Rechtsprechung
   BAG, 04.02.1958 - 3 AZR 110/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1334
BAG, 04.02.1958 - 3 AZR 110/55 (https://dejure.org/1958,1334)
BAG, Entscheidung vom 04.02.1958 - 3 AZR 110/55 (https://dejure.org/1958,1334)
BAG, Entscheidung vom 04. Februar 1958 - 3 AZR 110/55 (https://dejure.org/1958,1334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.03.1957 - 3 AZR 249/54

    Außerkrafttreten von Dienstordnungen - Einseitige Aufhebung vom Arbeitgeber -

    Auszug aus BAG, 04.02.1958 - 3 AZR 110/55
    stillschweigend vereinbart hatte oder wenn auf einen derartigen Villen auf Grund der nach § 157 BGB vorzunslimenden Auslegung zu schließen wäre (vgl. das zur Veroffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8.November 1957 - 1 AZR 123/56 - und BAG 4, 6 /Ti/)» In diesen Pallen ist die Zulässigkeit der Teilkündigung mit dem Grundsatz der Verträgstreiheit vereinbar, während sie sonst diesem Grundsatz in der Regel widerspricht.
  • LAG Hamburg, 10.08.2006 - 8 Sa 9/06

    Betriebsvereinbarung, Teilkündigung

    Sie gilt sowohl für Arbeitsverträge (BAG v. 04.02.1958 - 3 AZR 110/55 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Teilkündigung) als auch für Tarifverträge (BAG v. 03.05.2006 - 4 AZR 795/05).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 147/81

    Widerruf einer Arbeitsmarktzulage

    Der zwingende Kündigungsschutz wird nur dann tangiert und umgangen, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages einer einseitigen Änderung unterliegen sollen , durch die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde (BAG 8, 338; BAG Urteil vom 4. Februar 1958 - 3 AZR 110/55 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Teilkündigung; BAG Urteil vom 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 7. Oktober 1982 - 2 AZR 455/80 - EzA § 315 Nr. 28; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 2 Rz 6 m. w. N.).

    Die allein mit dem Kläger erstrebte Änderung des Arbeitsvertrages, nämlich die Streichung der leistungsunabhängigen Zulage, konnte die Beklagte demnach nur im Wege der Änderungskündigung erreichen (BAG Urteil vom 4. Februar 1958 - 3 AZR 110/55 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Teilkündigung; BAG Urteil vom 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 7. Oktober 1982 - 2 AZR 455/80 - EzA § 315 BGB Nr. 28; KR-Rost, § 2 KSchG, Rz 43 u. 48; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., Vorbem. vor § 620 BGB Rz 83).

  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 175/75

    Zulässigkeit einer Teilkündigung eines Handelsvertreter- und

    Dieselbe Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 4. Februar 1958 - 3 AZR 110/55 vertreten (zitiert nach Arbeitsr.Fundhefte XVII Nr. 2381).
  • LAG Hamm, 14.03.1996 - 17 Sa 1352/95

    Arbeitsverhältnis: Ausschluss von der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83

    Einseitige Herabsetzung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Musiklehrers

    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages einer einseitigen Änderung unterliegen sollen, durch die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde (BAG 40, 199, 207; 8, 338; BAG Urteile vom 4. Februar 1958 - 3 AZR 110/55 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Teilkündigung; vom 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 2 Rz 6; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 68; KR-Rost, 2. Aufl., § 2 KSchG Rz 48).
  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 776/85

    Unzulässigkeit einer Teilkündigung - Unzulässigkeit einer einseitigen

    Eine solche einseitige Aufkündigung einzelner vertraglicher Abmachungen im Wege einer Teilkündigung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5, 44 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG 40, 199 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung; BAG Urteil vom 4. Februar 1958 - 3 AZR 110/55 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Teilkündigung; Urteil vom 14. Oktober 1960 - 1 AZR 255/58 - AP Nr. 25 zu § 123 Gew0, mit zust. Anm. von Hueck) unzulässig, soweit vertraglich nicht eine Widerrufsmöglichkeit vereinbart ist (so auch Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 2 Rz 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht