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   BAG, 30.06.1959 - 3 AZR 111/58   

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BAG, 30.06.1959 - 3 AZR 111/58 (https://dejure.org/1959,300)
BAG, Entscheidung vom 30.06.1959 - 3 AZR 111/58 (https://dejure.org/1959,300)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 1959 - 3 AZR 111/58 (https://dejure.org/1959,300)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Unwirksamkeit - Kündigungsschreiben - Angabe von Kündigungsschreiben - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Darlegungslast - Beweislast

 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG 30. Juni 1959 - 3 AZR 111/58 - AP KSchG § 1 Nr. 56; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - aaO; KR-Spilger 7. Aufl. § 9 KSchG Rn. 56; Keßler NZA-RR 2002, 1, 9).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Als Auflösungsgrund geeignet sind danach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (so schon BAG 30. Juni 1959 - 3 AZR 111/58 - AP KSchG § 1 Nr. 56; KR-Spilger aaO § 9 KSchG Rn. 56; Keßler NZA-RR 2002, 1, 9 - beide mwN).

    Auch das Verhalten eines Prozeßbevollmächtigten des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozeß kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bedingen (BAG 30. Juni 1959 aaO; 25. November 1982 aaO; 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 - nv.; 14. Mai 1987 aaO; einschränkend etwa KR-Spilger aaO § 9 KSchG Rn. 56; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 5. Aufl. § 9 KSchG Rn. 21).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Als Auflösungsgrund geeignet sind danach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (so schon BAG 30. Juni 1959 - 3 AZR 111/58 -AP KSchG § 1 Nr. 56; KR-Spilger aaO § 9 KSchG Rn. 56; Keßler NZA-RR 2002, 1, 9, beide mwN).
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