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   BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 124/82   

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BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 124/82 (https://dejure.org/1984,880)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1984 - 3 AZR 124/82 (https://dejure.org/1984,880)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 (https://dejure.org/1984,880)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 222
  • NZA 1985, 121 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.06.1974 - 3 AZR 456/73

    Lohnsteuererstattungsanspruch - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 124/82
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß der Arbeitgeber dann, wenn er von den Einkünften des Arbeitnehmers (§ 2 Abs. 1 EStG 1971 i.d.F. des 1. StÄndG 1973 vom 26. Juni 1973 (BGBl. I 676) und des § 2 EStG 1975 i.d.F. des EStG vom 5. August 1974 (BGBl. I 1993)) zu wenig Lohnsteuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat, bis zur Inanspruchnahme durch das Finanzamt vom Arbeitnehmer Freistellung von etwaigen Nachforderungen verlangen und nach Inanspruchnahme und Zahlung der Lohnsteuern Erstattung verlangen kann (BAG 20, 230 = AP Nr. 17 zu § 670 BGB, zu I der Gründe; BAG 26, 187, 191 = AP Nr. 20 zu § 670 BGB, zu I 2 c der Gründe; BAG 31, 236, 238 = AP Nr. 21 zu § 670 BGB, zu 1 der Gründe).

    Dagegen erwächst der Rückerstattungsanspruch des Arbeitgebers erst in dem Augenblick, in dem der Arbeitgeber freiwillig oder aufgrund eines Haftungsbescheides die Steuerforderung für den Arbeitnehmer erfüllt (ständige Rechtsprechung: BAG 20, 230, 232 = AP Nr. 17 zu § 670 BGB, zu I der Gründe; BAG 26, 187, 191 = AP Nr. 20 zu § 670 BGB, zu I 2 c der Gründe; BAG 31, 236, 238 = AP Nr. 21 zu § 670 BGB, zu 1 der Gründe).

  • BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 459/66

    Ausschlußklausel - Lohnsteuerabzug - Krankengeldzuschuß - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 124/82
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß der Arbeitgeber dann, wenn er von den Einkünften des Arbeitnehmers (§ 2 Abs. 1 EStG 1971 i.d.F. des 1. StÄndG 1973 vom 26. Juni 1973 (BGBl. I 676) und des § 2 EStG 1975 i.d.F. des EStG vom 5. August 1974 (BGBl. I 1993)) zu wenig Lohnsteuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat, bis zur Inanspruchnahme durch das Finanzamt vom Arbeitnehmer Freistellung von etwaigen Nachforderungen verlangen und nach Inanspruchnahme und Zahlung der Lohnsteuern Erstattung verlangen kann (BAG 20, 230 = AP Nr. 17 zu § 670 BGB, zu I der Gründe; BAG 26, 187, 191 = AP Nr. 20 zu § 670 BGB, zu I 2 c der Gründe; BAG 31, 236, 238 = AP Nr. 21 zu § 670 BGB, zu 1 der Gründe).

    Dagegen erwächst der Rückerstattungsanspruch des Arbeitgebers erst in dem Augenblick, in dem der Arbeitgeber freiwillig oder aufgrund eines Haftungsbescheides die Steuerforderung für den Arbeitnehmer erfüllt (ständige Rechtsprechung: BAG 20, 230, 232 = AP Nr. 17 zu § 670 BGB, zu I der Gründe; BAG 26, 187, 191 = AP Nr. 20 zu § 670 BGB, zu I 2 c der Gründe; BAG 31, 236, 238 = AP Nr. 21 zu § 670 BGB, zu 1 der Gründe).

  • BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77

    Lohnabrechnung - Fehlerhafte Abführung der Lohnsteuer - Freistellung von

    Auszug aus BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 124/82
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß der Arbeitgeber dann, wenn er von den Einkünften des Arbeitnehmers (§ 2 Abs. 1 EStG 1971 i.d.F. des 1. StÄndG 1973 vom 26. Juni 1973 (BGBl. I 676) und des § 2 EStG 1975 i.d.F. des EStG vom 5. August 1974 (BGBl. I 1993)) zu wenig Lohnsteuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat, bis zur Inanspruchnahme durch das Finanzamt vom Arbeitnehmer Freistellung von etwaigen Nachforderungen verlangen und nach Inanspruchnahme und Zahlung der Lohnsteuern Erstattung verlangen kann (BAG 20, 230 = AP Nr. 17 zu § 670 BGB, zu I der Gründe; BAG 26, 187, 191 = AP Nr. 20 zu § 670 BGB, zu I 2 c der Gründe; BAG 31, 236, 238 = AP Nr. 21 zu § 670 BGB, zu 1 der Gründe).

    Dagegen erwächst der Rückerstattungsanspruch des Arbeitgebers erst in dem Augenblick, in dem der Arbeitgeber freiwillig oder aufgrund eines Haftungsbescheides die Steuerforderung für den Arbeitnehmer erfüllt (ständige Rechtsprechung: BAG 20, 230, 232 = AP Nr. 17 zu § 670 BGB, zu I der Gründe; BAG 26, 187, 191 = AP Nr. 20 zu § 670 BGB, zu I 2 c der Gründe; BAG 31, 236, 238 = AP Nr. 21 zu § 670 BGB, zu 1 der Gründe).

  • BFH, 14.12.1978 - IV R 221/75

    Zustellungsvertreter - Personengesellschaft - Gewinnfeststellung -

    Auszug aus BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 124/82
    Am 15. Dezember 1978 entschied der Bundesfinanzhof (BFHE 127 S. 126 = BStBl. II 1979 S. 629), daß die Steuerbehörden bei der Festsetzung des steuerlich anzusetzenden Mietwerts der Arbeitnehmern überlassenen Dienstwohnungen nicht an die von kommunalen Stellen für Besoldungszwecke ermittelten örtlichen Mietwerte gebunden sind.
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Da der Arbeitgeber für Rechnung des Arbeitnehmers tätig wird, hat er einen Erstattungsanspruch, wenn er die Steuerschuld des Arbeitnehmers erfüllt (st. Rspr., vgl. BAG 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 - BAGE 45, 222, 226 f. mwN).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber freiwillig oder auf Grund eines Haftungsbescheids die Steuerforderung für den Arbeitnehmer erfüllt (BAG 14. Juni 1974 - 3 AZR 456/73 - BAGE 26, 187; 19. Januar 1979 - 3 AZR 330/77 - BAGE 31, 236, 238 ; 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 - BAGE 45, 222 ).

    Im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander ist grundsätzlich allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung (BAG 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 - BAGE 45, 222, 227).

  • BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

    Hat der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer von den Einkünften des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, kann er bis zur Inanspruchnahme durch das Finanzamt vom Arbeitnehmer Freistellung von etwaigen Nachforderungen verlangen und nach Inanspruchnahme die Erstattung der gezahlten Lohnsteuern (st. Rspr., vgl. nur BAG 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 45, 222) .

    Dies ist bei dem Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB der Zeitpunkt der tatsächlichen Erfüllung der Steuerforderung gegenüber dem Finanzamt (vgl. zu § 70 Abs. 1 BAT: BAG 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 45, 222) .

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92

    Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung

    Ein Zahlungsanspruch auf Erstattung der Steuerbeträge (vgl. dazu BAGE 20, 230 [BAG 01.12.1967 - 3 AZR 459/66]; 26, 187; 31, 236; 45, 222 = AP Nr. 17, 20, 21, 22 zu § 670 BGB) kommt nur dann in Betracht, wenn die Klägerin die Steuern tatsächlich abgeführt hat.

    Vorher kann nur ein Freistellungsanspruch bestehen (BAGE 45, 222 = AP Nr. 22 zu § 670 BGB).

  • LAG Düsseldorf, 04.10.1990 - 5 Sa 377/90

    Haftung des Arbeitnehmers: Freistellung - einfache Fahrlässigkeit

    Dieser Anspruch ist ebenfalls auf § 670 BGB gestützt (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.1984 - 3 AZR 124/82 -, EZA Nr. 60 zu § 4 TVG ).

    Daß dem aus § 670 BGB Anspruchsberechtigten, bevor er die Aufwendungen beglich, ein vom Erstattungsanspruch zu unterscheidender Freistellungsanspruch zustand, der bei Entstehung des Erstattungsanspruchs möglicherweise verfallen war, führt nicht dazu, daß damit auch der Erstattungsanspruch als verfallen anzusehen wäre (BAG, Urteil vom 20.03.1984 aaO.).

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2014 - 4 Sa 400/14

    Regress; Lohnsteuer; Haftungsbescheid; geringfügige Beschäftigung;

    3.Im Innenverhältnis zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer ist letzterer, hier also der Beklagte, gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG allein zur Tragung der Lohnsteuer verpflichtet (BAG 20.03.1984 - 3 AZR 124/82, BAGE 45, 222, 227).

    Der Anspruch entsteht und wird fällig erst in dem Augenblick, in dem der Arbeitgeber freiwillig oder aufgrund eines Haftungsbescheides die Steuerforderung für den Arbeitnehmer erfüllt (st. Rspr., BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 124/82, BAGE 45, 222 Rz. 21 m. w. N.).

  • LAG Düsseldorf, 14.10.2002 - 10 Sa 869/02

    Nachzahlung von Lohnsteuer, Erstattungsanspruch des Arbeitgebers bei berechtigter

    Hat ein Arbeitgeber von den Einkünften des Arbeitnehmers zu wenig Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, kann der Arbeitgeber nach Inanspruchnahme durch das Finanzamt und Nachzahlung der Lohnsteuer Erstattung vom Arbeitnehmer gemäß § 670 BGB verlangen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 20.03.1984, 3 AZR 124/82 = AP Nr. 22 zu § 670 BGB.

    Der Arbeitgeber kann dann, wenn er von den Einkünften des Arbeitnehmers zu wenig Lohnsteuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat, bis zur Inanspruchnahme durch das Finanzamt vom Arbeitnehmer Freistellung von etwaigen Nachforderungen und nach Inanspruchnahme und Zahlung der Lohnsteuern gemäß § 670 BGB Erstattung verlangen (BAG 45, 222-228 = AP Nr. 22 zu § 670 BGB zu II 1 a der Gründe; BAG 20, 230 = AP Nr. 17 zu § 670 BGB, zu l der Gründe; BAG 26, 187, 191 = AP Nr. 20 zu § 670 BGB, zu l 2 c der Gründe; BAG 31, 236, 238 = AP Nr. 21 zu § 670 BGB, zu 1 der Gründe).

  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 634/03

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist aber grundsätzlich allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - DB 2004, 2272, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe; 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 - BAGE 45, 222, 226 f. = AP BGB § 670 Nr. 22 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 60, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 156/90

    Vorliegen einer unberechtigten Kündigung - Ausgleich der Differenz zwischen

    Im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander ist jedoch allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung (vgl. BAGE 45, 222, 226 f. s AP Nr. 22 zu § 670 BGB, zu II 2 a der Gründe; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 71 IV 13, S. 388).
  • LAG Nürnberg, 27.01.2000 - 5 Sa 440/99

    Haftung des Arbeitnehmers: zu wenig einbehaltene bzw. abgeführte Lohnsteuer -

    Hat sich ein Arbeitgeber von den Einkünften des Arbeitnehmers zu wenig Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, kann der Arbeitgeber nach Inanspruchnahme durch das Finanzamt und Nachzahlung der Lohnsteuer Erstattung vom Arbeitnehmer verlangen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 20.03.1984, 3 AZR 124/82 = AP Nr. 22 zu § 670 BGB ).

    Macht der Arbeitgeber Steuererstattungsforderungen gegen den Arbeitnehmer geltend, weil er vom Finanzamt zur Haftung herangezogen worden ist, so beginnt die Ausschussfrist frühestens mit Erlaß des Haftungsbescheides und Abführung von Steuern (im Anschluss an BAG, Urteil vom 20.03.1984, 3 AZR 124/82 = AP Nr. 22 zu § 670 BGB ).«.

  • ArbG Freiburg, 15.06.2004 - 4 Ca 40/04

    Steuererstattungsanspruch: Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers; Umfang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2010 - 11 Sa 496/09

    Steuererstattungsanspruch des Arbeitgebers - tarifliche Ausschlussfrist -

  • BFH, 30.05.1990 - I R 6/88

    Die Einnahme des ausländischen Unternehmers (§ 8 Abs. 1 EStG) liegt bei Anwendung

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 23 U 41/03

    Pflichten des Steuerberaters bei Lohnbuchhaltung

  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 417/90

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens -

  • LAG Köln, 06.02.1991 - 7 (6) Sa 441/90

    Unterbliebener Abzug; Gehaltszahlungen; Sozialversicherung;

  • LAG Sachsen, 21.03.2014 - 5 Sa 427/13

    Erstattungsanspruch der Arbeitgeberin für die Zahlung einer dem Arbeitnehmer

  • BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85

    Anspruch des Arbeitgebers auf Lohnsteuererstattung durch den Arbeitnehmer bei

  • BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 274/91

    Rückgewähr überzahlten tariflichen Vorruhestandsgeldes - Vorliegen

  • LAG Köln, 22.03.2010 - 2 Sa 1463/09

    Tarifliche Verfallfrist im Kraftfahrtzeuggewerbe; unbegründete Erstattungsklage

  • ArbG Lörrach, 26.03.1999 - 1 Ca 346/98

    Herausgabeanspruch eines Versicherungsheftes der Zusatzversorgungskasse der

  • ArbG Dortmund, 18.04.2019 - 4 Ca 4344/18
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