Rechtsprechung
   BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 125/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,810
BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 125/84 (https://dejure.org/1984,810)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1984 - 3 AZR 125/84 (https://dejure.org/1984,810)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 125/84 (https://dejure.org/1984,810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 355
  • NZA 1986, 95
  • VersR 1985, 1152
  • BB 1985, 1603
  • DB 1985, 1949
  • JR 1986, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)

  • BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99

    Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

    Die Zulassung der Revision kann nicht auf Entscheidungselemente beschränkt werden, die nicht Gegenstand eines abgetrennten Verfahrens oder einer selbständigen Entscheidung sein könnten (BAG 28. März 1956 - 2 AZR 550/55 - BAGE 2, 326, 327; 18. Dezember 1984 - 3 AZR 125/84 - BAGE 47, 355, 358).

    Eine Rechtsmittelbeschränkung, die das Rechtsmittelgericht zur Entscheidung über einzelne Entscheidungselemente nötigt, die nicht Gegenstand eines abtrennbaren Verfahrens oder einer selbständigen Entscheidung sein können, ist unbeachtlich (vgl. BAG 18. Dezember 1984 - 3 AZR 125/84 - aaO; 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - AP BGB § 615 Nr. 47 = EzA BGB § 615 Nr. 67).

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Allerdings ist eine Rechtsbeschwerde in vollem Umfang statthaft, wenn ihre Zulassung zu Unrecht auf einen Teil des Verfahrensgegenstands beschränkt worden ist (BAGE 47, 355, 357 f. = AP Nr. 8 zu § 17 BetrAVG, zu A der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 415/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Es ist zudem anerkannt, dass bei einfachen Streitgenossen die Revision nur im Verhältnis zu einem von diesen zugelassen werden kann, wenn sie im Verhältnis zum anderen - wie hier schon allein aus den vorstehend genannten Gründen und zudem vor dem Hintergrund auch der unterschiedlichen Darlegungslast im Streitverhältnis des Klägers zum Beklagten zu 1) einerseits und zur Beklagten zu 2andererseits - nicht angezeigt ist (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1984, 3 AZR 125/84, Rn. 22; BAG, Urteil vom 28.03.1956, 2 AZR 32/56, Rn. 6, jeweils zitiert nach juris; GMP/Müller-Glöge, ArbGG, 9. Aufl., § 72 Rn. 39; ErfK/Koch, 19. Aufl., § 72 ArbGG Rn. 18 m.w.N.).

    Die Streitverhältnisse können schon angesichts der unterschiedlichen Verteilung der Darlegungslast durchaus unterschiedlich entschieden werden (hierzu erneut BAG, Urteil vom 18.12.1984, 3 AZR 125/84, Rn. 22, zitiert nach juris), auch eine Entscheidung durch Teilurteil über das eine oder andere Streitverhältnis für den Fall der nur teilweise gegebenen Entscheidungsreife wäre zulässig gewesen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 04.05.2006, 8 AZR 311/05, Rn. 20, zitiert nach juris), so dass auch die nur teilweise Revisionszulassung zulässig ist.

  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84

    Revisionszulassung auf einen tatsächlich und rechtlich abtrennbaren Teil des

    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 125/84 - (zu A der Gründe) im Anschluß an die einhellige Meinung von Rechtsprechung und Schrifttum entschieden hat, kann die Revisionszulassung nur auf einen tatsächlich und rechtlich abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, etwa auf einen von mehreren selbständigen Ansprüchen, auf einen Streitgenossen, einen Anspruchsteil oder eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung.

    Es ist nicht seine Aufgabe, einzelne, aus dem Prozeßstoff herauslösbare Rechtsfragen zu beantworten (vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 1984, aaO, mit zahlreichen Nachweisen).

  • LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Verzichtserklärung, Auslegung,

    Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht Tatsachenvergleiche, mit denen sich die Parteien über die tatsächlichen Voraussetzungen von Ruhegeldansprüchen und Anwartschaften vergleichen, als zulässig angesehen (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1984 - 3 AZR 125/84 - NZA 1986, 95 unter I. 2. b) der Gründe).

    Derartige Tatsachenvergleiche werden vom Schutzzweck der gesetzlichen Regelungsverbote nicht erfasst (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1984, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 11.11.1998 - 2 Sa 2186/97

    Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Anmeldung zur Zusatzversicherung bei

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 23.08.1994 - 3 AZR 825/93

    Tatsachenvergleich wegen eines Anspruchs auf Invaliditätsrente

    Dies gilt auch dann, wenn im Vergleich Versorgungsansprüche gänzlich ausgeschlossen werden und statt dessen ein Abfindungsanspruch wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes erhöht wird (Bestätigung von Senat vom 18.12.1984 BAGE 47, 355 [BAG 18.12.1984 - 3 AZR 125/84] = AP Nr. 8 zu § 17 BetrAVG).

    Sie sind auch in der betrieblichen Altersversorgung möglich (BAGE 47, 355, 358 ff. [BAG 18.12.1984 - 3 AZR 125/84] = AP Nr. 8 zu § 17 BetrAVG, zu B I der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Hansjörg Weber; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 17 Rz 204).

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des

    Diese Grundsätze gelten auch für das arbeitsgerichtliche Verfahren (BAG 2, 326, 327; Urteil vom 6. August 1964 - 2 AZR 442/63 - AP Nr. 2 zu § 72 ArbGG 1953 Zulassungsrevision; Beschluß vom 19. Oktober 1982 - 4 AZR 303/82 - AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; unter Aufgabe der abweichenden Entscheidung vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 32/80 - AP Nr. 8 zu § 12 SchwbG; Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 125/84 - BB 1985, 1603).

    Da diese Voraussetzung nur erfüllt ist, wenn über einen abgrenzbaren Teil gesondert entschieden werden könnte, ist es nicht zulässig, die Revision auf rechtliche Gesichtspunkte oder Entscheidungselemente zu beschränken, die nicht Gegenstand eines abgetrennten Verfahrens und einer selbständigen Entscheidung sein könnten (BAG 2, 327; Urteil vom 18. Dezember 1984, aaO; BGH NJW 1982, 1535; a.A.: Grunsky, ZZP 1984, 129 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 431/18

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs;

    Es ist zudem anerkannt, dass bei einfachen Streitgenossen die Revision nur im Verhältnis zu einem von diesen zugelassen werden kann, wenn sie im Verhältnis zum anderen - wie hier schon allein aus den vorstehend genannten Gründen und zudem vor dem Hintergrund auch der unterschiedlichen Darlegungslast im Streitverhältnis des Klägers zum Beklagten zu 1.) einerseits und zur Beklagten zu 2.) andererseits - nicht angezeigt ist (BAG vom 18.12.1984 - 3 AZR 125/84, juris, Rz. 22; BAG vom 28.03.1956 - 2 AZR 32/56, juris, Rz. 6; GMP/Müller-Glöge, ArbGG , 9. Auflage, § 72 Rn. 39; ErfK/Koch, 19. Auflage, § 72 ArbGG Rn. 18 m.w.N.).

    Die Streitverhältnisse können schon angesichts der unterschiedlichen Verteilung der Darlegungslast durchaus unterschiedlich entschieden werden (hierzu erneut BAG vom 18.12.1984 - 3 AZR 125/84, juris, Rz. 22), auch eine Entscheidung durch Teilurteil über das eine oder andere Streitverhältnis für den Fall der nur teilweise gegebenen Entscheidungsreife wäre zulässig gewesen (vgl. hierzu BAG vom 04.05.2006 - 8 AZR 311/05, juris, Rz. 20), so dass auch die nur teilweise Revisionszulassung zulässig ist.

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 497/94

    Außerordentliche Kündigung wegen Antritts einer Strafhaft - Reichweite der

    Eine solche Beschränkung der Revisionszulassung auf eine einzelne Rechtsfrage wäre zwar unzulässig; die Beschränkung kann nämlich nur für einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Streitgegenstands erfolgen, über den auch durch Teil- oder Zwischenurteil gesondert entschieden werden könnte (vgl. BAGE 47, 355 [BAG 18.12.1984 - 3 AZR 125/84] = AP Nr. 8 zu § 17 BetrAVG, m.w.N.).
  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 591/93
  • OLG Frankfurt, 22.02.2007 - 16 U 197/06

    Betriebliche Altersversorgung: Wirksamkeit eines Vergleichs über die Höhe eines

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 757/15

    Anspruch auf Zustimmung zum Abschluss einer Versorgungszusage und Erteilung einer

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 760/15

    AGB zum Einverständnis der Einstellung von Direktzusagen (Versorgungsrecht)

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 391/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 767/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 761/15

    Anspruch auf Abschluss einer Versorgungszusage - Unterschrift bei

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 416/15

    Rechtmäßigkeit der vom Arbeitgeber vorformulierten Erklärung des Arbeitnehmers,

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 764/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 766/15

    Erteilung einer Versorgungszusage

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 418/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 421/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 17.09.2015 - 3 Sa 316/15

    Anspruchsgeltendmachung der Erteilung einer Versorgungszusage (Versorgungsrecht)

  • BAG, 28.05.2014 - 10 AZB 20/14

    Rechtsweg - unzulässig beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 520/18

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs;

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 104/96

    Klage wegen unrichtiger Eingruppierung oder Diskriminierung

  • LAG Hamm, 28.04.1995 - 10 Sa 1386/94

    Prozessvergleich: Reichweite einer Ausgleichsklausel - Anspruch auf Rückzahlung

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 2/91
  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 266/87

    Zulässigkeit der Beschränkung auf nicht beachtliche rechtliche Gesichtspunkte in

  • ArbG Berlin, 31.08.2005 - 7 Ga 18429/05

    Relevanz des Ausgangs des sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahrens für das

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 12/83

    Einordnung von Angestellten als leitende Angestellte - Vorbereitung von

  • OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 17 U 43/92

    Zu den Voraussetzungen einer Verzeihung nach § 2337 BGB

  • BAG, 04.11.1992 - 5 AZR 268/91
  • LAG Hamm, 06.05.1998 - 10 Sa 2330/97

    Klage eines Arbeitnehmers (Druckvorlagenhersteller) auf Zahlung einer

  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 317/83

    Anspruch auf Abfindung aus dem Sozialplan ohne Anrechnung der Abfindung für

  • LAG Nürnberg, 27.10.1987 - 7 Sa 90/86

    Schadensersatzanspruch des Auszubildenden als Bruttoanspruch;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht