1, 218 2 5 / ) unentschieden gelassen.

  • BGH, 28.05.1951 - IV ZR 6/50

    Restitutionsklage. Geburtsurkunde

    Auszug aus BAG, 09.09.1958 - 3 AZR 11/58
    Von diesem Grundsatz hat die höchstrichterliche Rechtsprechung eine Ausnahme nur für nachträglich errichtete Geburtsurkunden anerkannt, weil und insofern aus ihnen mit Sicherheit auf in der Vergangenheit liegende Tatsachen (z.B. Beginn der EmpfängDiszeit vor der letzten mündlichen Verhandlung) geschlossen werden kann (BGHZ 2, 245; 5? 157; 6, 555; vgl. auch schon RGZ 125, 304).
  • BAG, 17.05.1956 - 3 AZR 350/54

    Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 09.09.1958 - 3 AZR 11/58
    Dazu wäre erforderlich und würde genügen, daß dem Kläger wegen eines Verhaltens gekündigt worden ist, das durch seine Wehrdienstbeschädigung hervorgerufen worden ist (BAG 3, 39) Das könnte dann der Pall sein, wenn der Kläger, als er seinen Drohbrief vom 26. März 1956 schrieb, in folge seiner Wehrdienstverletzung von 1937 vermindert zurechnungsfähig war.
  • RG, 19.10.1912 - VI 137/12

    Restitutionsklage

    Auszug aus BAG, 09.09.1958 - 3 AZR 11/58
    Einer ausdehnenden Auslegung dieser Vorschriften sind enge Grenzen gesetzt, weil es sich dabei um Ausnahmevorschriften gegenüber der Absolutheit der Rechtskraftwirkung handelt, die im Interesse der Rechtssicherheit so weit wie möglich geschützt werden muß (ebenso RGZ 80, 240 für den Fall ärztlicher Gutachten Uber Unfallsfolgen; BGHZ 1, 218 für den Fall eines erbbiologischen Gutachtens).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 455/97

    Restitutionsklage nach Verdachtskündigung bei neuen Entlastungsgesichtspunkten

    bb) Gleiches gilt erst recht für das Protokoll über die nachträgliche Vernehmung der Zeugen O. Eine Urkunde, in der die Bekundung eines Zeugen oder Sachverständigen niedergelegt ist, hat in keinem Fall eine höhere, in der Regel eine geringere Beweiskraft als die unmittelbare Zeugenaussage selbst, weshalb die Zulassung derartiger Urkunden als Beweismittel dort nicht in Betracht kommt, wo die unmittelbare Zeugenvernehmung oder der unmittelbare Sachverständigenbeweis nicht zulässig ist, wie etwa bei der Restitutionsklage, die im Falle der Verletzung der Wahrheitspflicht des Zeugen gem. §§ 580 Nr. 3, 581 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nur bei dessen rechtskräftiger Verurteilung stattfindet (BAG Urteil vom 19. Oktober 1967 - 5 AZR 203/67 - AP Nr. 7 zu § 580 ZPO; BAG Urteil vom 9. September 1958 - 3 AZR 11/58 - AP Nr. 5 zu § 580 ZPO, zu I der Gründe; BGHZ 1, 218, 220; BGHZ 5, 157, 163; BGHZ 80, 389, 395; BGH Urteil vom 29. Februar 1984 - IV b ZB 28/83 - NJW 1984, 1543, 1544; BVerwG Beschluß vom 12. Mai 1966 - VIII C 125/64 - JZ 1967, 216; BVerwG Beschluß vom 15. September 1995 - 11 PKH 9/95 -, m.w.N., Juris).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 558/82

    Restitutionsklage eines Schwerbehinderten

    Dagegen hat es die Rechtsprechung abgelehnt, andere nachträglich errichtete Urkunden als Restitutionsgrund im Sinne des P 580 Nr. 7 b ZPO anzuerkennen (ärztliches Sachverständigengutachten = BAG Urteil vom 9. September 1958 - 3 AZR 11/58 - AP Nr. 5 zu ! 580 ZPO; Änderung der Rechtsprechung = BAG Urteil vom 20. Oktober 1955 - 2 AZR 438/54 - AP Nr. 1 zu S 580 ZPO; nachträgliches Vaterschaftsanerkenntnis = OLG Neustadt NJW 1954, 1372; Strafbefehl = BGH Ur teil vom 6. Juli 1979, aaO).
  • BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Gegen die Zulassung der Wiederaufnahme in solchen Fällen haben sich der Bundesgerichtshof (BGHZ 1, 218) und das Bundesarbeitsgericht (BAG 6, 247 = NJW 1958, 2133) ausgesprochen, weil es sich nicht mehr um eine analoge Anwendung oder die Ausfüllung einer Lücke im Gesetz, sondern eine Fortbildung des Rechts handle.
  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 868/77
    Es will nicht durch seine Schriftform von der Wahrheit der Tatsachen überzeugen, sondern den Richter, dem es vorgelegt wird, veranlassen, seinen gedanklichen Inhalt zu prüfen und sich zu eigen zu machen (vgl. BAG 6, 247 = AP Nr. 5 zu § 580 ZPO, unter I der Gründe).
  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
    Der Senat ist an diese Beweiswür digung gebunden, denn sie ist rechtlich möglich und verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungsregeln (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 5 zu § 580 ZPO und BAG 14, 206 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
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