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   BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 1177/79   

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https://dejure.org/1980,3666
BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 1177/79 (https://dejure.org/1980,3666)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1980 - 3 AZR 1177/79 (https://dejure.org/1980,3666)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 1177/79 (https://dejure.org/1980,3666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsgericht - Vorbringen des Beklagten - Versäumung einer gesetzten Frist - Bezeichnung der klärungsbedürftigenn Punkte

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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Eine Auflage nach § 56 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG setzt jedoch voraus, dass die Partei aufgefordert wird, sich zu konkreten, aufklärungspflichtigen Tatsachen zu äußern (vgl. BAG 19. Juni 1980 - 3 AZR 1177/79 - AP ArbGG 1979 § 56 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 56 Nr. 1).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 380/03

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen der Verletzung der

    Ein daraufhin erfolgtes, verspätetes Vorbringen des Beklagten kann dann zurückgewiesen werden, wenn das Arbeitsgericht den klärungsbedürftigen Punkt genau bezeichnet hat (BAG 19. Januar 1980 - 3 AZR 1177/79 - AP ArbGG 1979 § 56 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 56 Rn. 1).
  • LAG Hamm, 17.06.2013 - 14 Ta 77/13

    Hinweispflicht des Gerichts bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und

    Danach ist es erforderlich, die aufklärungsbedürftigen Punkte konkret zu benennen (vgl. BAG, 19. Juni 1980, 3 AZR 1177/79, AP ArbGG 1979 § 56 Nr. 25. März 2004, 2 AZR 380/03, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 40; ), allgemeine Aufforderungen zu Stellungnahmen genügen nicht (vgl. ErfK/Koch, 13. Auflage, 2013, § 56 ArbGG Rn. 9; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge/Schlewing, 7. Auflage, 2009, § 56 Rn. 26; HWK/Ziemann, 5. Auflage, 2012, § 56 ArbGG Rn. 42).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15

    Prozesskostenhilfe, sofortige Beschwerde, Erklärung über die persönlichen und

    Danach ist es erforderlich, die aufklärungsbedürftigen Punkte konkret zu benennen (vgl. BAG, 19. Juni 1980, 3 AZR 1177/79, AP ArbGG 1979 § 56 Nr. 25. März 2004, 2 AZR 380/03, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 40; ), allgemeine Aufforderungen zu Stellungnahmen genügen nicht (vgl. ErfK/Koch, 13. Auflage, 2013, § 56 ArbGG Rn. 9; Germelmann/ Matthes/ Prütting/Müller-Glöge/Schlewing, § 56 Rn. 26; HWK/Ziemann, 5. Auflage, 2012, § 56 ArbGG Rn. 42).
  • BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 1050/79
    Das hat gute Gründe: Auch prozeßunerfahrene Parteien können unmittelbar vor Gericht ihre Auffassung darlegen und die erforderlichen Tatsachen Vor bringen (vgl. Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 1177/79 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 56 ArbGG 1979 [zu 2 der Gründe]).

    Die Rechtslage entsprach insoweit derjenigen, wie sie durch § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ArbGG 1979 ab 1. Juli 1979 geregelt worden ist (vgl. das bereits angeführte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 1177/79 - [zu 3 der Gründe]).

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 362/97
    Zwar genügt es regelmäßig nicht, wenn einer Prozeßpartei lediglich aufgegeben wird, auf das Vorbringen der Gegenseite fristgebunden zu erwidern (BAG Urteil vom 19. Juni 1980-3 AZR 1177/79 - AP Nr. 1 zu § 56 ArbGG 1979).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2012 - 6 Sa 485/11

    Präklusion wegen verspätetem Vorbringen

    Die klärungsbedürftigen Punkte für einen Zahlungsanspruch gemäß § 611 BGB i.V.m. Arbeitsvertrag sind vom Arbeitsgericht hinreichend genau bezeichnet (vgl. BAG Urteil vom 19.06.1980 3 AZR 1177/79 = AP ArbGG 1979, § 56 Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2023 - 8 Sa 104/22

    Erfüllung eines Bruttoentgeltanspruchs - Zurückweisung verspäteter Angriffs- und

    Vielmehr müssen die klärungsbedürftigen Punkte genau bezeichnet werden (BAG 19. Juni 1980 - 3 AZR 1177/79 - Rn. 12, zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 04.08.2014 - 11 A 12/12

    Personalvertretungsrecht: Auflösung eines gesetzlich fingierten

    Eine Zurückweisung ist jedoch nur hinsichtlich bestimmter, genau bezeichneter klärungsbedürftiger Punkte zulässig (BAG, Urteil vom 19.06.1980 - 3 AZR 1177/79 -, juris).
  • ArbG Hamburg, 13.12.2012 - 7 Ca 530/11
    Eine Zurückweisung nach § 56 Abs. 2 ArbGG hätte eine genaue Bezeichnung der klärungsbedürftigen Punkte vorausgesetzt (BAG, Urt. v. 19.06.1980 - 3 AZR 1177/79).
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