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   BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86   

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BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86 (https://dejure.org/1988,418)
BAG, Entscheidung vom 02.02.1988 - 3 AZR 115/86 (https://dejure.org/1988,418)
BAG, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 (https://dejure.org/1988,418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 5; BGB § 242; BGB § 315; BGB § 317

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 5
    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf Betriebsrenten in einer Versorgungs-Leistungsordnung (hier: des Bochumer Verbandes) nach entsprechender Änderung der Rechtsprechung (BAG-Urteil vom 19. 7. 1983, BAGE 43, 173) ohne Notwendigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallrente - Anrechnung - Leistungsordnung - Änderung - Versorgungszusage - Leistungsbestimmung - Arbeitgeberzusammenschluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1988, 861
  • NZA 1988, 611
  • VersR 1988, 973
  • BB 1988, 1396
  • DB 1988, 1273
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 10.08.1982 - 3 AZR 90/81

    Versorgungszusage - Leistungsordnung - Bochumer Verband -

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
    Die Unterwerfung der Vertragsparteien unter spätere einseitige Änderungen des Regelwerks geht nur soweit, wie billigerweise mit einer Neuregelung gerechnet werden kann, diese sich also im Bereich des Angemessenen hält (BAG, Urteil vom 17.10.1957 - 2 AZR 50/57 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 14.03.1961 - 3 AZR 83/60 - AP Nr. 78 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 10.03.1967 - 3 AZR 304/66 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; Urteil vom 30.11.1973 - 3 AZR 96/73 - AP Nr. 164 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 14.11.1974 - 3 AZR 547/73 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung mit zustimmender Anm. von Wiedemann/Moll; Urteil vom 10.08.1982 - 3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG ; ferner Höfer/Küpper, BB 1982, 565 [566]; Blomeyer, SAE 1986, 306 [309]; Höfer/Abt, BetrAVG , 2. Aufl., ArbGr.

    In diesem Rahmen hat das Berufungsgericht den vorgetragenen Sachverhalt vollständig gewürdigt und dabei weder gegen Denkgesetze noch gegen allgemeine Erfahrungssätze verstoßen (BAG, Urteil vom 08.06.1982 - 3 AZR 661/79 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung; Urteil vom 10.08.1982 - 3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG ).

    Der Anspruch des Betriebsrentners ist deshalb nur in seltenen Ausnahmefällen einer Kürzungsmaßnahme des Arbeitgebers ausgesetzt (BAGE 36, 327 [336] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAGE 37, 217 [224] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Urteil vom 10.08.1982 - 3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG ; Urteil vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung = EzA § 1 BetrAVG Nr. 48).

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
    Der Anspruch des Betriebsrentners ist deshalb nur in seltenen Ausnahmefällen einer Kürzungsmaßnahme des Arbeitgebers ausgesetzt (BAGE 36, 327 [336] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAGE 37, 217 [224] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Urteil vom 10.08.1982 - 3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG ; Urteil vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung = EzA § 1 BetrAVG Nr. 48).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich an die abstrakte eine konkrete Billigkeitsprüfung anschließen muss; es ist festzustellen, ob es einer Härteregelung bedarf, die verhindert, dass im Einzelfall untypische, nicht beabsichtigte Nachteile entstehen (vgl. hierzu außer den bereits genannten Entscheidungen Urteil des Senats vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84 - BAGE 54, 261 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung = EzA § 1 BetrAVG Nr. 48).

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
    Eine solche Regelung stellt eine objektive Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes dar und ist daher nichtig (BAGE 47, 314 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969).

    Unter Gesichtspunkten des gesetzlichen Kündigungsschutzes ist nicht zu beanstanden, wenn aufgrund einer Jeweiligkeitsklausel oder eines Widerrufsvorbehalts einzelne Leistungen des Arbeitgebers umgestaltet, gekürzt oder vollständig eingestellt werden sollen (BAGE 47, 314 [322] = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969).

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
    Das Berufungsgericht ist mit der ständigen Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass im Rahmen einer abstrakten Billigkeitskontrolle eine Interessenabwägung stattzufinden hat, bei der ein generalisierender Maßstab zugrunde zu legen ist (statt aller: BAGE 36, 327 [336] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Der Anspruch des Betriebsrentners ist deshalb nur in seltenen Ausnahmefällen einer Kürzungsmaßnahme des Arbeitgebers ausgesetzt (BAGE 36, 327 [336] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAGE 37, 217 [224] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Urteil vom 10.08.1982 - 3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG ; Urteil vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung = EzA § 1 BetrAVG Nr. 48).

  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82

    Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
    Durch Urteil vom 19.07.1983 (BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG ) gab der Senat seine Auffassung, Unfallrenten seien auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht anrechenbar, wieder auf.

    Daneben muss mindesten der Teil der Verletztenrente anrechnungsfrei bleiben, der der Grundrente eines Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht (BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG mit zustimmender Anm. von Gitter = AR-Blattei Betriebl. Altersversorgung Entscheidung 124 mit zust. Anm. von Krasney = EzA BetrAVG § 5 Nr. 5 mit zust. Anm. von Höfer/vom Hofe = SAE 1984, 14, mit zust. Anm. von von Hoyningen-Huene; BAGE 43, 161 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG mit zustimmender Anm. von Gitter; Urteil vom 13.09.1983 - 3 AZR 537/82 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrAVG ; zustimmend auch Ahrend/Förster/Rühmann, BB 1984, 77 [84]).

  • BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 50/57

    Gewährung von Ruhegeld - Einzelvertrag - Betriebsvereinbarungen - Übertritt in

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
    Sie gilt auch im Ruhestandsverhältnis fort (so schon BAG, Urteil vom 17.10.1957 - 2 AZR 50/57 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Die Unterwerfung der Vertragsparteien unter spätere einseitige Änderungen des Regelwerks geht nur soweit, wie billigerweise mit einer Neuregelung gerechnet werden kann, diese sich also im Bereich des Angemessenen hält (BAG, Urteil vom 17.10.1957 - 2 AZR 50/57 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 14.03.1961 - 3 AZR 83/60 - AP Nr. 78 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 10.03.1967 - 3 AZR 304/66 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; Urteil vom 30.11.1973 - 3 AZR 96/73 - AP Nr. 164 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 14.11.1974 - 3 AZR 547/73 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung mit zustimmender Anm. von Wiedemann/Moll; Urteil vom 10.08.1982 - 3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG ; ferner Höfer/Küpper, BB 1982, 565 [566]; Blomeyer, SAE 1986, 306 [309]; Höfer/Abt, BetrAVG , 2. Aufl., ArbGr.

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 504/78

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anrechnung von Renten - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
    Nachdem der Senat durch Urteil vom 17.01.1980 (BAGE 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG ) die Anrechnung von Unfallrenten auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für unzulässig erklärt hatte, änderte der Vorstand des Bochumer Verbandes die LO durch Beschluss vom 08.10.1980 dahin, dass mit Wirkung vom 01.01.1980 die Anrechnung der Unfallrente entfiel.
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81

    Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
    Daneben muss mindesten der Teil der Verletztenrente anrechnungsfrei bleiben, der der Grundrente eines Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht (BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG mit zustimmender Anm. von Gitter = AR-Blattei Betriebl. Altersversorgung Entscheidung 124 mit zust. Anm. von Krasney = EzA BetrAVG § 5 Nr. 5 mit zust. Anm. von Höfer/vom Hofe = SAE 1984, 14, mit zust. Anm. von von Hoyningen-Huene; BAGE 43, 161 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG mit zustimmender Anm. von Gitter; Urteil vom 13.09.1983 - 3 AZR 537/82 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrAVG ; zustimmend auch Ahrend/Förster/Rühmann, BB 1984, 77 [84]).
  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 344/85

    Anrechnung von Unfallrenten bei der Rentenberechnung - Ausgleich immaterieller

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
    Diese Grundsätze gelten für Anrechnungsregeln in Gesamtversorgungssystemen (BAG, a.a.O.) ebenso wie für einfache Anrechnungsklauseln (BAG, Urteil vom 24.03.1987 - 3 AZR 344/85 - AP Nr. 24 zu § 5 BetrAVG ).
  • BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 39/83

    Verletztenrente - Unfallversicherung

    Auszug aus BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
    Hiernach wird im allgemeinen eine Anrechnungsklausel nicht zu beanstanden sein, die eine Anrechnung der Unfallrente zur Hälfte vorsieht (BAG, Urteil vom 10.04.1984 - 3 AZR 39/83 - AP Nr. 17 zu § 5 BetrAVG ).
  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 537/82

    Unfallrente - Versorgungsberechtigter - Nachzahlung - Rentenbetrag - Betriebliche

  • BAG, 08.06.1982 - 3 AZR 661/79

    Versorgungszusage - Zusage - Scheidungsrecht - Scheidung - Unterhalt -

  • BAG, 14.11.1974 - 3 AZR 547/73

    Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost - Spätere Satzungsänderungen -

  • BAG, 30.11.1973 - 3 AZR 96/73

    Betriebliche Versorgungsordnung - Kinderzuschlag - Nachträgliche Änderung des

  • BAG, 10.03.1967 - 3 AZR 304/66

    Beginn der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit - Dienstordnungs-Angestellter -

  • BAG, 14.03.1961 - 3 AZR 83/60

    Bestimmungen einer betrieblichen Ruhegeldregelung - Unterwerfungserklärung -

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20

    Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch

    Fehlt es hieran, weil eine der Vertragsparteien maßgebenden Einfluss auf den die Leistungsbestimmung vornehmenden Dritten hat (vgl. dazu auch BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - Rn. 61 ff., aaO) oder dieser mit dem Arbeitgeber eng verbunden ist, greifen die Vorgaben des § 315 BGB (vgl. etwa BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - BAGE 109, 193; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B II 3 b cc (4) der Gründe, BAGE 92, 358; 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 -; 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    c) Eine differenzierte, aber brancheneinheitliche Anpassung widerspricht auch nicht dem Zweck des Bochumer Verbandes, der ein Zusammenschluß der Arbeitgeber zum Zwecke der Koordinierung der Bedingungen der betrieblichen Altersversorgung ist (vgl. BAG Urteil vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe).

    Zutreffend ist der materiell-rechtliche Ausgangspunkt des Klägers, daß der Bochumer Verband nicht als Dritter im Sinne der §§ 317, 319 BGB handelt, sondern seine Beschlüsse der uneingeschränkten Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 1 und 3 BGB unterliegen (vgl. BAG Urteil vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe).

    Dies gilt auch für die Leistungsordnung des Bochumer Verbandes, denn er ist kein Dritter im Sinne der §§ 317, 319 BGB, sondern ein Zusammenschluß der Arbeitgeber zur Koordinierung der Bedingungen ihrer Versorgungsleistungen, der für die angeschlossenen Mitglieder handelt (vgl. BAG Urteil vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe).

    Bei der gebotenen Interessenabwägung ist ein generalisierender Maßstab zugrunde zu legen (vgl. u. a. BAGE 36, 327, 336 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 -, aaO, zu II 2 c der Gründe).

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Während das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Ansicht vertrat, die Verletztenrente diene nicht allein dem Ausgleich des Verdienstausfalles, sondern der Entschädigung aller Auswirkungen eines Unfalls, neben unfallbedingtem Mehraufwand auch dem Ausgleich immaterieller Schäden, erhöhter Anstrengungen und Verdienstminderungen (BAG, VersR 1988, 973 , BAGE 43, 161, 170; 43, 173, 181), verneinte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Kongruenz zwischen Verletztenrente und Schmerzensgeldanspruch; sachliche und zeitliche Deckungsgleichheit liege nicht vor, dh der Schadensersatzanspruch und die Leistung aus der Sozialversicherung dienten insoweit nicht dem Ausgleich eines Schadens gleicher Art; sozialversicherungsrechtlich sei ein Ausgleich für Einbußen nichtvermögensrechtlicher Art nicht vorgesehen (vgl BGH, VersR 1970, 1053 ; BG 1982, 704 f).
  • LAG Düsseldorf, 06.04.1995 - 12 Sa 1674/94

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassung der Betriebsrente

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  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 402/12

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung nach der Leistungsordnung

    Der Essener Verband handelt bei seiner Entscheidung über die Anpassung der Versorgungsleistungen allerdings nicht als Dritter iSd. §§ 317, 319 BGB; er nimmt die Pflicht zur Anpassungsprüfung und -entscheidung vielmehr für die Mitgliedsunternehmen wahr, die damit gebündelt durch den Essener Verband handeln (vgl. für den Bochumer Verband BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38; 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Sie müssen billigem Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB entsprechen (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. ua. BAG 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 2 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17, zu II 2 a der Gründe; 26. August 1997 - 3 AZR 213/96 - AP BetrAVG § 1 Besitzstand Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 16, zu II der Gründe, m.w.N.).

    Er ist ein Zusammenschluß der Arbeitgeber, der dazu dient, die Bedingungen der betrieblichen Altersversorgung zu koordinieren (BAG 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17, zu II 2 a der Gründe; 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 48).

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    So hat der Dritte Senat die Regelung der betrieblichen Altersversorgung durch den sog. Bochumer Verband für die ihm angeschlossenen Arbeitgeber als Leistungsbestimmung des Arbeitgebers selbst angesehen, weil sie durch einen Arbeitgeberverband zum Zwecke der Koordinierung der betrieblichen Altersversorgung erfolgte (2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17; ähnlich für die Festsetzung von Beihilfeleistungen durch das Land Baden-Württemberg 8. Mai 2003 - 6 AZR 43/02 - BAGE 106, 51).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.1995 - 2 Sa 1446/94

    Betriebliche Altersversorgung; Änderung Leistungsordnung; Jeweiligkeitsklausel -

    Rechtliche Bedenken gegen eine solche Vereinbarung bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht (BAG, Urteil vom 02.02.1988 - 3 AZR 115/86 -, AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG ).

    Das Ausmaß der eingetretenen Änderung ist nicht so erheblich, als dass von einer unzumutbaren Belastung für die Betroffenen ausgegangen werden müsste, die sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten stürzte (BAG, Urteil vom 02.02.1988 - 3 AZR 115/86 -, AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG ).

    Einer Übergangsregelung bedarf es nur dann, wenn der betroffene Personenkreis darauf vertrauen durfte, die bisherige Regelung werde fortbestehen (BAG, Urteil vom 02.02.1988, aaO., zu II 2 c der Gründe).

    Da die Ablösung der Volldynamik wegen der Vorabanhebung zunächst zu keinen Einbußen führte, die Beibehaltung der Anrechnung der individuellen Rente und der Verzicht auf die hälftige Anrechnung der gesetzlichen Rentensteigerungen eine zusätzliche Kompensation darstellt, wirkte sich die Ablösung der Volldynamik nicht dermaßen einschneidend aus, als dass die vorwiegend betroffenen Angehörigen der höheren Gruppen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gestützt würden (BAG, Urteil vom 02.02.1988, aaO.).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08

    Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien

    Diese der Kommission zustehende Befugnis kann nicht im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung als ein dem Arbeitgeber zustehendes einseitiges Leistungsbestimmungsrecht angesehen werden (dazu etwa BAG 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17; für die Regelung der betrieblichen Altersversorgung durch den sogenannten Bochumer Verband).
  • BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91

    Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung

    Daraus folgt, daß der betriebliche Versorgungsanspruch einheitlich nach der jeweils letzten Fassung der Leistungsordnung bestimmt werden soll (vgl. hierzu BAG Urteil vom 17. Oktober 1957 - 2 AZR 50/57 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 10. August 1982 - 3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG; BAG Urteil vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG).

    Sie unterliegen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 1 BGB(BAG Urteil vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG).

    Die Anrechnung von 50 % der Unfallrente hat der Senat im Urteil vom 2. Februar 1988 (aaO) für die Leistungsordnung des Bochumer Verbandes bereits gebilligt.

  • LAG Hamburg, 09.05.2001 - 4 Sa 4/01

    Versorgungsausgaben; Steuerpflichtiges Entgelt; Altersversorgung;

  • BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91

    Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 10/02

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • LAG Hamm, 27.11.1990 - 6 Sa 1984/85

    Betriebliche Altersversorgung; Versorgungsanwartschaft; Billigkeitskontrolle

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95

    Betriebliche Altersversorgung: Änderung der Leistungsordnung

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 464/01

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 845/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 798/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

  • BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87

    Anrechnung einer Unfallrente auf die Betriebsrente - Teilweise Nichtanrechnung

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 802/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

  • LAG Niedersachsen, 03.06.2010 - 4 Sa 239/09

    Nichtige Anpassung der Betriebsrente bei Beschränkung der Anpassungsverpflichtung

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01

    Bochumer Verband - zweigeteilte Ruhegeldanpassung

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2019 - 6 Sa 760/18

    Zulässigkeit der Anrechnung der Verletztenrente auf die Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02

    Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 398/01

    Zuordnung von Unternehmen durch Bochumer Verband - Zulässigkeit einer

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von Eingriffen in zugesagte Versorgungsrechte i.F.

  • LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97

    Reichweite der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Hinblick auf

  • LAG Düsseldorf, 11.12.2001 - 8 (3) Sa 525/01

    Ruhegeldanpassung; Leistungsordnung Bochumer Verband; reallohnbezogene Obergrenze

  • LAG Düsseldorf, 11.01.1996 - 5 Sa 763/95

    Betriebliche Altersversorgung: Eingriff in die Leistungsordnung

  • LAG Niedersachsen, 11.11.1998 - 6 Sa 2188/97

    Verpflichtung zur vorzeitigen Beendigung gewährten Sonderurlaubs zur

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 383/01

    Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente - Zulässigkeit des Beschlusses im

  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.1996 - 19 Sa 32/96

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Witwenrente; Wirksamkeit eines

  • LAG Düsseldorf, 11.12.2001 - 8 Sa 183/01

    Ruhegeldanpassung; Leistungsordnung Bochumer Verband; reallohnbezogene Obergrenze

  • LSG Sachsen, 01.02.2001 - L 6 KN 18/99

    Anerkennung einer Berufskrankheit; Erkrankungen der Acromioclavikulargelenke,

  • LAG Hessen, 13.11.2001 - 7 Sa 1231/01

    Zahlung von Entgelt im engeren Sinne im Wege der Blankettzusage

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