Rechtsprechung
   BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1757
BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78 (https://dejure.org/1981,1757)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78 (https://dejure.org/1981,1757)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1981 - 3 AZR 1134/78 (https://dejure.org/1981,1757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerruf - Versorgunszusage - Wirtschaftliche Notlage - Sanierung - Versorgung - Versorgungsrecht - Versorgungsanspruch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1829
  • ZIP 1982, 733
  • VersR 1982, 862
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78
    Bei einer solchen Sachlage hat der Senat einen Widerruf von Versorgungszusagen als möglich angesehen (vgl. BAG 29, 379 [385, 386] = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 der Gründe]; BAG 29, 169 [174 fj = AP Nr. 175 aaO [zu II 1 der Gründe]; BAG 24, 63 = AP Nr. 154 aaO [zu III der Gründe]; BAG AP Nr. 157 aaO [zu II und III der Gründe] und AP Nr. 167 aaO [zu III der Gründe]).

    Stellt sich dagegen bei anfänglicher Aussicht auf erfolgreiche Sanierung erst später heraus, daß das Unternehmen trotz der Opfer von Pensionären und Anwart schaftsberechtigten nicht mehr gerettet werden kann, so entfällt nachträglich die Widerrufsbefugnis des Arbeitgebers, und die Versorgungsansprüche aller Berechtigten leben wieder auf (BAG 24, 63 [713 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III 2 vor a der Gründe]; BAG 24, 204 [209 f.] = AP Nr. 9 zu § 61 KO [zu I 4 b und c der Gründe]; BAG AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III 3 der Gründe]; AP Nr. 167 aaO [zu III 2 b der Gründe]; BAG 31, 212 [215] = AP Nr. 2 zu § 7 BetrAVG [zu 1 b der Gründe]).

  • BAG, 14.12.1978 - 3 AZR 1070/77

    Widerruf - Versorgungsleistung - Stillegung - Entlassung - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78
    Stellt sich dagegen bei anfänglicher Aussicht auf erfolgreiche Sanierung erst später heraus, daß das Unternehmen trotz der Opfer von Pensionären und Anwart schaftsberechtigten nicht mehr gerettet werden kann, so entfällt nachträglich die Widerrufsbefugnis des Arbeitgebers, und die Versorgungsansprüche aller Berechtigten leben wieder auf (BAG 24, 63 [713 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III 2 vor a der Gründe]; BAG 24, 204 [209 f.] = AP Nr. 9 zu § 61 KO [zu I 4 b und c der Gründe]; BAG AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III 3 der Gründe]; AP Nr. 167 aaO [zu III 2 b der Gründe]; BAG 31, 212 [215] = AP Nr. 2 zu § 7 BetrAVG [zu 1 b der Gründe]).
  • BAG, 18.05.1977 - 3 AZR 371/76

    Widerruf von Versorgungszusagen - Wirtschaftliche Schwierigkeiten -

    Auszug aus BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78
    Bei einer solchen Sachlage hat der Senat einen Widerruf von Versorgungszusagen als möglich angesehen (vgl. BAG 29, 379 [385, 386] = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 der Gründe]; BAG 29, 169 [174 fj = AP Nr. 175 aaO [zu II 1 der Gründe]; BAG 24, 63 = AP Nr. 154 aaO [zu III der Gründe]; BAG AP Nr. 157 aaO [zu II und III der Gründe] und AP Nr. 167 aaO [zu III der Gründe]).
  • BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71

    Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs

    Auszug aus BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78
    Stellt sich dagegen bei anfänglicher Aussicht auf erfolgreiche Sanierung erst später heraus, daß das Unternehmen trotz der Opfer von Pensionären und Anwart schaftsberechtigten nicht mehr gerettet werden kann, so entfällt nachträglich die Widerrufsbefugnis des Arbeitgebers, und die Versorgungsansprüche aller Berechtigten leben wieder auf (BAG 24, 63 [713 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III 2 vor a der Gründe]; BAG 24, 204 [209 f.] = AP Nr. 9 zu § 61 KO [zu I 4 b und c der Gründe]; BAG AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III 3 der Gründe]; AP Nr. 167 aaO [zu III 2 b der Gründe]; BAG 31, 212 [215] = AP Nr. 2 zu § 7 BetrAVG [zu 1 b der Gründe]).
  • BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71

    Versorgungszusage - Ruhegeldzahlung - Privatvermögen - Konkurs -

    Auszug aus BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78
    Stellt sich dagegen bei anfänglicher Aussicht auf erfolgreiche Sanierung erst später heraus, daß das Unternehmen trotz der Opfer von Pensionären und Anwart schaftsberechtigten nicht mehr gerettet werden kann, so entfällt nachträglich die Widerrufsbefugnis des Arbeitgebers, und die Versorgungsansprüche aller Berechtigten leben wieder auf (BAG 24, 63 [713 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III 2 vor a der Gründe]; BAG 24, 204 [209 f.] = AP Nr. 9 zu § 61 KO [zu I 4 b und c der Gründe]; BAG AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III 3 der Gründe]; AP Nr. 167 aaO [zu III 2 b der Gründe]; BAG 31, 212 [215] = AP Nr. 2 zu § 7 BetrAVG [zu 1 b der Gründe]).
  • BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76

    Ruhegehalt - Widerruf von Versorgungszusagen - Versorgungsanwartschaft - Kürzung

    Auszug aus BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78
    Bei einer solchen Sachlage hat der Senat einen Widerruf von Versorgungszusagen als möglich angesehen (vgl. BAG 29, 379 [385, 386] = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 der Gründe]; BAG 29, 169 [174 fj = AP Nr. 175 aaO [zu II 1 der Gründe]; BAG 24, 63 = AP Nr. 154 aaO [zu III der Gründe]; BAG AP Nr. 157 aaO [zu II und III der Gründe] und AP Nr. 167 aaO [zu III der Gründe]).
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 10. November 1981 (- 3 AZR 1134/78 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 1) unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung ausgeführt, dass die Anerkennung einer Widerrufsmaßnahme auflösend bedingt sei durch das Scheitern der Sanierungsbemühungen; dies betraf jedoch den Fall des Widerrufs einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage.
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08

    Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers

    Der Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten kommt aber nur insoweit und solange überhaupt in Betracht, wie eine Sanierung geplant ist und die Sanierungsmaßnahmen nicht gescheitert sind (BAG 10. November 1981 - 3 AZR 1134/78 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 1) .

    Gegenüber den Insolvenzgläubigern brauchen die Arbeitnehmer keine Beschneidung ihrer bereits erworbenen Rechte hinzunehmen (BAG 10. November 1981 - 3 AZR 1134/78 - zu III 1 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 385/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 10. November 1981 (- 3 AZR 1134/78 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 1) unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung ausgeführt, dass die Anerkennung einer Widerrufsmaßnahme auflösend bedingt sei durch das Scheitern der Sanierungsbemühungen; dies betraf jedoch den Fall des Widerrufs einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage.
  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    Da der Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage nur in Betracht kommt, wenn er dazu bei trägt, das Unternehmen zu sanieren, wenn und soweit er also Voraussetzung der Sanierung ist (ständige Rechtsprechung, vgl. für viele Urteil vom 10. November 1981 - 3 AZR 1 134/78 - AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG Widerruf), handelt es sich stets um eine eilbedürftige Maßnahme, soll nicht die Sanierung scheitern.
  • BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84

    Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des

    Im Falle einer fehlgeschlagenen Sanierung kommt aber ein Widerruf nicht mehr in Betracht (BAG Urt. v. 16. März 1972 u. 8. Juli 1972, jeweils aaO), leben widerrufene Versorgungsrechte vielmehr wieder auf (BAG Urt. v. 10. November 1981, ZIP 1982, 733).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht